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Prozess nach Bombendrohungen in Augsburg: Amtsgericht verurteilt 39-Jährigen

Prozess in Augsburg

Mann wird nach Bombendrohungen zu Bewährungsstrafen verurteilt

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    Im Oktober rückten schwer bewaffnete Polizisten zum Gerichtsgebäude am Alten Einlass in Augsburg aus. Grund war eine Bombendrohung.
    Im Oktober rückten schwer bewaffnete Polizisten zum Gerichtsgebäude am Alten Einlass in Augsburg aus. Grund war eine Bombendrohung. Foto: Annette Zoepf (Archiv)

    Er habe nicht gemeint, dass seine Drohschreiben so ernst genommen würden, erklärt der Angeklagte kleinlaut vor Gericht. Wurden sie aber, weswegen im November 2023 und im Oktober 2024 die Gerichtsgebäude am Alten Einlass und in der Schaezlerstraße zweimal komplett geräumt und von Spezialeinheiten der Polizei auf Bomben durchsucht wurden. Jetzt erhielt der geständige 39-jährige Augsburger, der die Versteigerung seines Elternhauses hatte verhindern wollen, eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten wegen Störung des öffentlichen Friedens.

    27. Oktober 2023, in der Wachtmeisterei des Gerichtsgebäudes am Alten Einlass wurde der Brief unbekannter Herkunft an das Vollstreckungsgericht entdeckt. Neben Beschimpfungen, man habe seine Firma kaputtgemacht, fand sich darin die Ankündigung, am selben Tag werde um die Mittagszeit eine Bombe in einem der Gebäude hochgehen. Zudem werde von außen auf die Fenster geschossen. Die Gebäude wurden umgehend geräumt und durchsucht, es dauerte, bis die Polizei wieder grünes Licht für die Beschäftigten gab. Man habe daraufhin, so eine Kriminalpolizistin im Zeugenstand, verschiedene Spuren ausgewertet, unter anderem DNA und Fingerabdrücke am Briefumschlag und an dem einseitigen, maschinengeschriebenen Drohbrief.

    Dies habe aber zu keinen belastbaren Ergebnissen geführt. Man habe auch, so die Beamtin, drei Fälle von Beteiligten überprüft, die zu dieser Zeit mit dem Vollstreckungsgericht im Streit gelegen hatten. Zwei Personen hätten in Haft gesessen, der dritte Verdächtige sei der Angeklagte gewesen, in dessen Nachlassangelegenheit just an diesem Tag ein Verhandlungstermin angestanden hatte. Weil man aber nichts Gewichtiges gegen ihn in der Hand gehabt habe, habe man keinen Grund für weitere Maßnahmen gegen den Mann gehabt.

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    Doch ein Jahr später führte er die gleiche Aktion noch einmal durch. Und so wurde am 16. Oktober 2024 wieder ein Drohbrief gefunden, wieder wurde eine Bombe im Gerichtsgebäude angekündigt. Wieder wurde das Gericht geräumt, wurde alles durchsucht. Dieses Mal hatte der Angeklagte absichtlich in fehlerhaftem Deutsch geschrieben, einen Tschetschenen hinzugedichtet mit einem Pritschenwagen voller Gasflaschen, „Allah“ war auch erwähnt, offensichtlich, um die Ermittler auf eine falsche Fährte zu lenken.

    Nach Worten der Polizeiermittlerin fiel bei den erneuten Überprüfungen auf, dass exakt an diesem Tag wieder ein Termin in der Vollstreckungssache des Angeklagten anberaumt gewesen war. Bei einer Durchsuchung stellten die Beamten einen Computer und einen Drucker sicher. In einem Müllbeutel im Gestrüpp einer Dachterrasse seien die Geräte verborgen gewesen und wären wohl ohne die Hilfe des Angeklagten nicht gefunden worden.

    Nach Worten der Ermittlerin habe man aufklären können, dass das Elternhaus, in dem der Angeklagte und seine Mutter lebten, von Amts wegen zur Versteigerung ausgeschrieben worden war. Vor Gericht schilderte der Angeklagte – wegen einer schweren Erkrankung arbeitsunfähig, bereits frühverrentet und quasi mittellos – seine Panik-Situation, auf diese Weise möglicherweise sein Dach über dem Kopf zu verlieren. Da sei ihm die Idee mit den Briefen gekommen.

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    Inzwischen, so der Mann, tue ihm die Sache freilich sehr leid. Er habe nicht ermessen können, was er mit solchen Briefen anrichte. Er habe jetzt vom Sozialamt eine Zusicherung, im Falle der Versteigerung des Hauses und dem Verlust der Wohnung eine Sozialwohnung zu bekommen. Deswegen wolle er sich künftig der Situation stellen.

    Staatsanwalt Thomas Kieferle forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Diese Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden. Deutlich unter diesen Forderungen blieb Verteidiger Moritz Bode. Er erachtete eine Bewährungsstrafe von neun Monaten als ausreichend.

    Richterin Andrea Hobert verurteilte den 39-Jährigen zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe, die sie zur Bewährung aussetzte. Der Angeklagte zeige deutliche Reue, es sei nicht davon auszugehen, dass er derartige Strafen wieder begehe. Und er habe ein werthaltiges Geständnis abgelegt. Es sei aber auch zu berücksichtigen, dass der Mann zahlreiche Menschen mit seinen Drohbriefen in Todesangst versetzt habe – und das gleich zwei Mal. Seine kriminelle Energie zeige der Angeklagte, indem er versucht habe, „Ausländer“ und Muslime zu beschuldigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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