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In der Rosenaustraße in Augsburg gilt jetzt Bewohnerparken

Augsburg

In der Rosenaustraße gilt jetzt Bewohnerparken

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    Auf den Parkplätzen an der Rosenaustraße gilt jetzt eine Bewohnerparkregelung. Wer keinen Bewohnerparkausweis hat, darf dort maximal drei Stunden am Stück stehen.
    Auf den Parkplätzen an der Rosenaustraße gilt jetzt eine Bewohnerparkregelung. Wer keinen Bewohnerparkausweis hat, darf dort maximal drei Stunden am Stück stehen. Foto: Stefan Krog

    Pendler haben seit März die Stellplätze an der Rosenaustraße Höhe Wittelsbacher Park in Augsburg nicht mehr zur Verfügung. Die etwa 50 Stellplätze sind inzwischen Teil des Bewohnerpark-Gebiets Thelottviertel. Der Stadtrat hatte das Ende 2025 beschlossen, inzwischen wurde die Maßnahme mit einer provisorischen Beschilderung umgesetzt. Stehen dürfen Autos dort nur noch maximal drei Stunden mit Parkscheibe, Inhaber eines Bewohnerparkausweises können unbegrenzt stehen.

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