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Laienausbildung beim Führerschein: Wie Eltern bald zu Fahrlehrern werden können

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Laienausbildung beim Führerschein: Wie Eltern bald zu Fahrlehrern werden können

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    Ein Laie als Fahrlehrer: Durch die neue Führerschein-Reform soll beispielsweise ein Vater seine Tochter unterrichten können.
    Ein Laie als Fahrlehrer: Durch die neue Führerschein-Reform soll beispielsweise ein Vater seine Tochter unterrichten können. Foto: Vlad, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Der Weg zum Führerschein soll in andere Bahnen gelenkt werden, so viel ist nach der Vorstellung der geplanten Reform des Bundesverkehrsministeriums (BMV) klar. Kein verpflichtender theoretischer Unterricht mehr, weniger Sonderfahrten, kürzere und weniger umfangreiche Prüfungen und die Option der Laienausbildung. Alles Führerschein-Neuerungen, die dazu beitragen können, die Kosten für den Führerschein zu senken. Vor allem der letzte Punkt sorgt für Aufsehen, denn im Rahmen der Laienausbildung sollen zukünftig Verwandte mit Fahrschülerinnen und Fahrschülern üben können. Doch wie läuft das ab?

    Was steckt hinter der Laienausbildung?

    Die Idee der Laienausbildung erfordert kein komplett neues Konzept, sie wurde bereits vor vielen Jahren in Österreich und Luxemburg ausgearbeitet und umgesetzt. „Dort ist der Führerschein deutlich günstiger als in Deutschland“, ordnete Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) bei der Vorstellung der Führerschein-Reform ein. Die Ausbildung, die beispielsweise durch einen Elternteil erfolgen kann, ist dabei ein wichtiger Faktor, denn durch das Erlangen von Fahrpraxis außerhalb der Fahrschule kann die Anzahl der Fahrstunden minimiert werden.

    Der Vorschlag: Fahrschülerinnen und Fahrschüler können im Rahmen der Laienausbildung mit „einer nahestehenden Person einen Teil der praktischen Fahrausbildung absolvieren.“ Das geht aus dem Entwurf des BMV hervor. Demnach können die Fahrten mit vertrauten Personen als einer von drei Blöcken bei der Fahrausbildung fungieren.

    1. Vor dem Start der Laienausbildung: Anmeldung in der Fahrschule. Absolvierung der Theorieprüfung und sechs praktischer Fahrstunden.
    2. Laienausbildung: Theoretische Einweisung der Begleitperson. Fahrten mit Begleitperson von bis zu 1000 Kilometer. Führung eines Fahrtenbuches.
    3. Nach der Laienausbildung: Fahrt mit Fahrlehrer und Begleitperson. Weitere sechs Fahrstunden (einschließlich nötiger Sonderfahrten).

    Die Fahrstunden dürfen nicht im Simulator absolviert werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können sich Fahrschülerinnen und Fahrschüler zur praktischen Prüfung anmelden.

    Eltern als Fahrlehrer: Welche Voraussetzungen müssen Laienausbilder mitbringen?

    Jede Fahrschülerin und jeder Fahrschüler kann höchstens zwei Personen zu seinen Laienausbildern bestimmen. Die Begleitpersonen müssen der Fahrschülerin oder dem Fahrschüler nahestehen. Es kommen demnach nicht nur Eltern oder andere Verwandte infrage, es muss aber ein „besonderes Näheverhältnis“ bestehen. Wichtig ist außerdem, dass der Laienausbilder seit mindestens sieben Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzt. Laut BMV darf die Person nicht mehr als einen Punkt haben. Zudem darf ihr in den drei vorangegangenen Jahren nicht der Führerschein entzogen worden sein.

    Der Laienausbilder muss dafür sorgen, dass vorne und hinten am Auto eine Kennzeichnung für Übungsfahrten angebracht ist. Wie diese aussehen muss, ist im Entwurf der Führerschein-Reform nicht festgehalten. Für das Fahrtenbuch ist die Fahrschülerin oder der Fahrschüler zuständig. Sowohl Fahrschülerin oder Fahrschüler als auch Laienausbilder dürfen bei den Fahrten nicht unter Wirkung von alkoholischen Getränken stehen. Auch die Substanz Tetrahydrocannabinol, der Wirkstoff der Hanfpflanze, ist verboten.

    Wann kann die Laienausbildung beginnen?

    Die Laienausbildung soll im Rahmen einer sogenannten Experimentierklausel eingeführt werden. Die Regelung ist zunächst auf fünf Jahre befristet und soll nicht in allen Bundesländern gelten. „Das Konzept sieht vor, dass es einzelne Länder im Rahmen der Experimentierklausel anwenden“, erklärte Schnieder. Spätestens nach den fünf Jahren wird ein Fazit gezogen.

    Ein Datum für den Startschuss steht noch nicht fest. Da die Neuerungen bereits mit Vertretern der Länder abgestimmt wurden, geht das BMV allerdings davon aus, dass erste rechtliche Änderungen bereits „im ersten Halbjahr 2026“ auf den Weg gebracht werden können. Ob die Laienausbildung unter diesen Änderungen sein könnte, war zunächst nicht bekannt.

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