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Bundesamt entzieht 155.000 Autos die Zulassung: Wann Autofahrer unbedingt reagieren sollten

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Bundesamt entzieht 155.000 Autos die Zulassung: Wann Autofahrer unbedingt reagieren sollten

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    Fahrzeughalter, die von einem Rückruf betroffen sind, sollten mit ihrem Auto so schnell wie möglich eine Werkstatt aufsuchen – sonst droht der Verlust der Zulassung.
    Fahrzeughalter, die von einem Rückruf betroffen sind, sollten mit ihrem Auto so schnell wie möglich eine Werkstatt aufsuchen – sonst droht der Verlust der Zulassung. Foto: Benjamin Nolte, dpa (Symbolbild)

    Technische Defekte am Auto können ein erhebliches Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr darstellen. Werden an Fahrzeugteilen wie Airbags oder Motorkomponenten erhebliche Mängel festgestellt, kommt es zu Rückrufaktionen für die betroffenen Pkw-Modelle. Zuständig für die Marktüberwachung und Anordnung von Rückrufen ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Nach einer aktuellen Auswertung der Behörde wurden im Jahr 2024 rund 2,84 Millionen Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen zurückgerufen. In diesen Fällen müssen die Halter selbst aktiv werden, sonst droht ihnen der Verlust der Zulassung. Etwa 155.000 Fahrzeuge wurden 2024 auf diese Weise aus dem Verkehr gezogen. Was Autobesitzer unbedingt beachten sollten, um das zu vermeiden, erfahren Sie hier.

    Was passiert bei einem Fahrzeug-Rückruf?

    Das KBA überprüft laut eigenen Angaben jährlich Hunderte Fahrzeuge auf Sicherheitsmängel, die den Fahrer sowie andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten. Zu den häufigsten Beanstandungen zählen dem ADAC zufolge defekte Bremsen und Airbags sowie sich lösende Teile, aber auch Umweltmängel, beispielsweise durch Ölverlust oder fehlerhafte Abgassysteme. Wird ein solcher sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt, fordert das KBA zunächst den Hersteller auf, schnellstmöglich Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

    Passiert das jedoch nicht, kann die Behörde einen Rückruf für das entsprechende Fahrzeug anordnen. In diesem Fall werden die Fahrzeughalter per Post kontaktiert und dazu aufgerufen, den entsprechenden Mangel in einer Fachwerkstatt beheben zu lassen. In Ergänzung zu den persönlichen Anschreiben hat das KBA eine Online-Datenbank eingerichtet, die Fahrzeughaltern Auskunft darüber gibt, ob das eigene Auto von einer Rückrufaktion betroffen ist.

    Für die Fahrzeughersteller besteht laut ADAC keine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der Kosten, die im Rahmen der Rückrufaktion für den Halter entstehen – es sei denn, diese ereignet sich noch innerhalb des Garantiezeitraumes oder der Sachmängelhaftungsfrist. Allerdings übernehmen viele Hersteller freiwillig die erforderlichen Reparaturkosten und stellen dem Halter unentgeltlich ein Ersatzauto zur Verfügung, um den Rückruf reibungslos abzuwickeln und ihr Image zu schützen.

    Auto-Rückruf: Wann kommt es zur Zwangsstilllegung – und wie lässt sie sich verhindern?

    Wie das KBA auf seiner Website betont, sind die betroffenen Autohalter verpflichtet, den Handlungsaufforderungen im Zuge einer Rückrufaktion nachzukommen: „Als Fahrzeughalter sind Sie für den verkehrssicheren und vorschriftsmäßigen Zustand Ihres Fahrzeugs verantwortlich. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer ist die Teilnahme an einem Rückruf verbindlich.“ Wer also postalisch vom Hersteller oder dem KBA aufgerufen wird, das Auto zur Mängelbehebung in die Werkstatt zu bringen, sollte sich schnellstmöglich darum kümmern – und das nicht nur, um die Unfallgefahr zu minimieren.

    Denn wird der Halter auch nach mehrfacher Aufforderung nicht tätig, kann das KBA eine Zwangsstilllegung durch die zuständige Zulassungsbehörde in die Wege leiten. Diese entzieht dem Halter dann die Zulassung für das Fahrzeug. In diesem Zuge müssen Kfz-Kennzeichen, TÜV-Plakette und Fahrzeugpapiere abgegeben werden. Wer danach weiterhin mit dem Auto unterwegs ist, begeht laut Bußgeldkatalog eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet wird.

    Um eine Stilllegung des eigenen Fahrzeugs zu verhindern, sollten von einem Rückruf betroffene Autobesitzer die Fahrt zur Werkstatt also nicht allzu lange hinauszögern. Wer unverzüglich nach Erhalt des ersten Rückrufschreibens aktiv wird, ist hingegen auf der sicheren Seite.

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