Wer beim Urlaub in oder bei der Durchfahrt durch Österreich den Fuß zu fest auf dem Gaspedal hat, muss mit hohen Strafen oder sogar dem Verlust seines Autos rechnen. Denn Österreich versteht beim Rasen keinen Spaß. Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen können seit dem 1. März 2024 Autos beschlagnahmt und versteigert werden. Wann genau das der Fall ist, wie viele Autos bisher konfisziert wurden und welche Verschärfung der Regelung jetzt beschlossen wurde, lesen Sie hier.
Auch deutsche Autofahrer betroffen: Wann können Autos von Rasern beschlagnahmt und versteigert werden?
Wie das österreichische Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) mitteilte, trat am 1. März 2024 die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, wonach Autos von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden können.
Konkret werden seitdem Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 Kilometer pro Stunde innerorts und 70 Kilometer pro Stunde außerhalb des Ortsgebiets mit Beschlagnahmung bestraft. Wenn Personen trotz mehrfacher Verstöße weiterhin mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fahren, kann ihr Fahrzeug nach Abschluss des Verfahrens dauerhaft eingezogen und anschließend versteigert werden. Wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit innerorts um mehr als 80 Kilometer pro Stunde oder außerorts um mehr als 90 Kilometer pro Stunde überschritten, kann die Behörde bereits beim ersten Verstoß ein Verfallsverfahren nach dem Verwaltungsstrafgesetz einleiten.
Diese Regelung betrifft übrigens nicht nur österreichische Autofahrer, sondern auch ausländische, wie der ADAC informiert. Also etwa Deutsche, die beruflich oder in den Urlaub nach Österreich fahren.
Wie die österreichische Tageszeitung Der Standard berichtet, wurden nach Angaben des Innenministeriums seit März 2024 – also in über zwei Jahren seit der Einführung der Gesetzes-Novelle – österreichweit 476 Raser-Autos vorläufig beschlagnahmt. Der Großteil davon musste aber wieder ausgehändigt werden. Nur 18 Fahrzeuge wurden versteigert oder verwertet – also zum Beispiel verschrottet. Für eine dauerhafte Abnahme oder Versteigerung bestehen demnach aktuell noch große Hürden. Das könnten geplante Verschärfungen ab 2027 ändern.
Verschärfung für Raser-Autos: Welche Änderung gilt ab 2027 in Österreich?
Bisher waren laut BMIMI Autos, die nicht dem Raser selbst gehören, von der endgültigen Entziehung und Versteigerung ausgeschlossen. Sie konnten lediglich bis zu 14 Tage beschlagnahmt werden. Das betraf etwa Privat-, Leasing- oder Mietwagen. Laut dem Standard nutzten manche Raser bisher Schlupflöcher aus, indem sie ihre Fahrzeuge über Scheinfirmen mieteten oder leasten. Eine weitere gängige Methode war das nachträgliche Umschreiben von Kaufverträgen: Die Verträge wurden rückdatiert, sodass das Auto zum Zeitpunkt eines schweren Tempo-Verstoßes offiziell einer anderen Person gehörte. Während andere Strafen wie lebenslanges Fahrverbot für das betroffene Auto, empfindliche Bußgelder oder der Entzug des Führerscheins alle Raser bisher schon treffen konnten, wurde mithilfe dieser Schlupflöcher zumindest verhindert, dass das Fahrzeug dauerhaft eingezogen wird.
Doch ab Oktober 2027 wird die Regelung in dieser Hinsicht weiter verschärft. Ab dann dürfen nämlich laut einem Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) aus dem April 2026 auch Autos behördlich beschlagnahmt und versteigert werden, die nicht dem Fahrer selbst gehören. Die Ausnahme für Leasing- und Firmenfahrzeuge, Mietwagen oder Autos von Angehörigen wurde damit aufgehoben: Auch sie können zukünftig versteigert werden.
Autohaltern droht in Österreich künftig also der finale Verlust des Autos – selbst wenn sie selbst nicht damit gerast sind. Von einer dauerhaften Einziehung ausgenommen sind dann laut BMIMI nur Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Raserdelikts als gestohlen gemeldet sind.
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