Kinder und Jugendliche sind durch Gesetze besonders geschützt vor dem Einfluss legaler und illegaler Drogen. Das Jugendschutzgesetz regelt die Abgabe von Zigaretten und Alkohol an Minderjährige. Besonders streng ist das Betäubungsmittelgesetz. Wer Kindern oder Jugendlichen illegale Drogen wie Kokain, Heroin oder Marihuana verschafft, wird mit Gefängnis von mindestens einem Jahr bestraft. Dass man in der Szene nicht fest verankert sein muss, um selbst als 14-Jähriger an Stoff zu kommen, zeigt ein Prozess vor einem Jugendschutzgericht unter Vorsitz von Richterin Silvia Huber.
Prozess in Augsburg
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