In den Kofferraum kommen für gewöhnlich etwa die Einkäufe, das Gepäck oder auch mal Gartenabfälle. Ansonsten befinden sich Werkzeuge, Warnwesten, Kanister für den Sprit oder der Ersatzreifen darin. Personen dürfen nicht im Kofferraum mitfahren. Was passiert aber, wenn die Polizei einen dabei erwischt, wie jemand während der Fahrt im Kofferraum sitzt? Welche Strafen drohen?
Dürfen Personen im Kofferraum mitfahren? Das sagt sie Straßenverkehrs-Ordnung dazu.
In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist unter Paragraf 21 klar definiert, wie es um die Mitnahme von Personen in Autos steht. So sagt der erste Absatz ganz klar: „In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.“ Zusätzlich schreibt der Paragraf 21a der StVO ganz klar vor, dass vorhandene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen. Eine Ausnahme gibt es, wenn mehr Sitze als Gurte vorhanden sind. Kinder dürfen erst ohne geeigneten Kindersitz mitfahren, wenn sie größer als 1,5 Meter sind oder das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Nun zur Frage, ob Personen im Kofferraum mitfahren dürfen: Wichtig ist hier der zweite Absatz des Paragrafen 21 StVO, der klar definiert, dass die „Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen [...] verboten“ ist. Wenn allerdings Personen dort notwendige Arbeiten ausführen müssen, ist das auch erlaubt, etwa wie für polizeiliche Aufgaben, wenn die zuständige Landesbehörde Ausnahmen genehmigt. Grundlage hierfür ist Paragraf 46 der StVO. Auch Bauarbeiter dürfen innerhalb der Grenzen einer Baustelle auf der Ladefläche mitfahren.
Mitfahren im Kofferraum: Mit welchen Strafen muss man rechnen?
Wenn es ums Mitfahren im Kofferraum geht, so ist das doch mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn es um den öffentlichen Verkehrsraum geht. Laut des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs wird die Beförderung von Personen im Laderaum mit 5 Euro für den Fahrzeugführer geahndet.
Wenn allerdings ein Kind im Kofferraum mitgenommen wird, kommen Minimum 60 Euro und ein Punkt in Flensburg auf den Verantwortlichen zu. Für Autofahrer in der Probezeit gilt die Mitnahme eines Kindes ohne Sicherung darüber hinaus noch als sogenannter B-Verstoß.
Unter Umständen kann dann die Beförderung im Kofferraum dafür sorgen, dass die Probezeit verlängert wird.
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