Im Knast sind die Möglichkeiten, mit der Außenwelt Kontakt aufzunehmen, sehr beschränkt. Man kann ab und zu Besuche empfangen oder aus dem offenen Zellenfenster rufen. Aber das ist dann schon alles. Auf der Wunschliste der Häftlinge ganz oben stehen deshalb Mobiltelefone. Die sind freilich nur auf illegalem Wege zu bekommen. Es gibt einzelne Fälle, bei denen Bedienstete der Gefängnisse gegen Geld solche Wünsche erfüllen und Smartphons einschmuggeln. Die große Mehrheit des Wachpersonals in den bayerischen Justizvollzugsanstalten dürfte dagegen resistent gegen Bestechung sein. Wie eine 36 Jahre alte Bedienstete der Strafanstalt Niederschönenfeld (Kreis Donau-Ries), der ein Gefangener aus Augsburg einen illegalen Deal anbot. Sie lehnte ab. Die Folge: Der 22-Jährige musste sich jetzt vor Amtsrichterin Susanne Scheiwiller wegen Bestechung verantworten. Das Gericht verlängerte seine Zeit im Knast um ein halbes Jahr.
Prozess in Augsburg
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