
Vonovia will Heizungen drosseln: Was kommt auf Mieter im Winter zu?

Plus Wohnungsriese Vonovia will die Temperatur in den Wohnungen nachts absenken. Andere Vermieter in Augsburg schließen den Schritt nicht aus. Die WBG arbeitet an einem Notfallplan.

Die Mieter der Gebäude in der Euler-Chelpin-Straße in Lechhausen, die dem Wohnungsriesen Vonovia gehören, sind manches gewohnt. Vor ein paar Jahren einmal hatte der Konzern in einem der Blöcke etwa Mieterhöhungen von fast 50 Prozent angekündigt. Doch das, was diesen Winter auf die Bewohnerinnen und Bewohner der rund 2000 Vonovia-Wohnungen in Augsburg zukommt, ist neu. Der größte Vermieter in Deutschland hat angesichts steigender Energiepreise bekannt gegeben, nachts die Temperatur der Gas-Heizungen in allen Anlagen in Deutschland drosseln zu wollen, auf höchstens 17 Grad zwischen 23 und 6 Uhr.
Man wolle "in unseren Beständen sukzessiv eine Nachtabsenkung der Heizungstemperatur bei den Gas-Zentralheizungen einführen", teilt ein Sprecher mit. Voraussichtlicher Beginn der Drosselungen: August. Tagsüber sollen Vonovia-Mieter wie gewohnt heizen können, auch die Warmwasserversorgung wird nicht betroffen sein. "Hier gibt es keine Einschränkungen beim Duschen oder Baden", heißt es von Vonovia. Man wolle aber "möglichst viel Gas in unseren Beständen" einsparen, um "in den Vorstufen zu einer Gasnotlage" einen Beitrag zur Erdgaseinsparung "durch optimierten Betrieb unserer Anlagen" zu leisten.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Die Sachlage ist doch relativ klar und einfach; wenn eine Absenkung ohne Zustimmung der Gesamtheit der Mieter erfolgt, so verstößt dies gegen geltendes Recht. Mit der Folge, Mietminderung bis hin zum Klageweg. Hier wird auf das notwendige Wohlbefinden aller keine Rücksicht genommen bzw. alle werden als gleich angesetzt. Dies schließt sich schon von selbst aus; jeder hat ein eigenes Wärmeempfinden, Kranke bzw. kleine Kinder benötigen mehr Wärme, Schichtarbeiter haben andere zeitliche Bedürfnisse etc. Jeder weiß, dass es mehr kosten kann und wird, aber jedem sollte die Möglichkeit bleiben, selbst zu bestimmen, wie er oder sie das regelt.
Selbstverständlich. Das Problem ist eben, die Kosten trägt erstmal der Vermieter. Vom 100k-Einheiten-Konzern bis zum Kleinstvermieter mit einer 1ZKB-Wohnung. Der Mieter kann, muss aber nicht höhere Abschläge vor der nächsten Nebenkostenabrechnung akzeptieren. Verständige und schlaue Mieter werden das tun, eine Menge Mieter aber eben nicht. Das heisst als Vermieter vorstrecken aber sehr wahrscheinlich nicht vollstrecken können eines Tages. Danke.. SO schafft man keinen zusätzlichen Wohnraum.
>> Und die größte Vermieterin in Augsburg, die städtische Wohnbaugruppe mit ihren rund 10.000 Wohnungen? Die plant nicht konkret, die Temperatur in den Wohnungen nachts abzusenken... <<
Von der Politik kontrollierte öffentliche Vermieter wollen also nachts keine Absenkung?
>> In der Heizperiode zwischen Oktober und April wäre dies kritisch, da Vermieter in der Pflicht sind, in Wohnräumen und Bädern zur Tagzeit 20 bis 22 Grad Celsius zu ermöglichen; kann dies nicht gewährleistet werden, besteht die Möglichkeit der Mietminderung.
...
"Wenn wir mit dem Ziel der gemeinsamen Ressourcenschonung die Heizung drosseln, muss der Bund dafür sorgen, dass uns kein wirtschaftlicher Nachteil aufgrund von Mietminderungen entsteht." <<
Das hört sich langsam nach Umverteilungsprojekt und weniger nach Gasmangel an...
Schon bemerkenswert, dass von unseren Super-Klima-Aktivisten keiner an die 22 Grad ran will!
P.S. Die Berechnungen nach EnEV für die Häuslebauer am Stadtrand erfolgten auf Basis 19 Grad!
https://heizung.de/heizung/wissen/enev-wissenswerte-fakten-zu-energieausweis-co/
>> U-WERT NACH ENEV FÜR INNENTEMPERATUREN ÜBER 19 GRAD CELSIUS <<
"Des Hirn, wo isn des Hirn?"
Wer es - egal ob Mieter oder Eigentümer - bislang nicht gerafft hat, was sehr wahrscheinlich auf ihn zurollt in Sachen Heizkosten, dem kann man nicht wirklich helfen. Da braucht es auch keinen Shitstorm gegen irgendwelche Vermieter, weil die haben das Problem, dass die gerade in MFH erstmal die Energiekosten vorstrecken müssen, selber die Abschläge aber erst nach der Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter erhöhen dürfen. Wird lustig, dass seinem Geld nachzurennen wenn der Mieter aus allen Wolken fällt nachdem er vorher nicht die Abschläge von sich aus erhöhen wollte.