Nach langer Ankündigung wird es jetzt konkret: Die Bundesregierung will den Umstieg aufs Elektroauto finanziell attraktiver machen und hat eine neue Kaufprämie für E-Autos beschlossen, die sogar rückwirkend greifen kann. Mit dem Förderprogramm werde „etwas für die Umwelt, für die Autoindustrie und für die Haushalte, die sich sonst kein Elektroauto leisten könnten“, getan, sagte Bundesumweltminister Carsten Schneider laut einer Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums.
Demnach hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit Dienstag, 19. Mai 2026, dafür ein Online-Portal freigeschaltet. Wer 2026 ein Elektroauto oder einen Plug-in-Hybrid gekauft hat oder noch kaufen wird, kann nun offiziell die Förderung beantragen – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Denn die Prämie erhalten nicht alle, sondern nur Haushalte unter bestimmten Einkommensgrenzen. Wer die neue E-Auto-Förderung beantragen kann und wie das geht, erfahren Sie hier.
E-Auto-Förderung 2026: Wie hoch darf mein Einkommen sein?
Das BAFA informiert, dass Privatpersonen antragsberechtigt sind, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen 80.000 Euro nicht übersteigt. Mit Kindern steigt die Einkommensgrenze: Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren kommen je 5000 Euro dazu. Familien mit zwei oder mehr Kindern dürfen damit bis zu 90.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben, um Anspruch auf die E-Auto-Förderung zu haben.
Zu versteuerndes Einkommen (zvE)
Wichtig: Relevant ist das zu versteuernde Einkommen, was nicht dem Brutto- oder Netto-Einkommen entspricht. Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert, ergibt sich das zvE aus dem Brutto-Einkommen abzüglich Werbungskosten, sonstigen Aufwendungen und Freibeträgen. Man findet sein persönliches zvE laut dem Portal Finanztip auf dem Steuerbescheid des Finanzamtes nach Abgabe der Einkommensteuererklärung.
Wie das Bundesumweltministerium in einem FAQ erklärt, zählt für den Einkommensnachweis das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen aus den zwei neuesten Steuerbescheiden. Diese Bescheide dürfen höchstens drei Kalenderjahre alt sein. Wenn man den Antrag 2026 stellt, können dafür also in der Regel die Steuerbescheide 2024 und 2023 oder – wenn schon vorliegend – 2025 und 2024 herangezogen und daraus der Durchschnitt gebildet werden. Bei Verheirateten, eingetragenen Partnern oder Paaren in eheähnlicher Gemeinschaft zählt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen.
Das Bundesumweltministerium erläutert, dass die Einkommensgrenze von 80.000 Euro pro Haushalt festgelegt wurde, da es sich am Medianeinkommen von Neuwagenkäufern orientiert. Das gehe unter anderem aus der Studie „Mobilität in Deutschland“ hervor. Damit kann etwa rund die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen kaufen, die Prämie nutzen. Zugleich ist die Grenze Teil der sozialen Staffelung: Sie soll Mitnahmeeffekte verhindern und dafür sorgen, dass die Förderung gezielt bei den Haushalten ankommt, die sie tatsächlich benötigen.
Welche weiteren Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die E-Auto-Prämie zu erhalten?
Laut BAFA gibt es die Prämie für gekaufte oder geleaste Fahrzeuge. Förderfähig sind nur Autos, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Wer bereits seit diesem Datum ein Auto gekauft hat, kann die Förderung rückwirkend beantragen. Die Zulassung muss in Deutschland erfolgen. Außerdem muss das Fahrzeug mindestens 36 Monate auf den Halter zugelassen bleiben.
Gefördert werden Pkw der Klasse M1: reine E-Autos, E-Autos mit Range-Extender, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge. Für Range-Extender und Plug-in-Hybride gelten zusätzliche Klimaschutz-Vorgaben – außerdem müssen sie spätestens bis zum 30. Juni 2027 zugelassen werden.
