Wer eine rote Ampel übersieht oder deutlich zu schnell fährt, kann seinen Führerschein verlieren. Derartige Fahrverbote gelten allerdings nur vorübergehend und nach einer bestimmten Frist erhalten Betroffene ihren „Lappen“ zurück, wie der ADAC erklärt. Anders verhält es sich demnach beim Entzug der Fahrerlaubnis, mit der die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen erlischt. In derartigen Fällen verhängen Gerichte Sperrfristen, bis zu deren Ablauf die Fahrerlaubnis nicht wieder beantragt werden kann. Die Frist kann sogar auf Lebenszeit festgelegt werden. Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.
Wann kann der Entzug der Fahrerlaubnis lebenslang gelten?
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist in § 69 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. „Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist“, heißt es im Gesetzestext. Der Entzug der Fahrerlaubnis gilt in diesen Fällen nicht nur als persönliche Strafe, die Allgemeinheit soll zudem vor der Person im Straßenverkehr geschützt werden.
Ein Gericht bewertet die Schwere des Vergehens und legt die Sperrfrist fest, bis zu der eine Fahrerlaubnis nicht wieder beantragt werden kann. Ist diese Frist abgelaufen, muss die Person laut ADAC ihre Fahreignung nachweisen, was zumeist durch das Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) erfolgen muss. Wird die Sperrfrist auf Lebenszeit ausgesprochen, können Verurteilte nie wieder eine Fahrerlaubnis, und damit einen Führerschein, erhalten.
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Fahrverbot auf Lebenszeit: Das sind die häufigsten Gründe
Es gibt mehrere Vergehen, bei denen Gerichte Fahrverbote auf Lebenszeit ausgesprochen haben. Ein Bericht von Auto Motor Sport legt nahe, dass die folgenden Delikte am häufigsten zu einem lebenslangen Verlust der Fahrerlaubnis führen:
- Gefährdung des Straßenverkehrs: Zeigt ein Verkehrsteilnehmer ein bewusst rücksichtsloses Verhalten, droht ihm nach § 315c StGB eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Das ist beispielsweise bei Geisterfahrten oder dem Fahren über eine rote Ampel der Fall. Liegt eine grobe Fahrlässigkeit oder ein Vorsatz vor, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
- Trunkenheit im Verkehr: Das Fahren unter Einfluss von Drogen und Alkohol stellt laut Auto Motor Sport die Hauptursache für Verkehrsunfälle dar. Wer im Auto mit mehr als 1,1 Promille erwischt wird, verliert seine Fahrerlaubnis. Wird er mit über 1,6 Promille auf dem Fahrrad gestoppt, muss der Fahrer eine MPU bestehen, um den Verlust der Fahrerlaubnis zu verhindern. Wiederholungstäter und Personen, die mit einem besonders hohen Promillewert erwischt werden, müssen mit einem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
- Illegales Straßenrennen: Wer an Rennen im öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine der schwersten Missachtungen der Verkehrsregeln. Wenn bei einem illegalen Straßenrennen ein Unfall verursacht wird, kann die Fahrerlaubnis laut Auto Motor Sport für immer weg sein.
- Tötungen oder schwere Verletzungen wegen grober Fahrlässigkeit: Laut § 222 StGB können die Konsequenzen schwerwiegend sein, wenn im Straßenverkehr Menschen wegen eines rücksichtslosen Verhaltens zu Schaden kommen. „Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es im Gesetzestext. Fahrlässigkeit liegt im Straßenverkehr beispielsweise bei Raserei oder dem Fahren unter Einfluss von Drogen und Alkohol vor.
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Ein dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis ist auch möglich, wenn eine Person Fahrerflucht begeht, nachdem eine Person am Unfallort gestorben ist, oder sich schwere Verletzungen zugezogen hat. Entsprechende Fälle sind in § 142 StVG geregelt.
- Fahren trotz Sperrfrist: Wer ein Fahrzeug führt, obwohl ein Fahrverbot vorliegt, kann seinen Führerschein dauerhaft verlieren. Immerhin zeigt die Person in derartigen Fällen offen, dass sie sich nicht an rechtliche Vorgaben hält.
Lebenslanges Fahrverbot: Es gibt Ausnahmen
Ein dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis hat für Betroffene weitreichende Konsequenzen. Häufig geht er mit beruflichen Einschränkungen, einer sozialen Isolation (vor allem in Gebieten mit schlechter öffentlicher Verkehrsanbindung) und Einschränkungen der persönlichen Freiheit einher, erklärt Auto Motor Sport. Doch für Betroffene gibt es auch Hoffnung, denn die Sperrfrist auf Lebenszeit kann in Einzelfällen aufgehoben werden.
Laut Auto Motor Sport kann ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis durch eine Widerspruchsklage gekippt werden. Aussicht auf Erfolg hat eine solche, wenn der Entzug nicht ausreichend begründet wurde oder Verfahrensfehler vorliegen. Außergerichtlich kann die lebenslange Sperrfrist fallen, wenn eine Verhaltensänderung oder eine gesundheitliche Veränderung nachgewiesen wird. Letzteres kann durch ein ärztliches Gutachten gelingen, wenn die Fahrerlaubnis aus medizinischen Gründen entzogen wurde. Der Nachweis einer Verhaltensänderung kann demnach durch Besuche von speziellen Seminaren und Kursen erreicht werden.
Der Weg zurück zur Fahrerlaubnis ist in Fällen einer lebenslangen Sperre allerdings weit – und kostenintensiv. Laut Auto Motor Sport fallen dabei hohe Kosten für Anwälte, Gerichte, Seminare und die MPU an.
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