Wer hinter dem Steuer sitzt, denkt selten daran, dass ein kurzer Moment der Unachtsamkeit teuer werden kann. Selbst vorbildliche Autofahrer können von einem Blitzer überrascht werden – sei es durch den grellen Lichtblitz während der Fahrt oder Wochen später, wenn der Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Ein kurioser Fall aus Rheinland-Pfalz zeigt, wie schnell aus einem simplen Geschwindigkeitsverstoß eine hohe Strafe mit Fahrverbot werden kann. Der Vorfall beschäftigt jetzt sogar die Staatsanwaltschaft.
Autofahrer auf der A3: Sieben Kilometer pro Stunde zu schnell und 1000 Euro Strafe
Ein Mann aus Speyer hatte sich hilfesuchend an das Legal-Tech-Portal geblitzt.de gewandt, das Bußgeldbescheide auf Fehler prüft. Denn ihm war ein Bußgeldbescheid zugestellt worden, der es in sich hatte: fast 1000 Euro Strafe, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Was war passiert?
Laut dem Portal war der Autofahrer in seinem Ford Fiesta im September des vergangenen Jahres auf der A3 bei Windhagen unterwegs und wurde geblitzt: Bei einem auf diesem Autobahnabschnitt erlaubtem Tempolimit 120 fuhr der Pkw 131 km/h.
Blitzer-Toleranzabzug
Laut ADAC können Blitzer-Anlagen Messfehler machen. Deshalb gilt in Deutschland bei Geschwindigkeitsmessungen ein Toleranzabzug: Bei einer Geschwindigkeit bis 100 km/h sind es drei km/h. Ab 100 km/h sind es drei Prozent der gemessenen Geschwindigkeit.
In diesem Fall also: 3 Prozent von 131 km/h = 3,93 km/h
Nach Toleranzabzug bleiben noch 127,07 km/h, die gemessen wurden. Der Autofahrer war also gerundet sieben km/h zu schnell unterwegs.
Ein Verstoß, der laut bussgeldkatalog.org normalerweise ein geringes Verwarnungsgeld von 20 Euro nach sich zieht. Das ist das Bußgeld für Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit mit Pkw außerorts bis zehn Kilometer pro Stunde. Weder Fahrverbot noch Punkte sind hier vorgesehen.
Doch einige Wochen später folgte der Schock für den Autofahrer, als der Bußgeldbescheid, den die Bild veröffentlicht hat, mit der extrem hohen Strafe bei ihm ankam.
Fahrverbot, Punkte und Bußgeld: Wie kam es zu der hohen Strafe?
Laut dem Bescheid geht die zentrale Bußgeldstelle des Polizeipräsidiums Rheinland-Pfalz von einem schweren Tempo-Verstoß aus. Der Autofahrer habe vorsätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 47 Kilometer pro Stunde überschritten, wobei die zulässige Geschwindigkeit 80 Kilometer pro Stunde betragen hätte. Deshalb legte die Bußgeldstelle eine Geldbuße von 960 Euro fest, wozu noch Gebühren und Auslagen hinzukommen, was sich auf eine Gesamtforderung von 1011,50 Euro an den Mann summierte. Zusätzlich wurden ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg verhängt. Doch warum?
Einen Hinweis gibt ebenfalls der Bußgeldbescheid. Dort steht „als Führer des LKW“. Wie geblitzt.de klarstellt, wurde der Ford Fiesta hier im Bußgeldverfahren fälschlicherweise als Lkw und nicht als Pkw eingestuft. Und für Lkw über 3,5 Tonnen gilt auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde, informiert bussgeldkatalog.org.
Durch die falsche Klassifizierung wurden die strengen Lkw-Grenzwerte angewandt, wodurch die vermeintliche Raserei mit 47 Kilometern pro Stunde über dem Tempolimit zustande kam. Für Lkw liegt das reguläre Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 bis 50 Kilometer pro Stunde außerorts laut Bußgeldkatalog bei 480 Euro. Jedoch kann gemäß § 3 Abs. 4a der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) der Regelsatz verdoppelt werden, wenn ein Tatbestand vorsätzlich verwirklicht wird und eine Geldbuße von mehr als 55 Euro vorgesehen ist. So kann erklärt werden, wie aus einem Bußgeld von eigentlich 20 Euro eines in Höhe von 960 Euro wurde.
Einspruch innerhalb von 2 Wochen: Autofahrer wehrt sich gegen Bußgeldbescheid
Wie geblitzt.de weiter informiert, widerspricht der Vorwurf jedoch der Sachlage. Besonders kurios: Auf dem Blitzerfoto, das auf dem Portal und der Webseite von Bild veröffentlicht wurde, ist nicht einmal ein Lkw erkennbar. Stattdessen sieht man eindeutig den Kleinwagen sowie auf der Gegenfahrbahn einen Bus von hinten. Laut Bild sei denkbar, dass die Technik beide Fahrzeuge gemeinsam erfasste – und aus Pkw und Bus rechnerisch einen Lkw machte.
Der Autofahrer wehrte sich laut geblitzt.de zusammen mit dem Rechtsanwalt Tom Louven gegen den Bescheid. Trotz der klaren Beweislage habe die Bußgeldstelle das Verfahren nach einer Zwischenprüfung an die Staatsanwaltschaft abgegeben, sodass der Fall nun vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt wird.
Anwalt Louven empfiehlt Betroffenen, Bußgeldbescheide immer zu prüfen und innerhalb der zweiwöchigen Frist Einspruch einzulegen: „Da in Bußgeldbescheiden regelmäßig Fehler passieren, sollten Betroffene diese immer sorgfältig auf Plausibilität prüfen und im Zweifel einen Anwalt hinzuziehen.“
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