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Alpen: Anwalt zahlt Bergrettung doch

Alpen

Anwalt zahlt Bergrettung doch

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    Ein Anwalt aus Augsburg geriet Anfang Februar zusammen mit einem Bekannten beim Schneeschuhwandern im Tannheimer Tal in Bergnot. Sie setzten einen Notruf ab und wurden wenig später von der Tiroler Bergrettung in Sicherheit gebracht. Dafür stellte ihm die Bergrettung 2261 Euro in Rechnung – zu viel, fand der Augsburger (wir berichteten). In einem Beschwerdebrief kritisierte der Mann die seiner Meinung nach „vollkommen überhöhten Positionen“. Die Tiroler Bergrettung wies die Vorwürfe zurück. Nachdem mehrere Medien über den Fall berichtet hatten, lenkte der Augsburger Anwalt nun aber ein – und beglich laut der Tiroler Bergrettung doch noch den Betrag.

    Was kostet eigentlich eine Bergrettung? In Bayern gibt es Pauschalen. Je nach Art des Einsatzes belaufen sich die Kosten auf mehrere 100 bis zu rund 1100 Euro. Bei Lawineneinsatz oder Vermisstensuchen mit erhöhtem Aufwand können in manchen Fällen auch mehr Kosten anfallen. Die tägliche Obergrenze liegt bei 2500 Euro am Tag, erklärt die Bayerische Bergwacht.

    In Österreich werden die Kosten bei jedem Einsatz individuell berechnet. Je nach Zahl der Einsatzkräfte und Dauer des Einsatzes fällt die Rechnung entsprechend niedrig oder hoch aus. Laut Martin Gurdet, Geschäftsführer des Bundesverbands des Österreichischen Bergrettungsdienstes, spiegelt sich der Aufwand der Bergrettung in jedem Fall in dem eingeforderten Betrag wider. Dabei würden sich die im aktuellen Fall berechneten 2261 Euro durchaus noch im normalen Rahmen befinden. Gerettete müssten zudem niemals die gesamten Kosten des Einsatzes tragen, sagt Gurdet. Die Österreichische Bergrettung finanziert die mehreren tausend Einsätze jährlich unter anderem mit staatlichen Zuschüssen und Spenden. Der Augsburger warf seinen österreichischen Rettern zudem vor, sie würden von Touristen weitaus mehr verlangen als von Einheimischen. Dem ist nicht so, erklärt Gurdet. Egal ob Österreicher oder nicht, die Kosten für eine Bergrettung werden immer am Einsatzaufwand gemessen.

    Als „kurios“ bezeichnet ein Sprecher der Bayerischen Bergwacht das Verhalten des Augsburgers. Zwar könne er die Höhe der Einsatzkosten in Österreich nicht kommentieren, dennoch sei die Haltung des Anwalts befremdlich. Er betont, dass der Betrag, der den Geretteten in Rechnung gestellt wird, immer noch bei Weitem geringer ist als die tatsächlichen Kosten des Einsatzes.

    Um sich vor hohen Kosten zu schützen, können Bergsteiger entsprechende Versicherungen abschließen. Mitglieder des Deutschen Alpenvereins (DAV) sind automatisch im Fall von Bergrettung versichert.

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