Antragsberechtigt sind zudem ausschließlich Privatpersonen. Es gibt keine Förderung für Unternehmen, Vereine oder Kommunen. Die E-Auto-Förderung wird pro antragstellender Person nur einmal gewährt, man kann sie also nicht für mehrere Fahrzeuge erhalten. Pro Haushalt können maximal zwei Anträge gestellt werden, der Neuwagen muss auf die antragstellende Person zugelassen sein.
Elektroauto-Kaufprämie beantragen: Wie geht das?
Sobald das Neufahrzeug zugelassen wurde, kann der Förderantrag vom Halter des Fahrzeugs gestellt werden, informiert das BAFA – spätestens jedoch 12 Monate nach der Zulassung. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das neue Portal der Förderzentrale Deutschland (FZD) über das dort bereitgestellte Antragsformular.
Für die Antragstellung muss man sich über die BundID identifizieren. Dafür muss ein BundID-Konto entweder mit der Option „Online-Ausweis“ (Vertrauensniveau „hoch“) oder mit der Option „ELSTER-Zertifikat“ (Vertrauensniveau „substantiell“) eingerichtet sein. Außerdem muss man laut BAFA folgende Unterlagen als PDF hochladen:
- Nachweis für das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (zvE): die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide für jede zum Haushaltsjahreseinkommen beitragende Person
- Nachweis für die Anzahl förderrelevanter Kinder: insofern nicht aus den eingereichten Steuerbescheiden ersichtlich, anhand einer Kindergeldbescheinigung der Familienkasse, einer erweiterten Meldebescheinigung oder anhand des Kindergeldbescheids
- Nachweis elektrischer Reichweite bei förderfähigen Plug-in Hybriden und E-Autos mit Range-Extender, sofern mehr als 60 Gramm CO₂ pro Kilometer: EU-Konformitätsbescheinigung (CoC, Certificate of Conformity) des Fahrzeugs
BAFA-Präsidentin Dr. Mandy Pastohr sagte laut der Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums, dass der Online-Antrag Schritt für Schritt durch den Prozess leitet – von den Angaben zum Fahrzeug und zum Haushalt bis zum Hochladen der nötigen Nachweise. Das BAFA sei zum Start vorbereitet und helfe bei Fragen mit einer Hotline sowie mit leicht verständlichen Informationen auf der Webseite.
E-Auto-Förderung 2026: Wie viel Geld kann ich erhalten?
Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße, informiert das Bundesumweltministerium. Zur Verfügung stehen demnach Mittel in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro, die laut Schätzung für etwa 800.000 geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029 reichen sollen.
Laut BAFA beträgt die Basisförderung 3000 Euro für reine batterieelektrische Autos und 1500 Euro für Plug-in-Hybride sowie E-Autos mit Range-Extender. Für Familien gibt es außerdem einen Kinderbonus: 500 Euro pro Kind, maximal für zwei Kinder. Zusätzlich gibt es eine soziale Staffelung: Liegt das zu versteuernde Einkommen unter 60.000 Euro, gibt es 1000 Euro extra. Unter 45.000 Euro Haushaltseinkommen kommen noch einmal 1000 Euro obendrauf. Somit ergibt sich eine mögliche Höchstprämie von 6000 Euro für bestimmte Personengruppen.
Eine Übersicht über die Staffelung der E-Auto-Förderung nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen, Haushaltszusammensetzung und Fahrzeugart stellt das Bundesumweltministerium zur Verfügung:
Laut BAFA erfolgt die Auszahlung der Förderung innerhalb weniger Wochen nach Erteilung des Zuwendungsbescheids.
Übrigens: Eine Studie zeigt, dass politische Einstellungen und Parteipräferenzen den Elektroauto-Kauf beeinflussen. Parteianhänger von Grünen und SPD haben allgemein deutlich höhere Kaufabsichten in Bezug auf Elektroautos als Wähler anderer Parteien. AfD-Anhänger zeigen ein insgesamt geringeres Interesse an Elektromobilität. Besonders Anhänger der Grünen haben zudem eine hohe Affinität zu deutschen Marken. Und: Die Mehrheit der Deutschen, unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung, zeigt wenig Interesse am Kauf eines Teslas.
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