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Keine E-Auto-Förderung ohne Bund-ID: Was Interessenten beachten müssen

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Keine E-Auto-Förderung ohne Bund-ID: Was Interessenten beachten müssen

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    Die E-Auto-Förderung kann man ganz einfach online beantragen – aber nur, wenn man eine Bund-ID hat. Sonst steht man vor einem Problem.
    Die E-Auto-Förderung kann man ganz einfach online beantragen – aber nur, wenn man eine Bund-ID hat. Sonst steht man vor einem Problem. Foto: David, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Ihren Führerschein müssen Autofahrerinnen und Autofahrer bald nicht mehr physisch vorzeigen können. Was mit einem digitalen Fahrzeugschein bereits umgesetzt wurde, soll laut der Bundesregierung auch beim Führerschein kommen. Ziel sei es, den „nationalen digitalen Führerschein bis Ende 2026 zur Verfügung zu stellen“. Dieser kann dann auf dem Smartphone mitgeführt werden. Auch in anderen Bereichen rund ums Auto wird Deutschland digitaler – oder ist es bereits. So zum Beispiel bei der neuen E-Auto-Förderung.

    Wer keine Bund-ID – also einen zentralen Bürger-Account für Behörden-Dienstleistungen – hat, kann die Förderung nicht bekommen. Stimmt das wirklich, was ist die Bund-ID und wie wird das Konto eingerichtet?

    E-Auto-Förderung ohne Bund-ID: Kann man sie wirklich nicht bekommen?

    Wer ab 1. Januar 2026 ein E-Auto oder einen Plug-in-Hybrid erstmals zugelassen hat und zudem ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro hat, erfüllt laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Voraussetzungen für die E-Auto-Förderung. Bei Familien mit minderjährigen Kindern verschiebt sich die Einkommensgrenze pro Kind um 5000 Euro nach oben, berücksichtigt werden aber maximal zwei Kinder.

    Berechtigte können für ein E-Auto eine Förderung in Höhe von 3000 Euro und für einen Plug-in-Hybrid von 1500 Euro bekommen. Mit Kindern und/oder einem besonders niedrigen Haushaltsjahreseinkommen fällt die E-Auto-Förderung möglicherweise höher aus. Laut dem BAFA liegt sie maximal bei 6000 Euro.

    Klingt gut – aber nur, wenn man ein Bund-ID-Konto mit entsprechendem Vertrauensniveau hat. Für den Antrag auf die Förderung ist laut dem BAFA nämlich eine „digitale Authentifizierung über ein Bund-ID-Konto erforderlich“. Benötigt wird zudem ein Konto mit einem hohen Vertrauensniveau, das mit einem Online-Ausweis erstellt wurde, oder einem substanziellen Vertrauensniveau, das über einen ELSTER-Zugang erstellt wurde. Die Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort reicht für die Antragstellung hingegen nicht aus.

    Es gibt aber ein Schlupfloch: Wer selbst kein Bund-ID-Konto hat und auch keines erstellen möchte, hat die Möglichkeit, eine andere Person oder ein Autohaus mit der Antragstellung zu beauftragen und eine entsprechende Vollmacht auszustellen. Laut dem BAFA benötigt die bevollmächtigte Person für die Antragstellung allerdings eine Bund-ID oder ein Unternehmens-Konto zur digitalen Authentifizierung im Antragsportal der Förderzentrale Deutschland. Dem E-Auto-Förderung-Antrag muss dann die erteilte Vollmacht beigelegt werden.

    E-Auto-Förderung beantragen: Wie erstellt man ein Bund-ID-Konto?

    Mit der Bund-ID erhalten Bürgerinnen und Bürger laut id.bund.de – einer Seite des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) – ein zentrales Konto, mit dem sie sich online gegenüber Behörden wie etwa der Förderzentrale ausweisen können. Zur Authentifizierung kann die Online-Ausweis-Funktion des Personalausweises, ein ELSTER-Zugang, eine Europäische ID oder die Kombination aus Benutzername und Passwort genutzt werden. Je nach Authentifizierungsmittel wird ein hohes oder niedriges Vertrauensniveau freigeschaltet.

    Grundsätzlich kann das Bund-ID-Konto auf der Webseite der Bund-ID eingerichtet werden. Laut einer Schritt-für-Schritt-Anleitung des BMDS wird die Registrierung mit dem Online-Ausweis empfohlen, weil das Konto dann mit dem höchsten Vertrauensniveau erstellt wird und nur so alle Funktionen der Bund-ID genutzt werden können. Zur Authentifizierung werden der Personalausweis, die persönliche sechsstellige PIN für die Ausweis-App, ein Smartphone mit NFC-Funktion und die Ausweis-App benötigt. Danach müssen Antragsteller nur noch den Anweisungen im Anmeldeportal folgen.

    Wer die Online-Funktion seines Personalausweises noch nicht aktiviert hat, sollte das vor der Erstellung eines Bund-ID-Kontos machen. Laut dem Bundesinnenministerium (BMI) muss dafür die fünfstellige Einmal-PIN, die zusammen mit dem Personalausweis ausgegeben wird, durch eine selbstgewählte sechsstellige PIN ersetzt werden. Das ist an einem PC, einem Bürgerterminal im Bürgerbüro oder mit einem Smartphone möglich. Wer seinen PIN-Brief verloren hat, kann beim Bürgeramt eine neue PIN setzen lassen.

    Übrigens: Mit der Bund-ID kann nicht nur die E-Auto-Förderung beantragt werden. Wer möchte, kann damit sein neues Auto online zulassen, ummelden oder ein Auto abmelden.

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