Der beste Freund soll mit seiner Ex verkehrt haben – das war zu viel für einen 19-Jährigen aus Augsburg gewesen. Kurzerhand hatte er sich eine Gaspistole gegriffen, die angeblich seinem Bruder gehört, und dem Kumpel damit ins Gesicht geschossen. Der wurde bei der Aktion erheblich verletzt, aber ohne bleibende Schäden. Nun erhielt der Schütze vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts sein Urteil: Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde er zu einer Woche Dauerarrest plus Gesprächsweisungen verurteilt.
Prozess in Augsburg
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