
Goldfinger-Prozess: Fährt das Verfahren jetzt voll gegen die Wand?

Plus Acht Jahre wurde ermittelt. Anwälte und Steuerberater saßen Monate in U-Haft. Doch jetzt wird kommende Woche hinter verschlossenen Türen über eine Verfahrenseinstellung verhandelt.

Jahrelang ermittelten Augsburger Staatsanwälte und Steuerfahnder im Verborgenen. Und als sie sich zum ersten Mal aus der Deckung wagten, taten sie das mit einem großen Knall: Einer Razzia in ganz Deutschland, in Österreich und der Schweiz. Am 17. Januar 2018 wurden mehr als 200 Wohn- und Geschäftsräume durchsucht. Im Einsatz waren 30 Staatsanwälte, davon ein guter Teil aus Augsburg, mehr als 800 Beamte verschiedener Steuerfahndungsbehörden und Einsatzkräfte der Polizei. Der Verdacht: Rund 100 Millionäre haben mit dem Steuergestaltungsmodell „Goldfinger“ dem Fiskus um rund eine Milliarde Euro geprellt. Die Ermittler waren sich ihrer Sache recht sicher.
Wird der Goldfinger Prozess zur größten Niederlage der Augsburger Staatsanwaltschaft?
Doch was als eines der größten und komplexesten Verfahren begonnen hat, dürfte jetzt schon bald zu einer der größten Niederlagen in der Geschichte der Augsburger Staatsanwaltschaft werden.
Seit mehr als einem Jahr läuft der erste Prozess vor der 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg. Es ist aus Sicht der Ermittler das Pilotverfahren. Als Erste angeklagt wurden die Münchner Rechtsanwälte und Steuerberater Martin H., 49, und Diethard G., 47. Sie stehen bis heute bei der Staatsanwaltschaft im Verdacht, die Drahtzieher hinter einer angeblich milliardenschweren Steuerhinterziehung zu sein. Viele weitere Prozesse gegen weitere Initiatoren und Investoren des Goldfinger-Modells sollten folgen. Doch nun droht bereits das Auftaktverfahren auf spektakuläre Weise gegen die Wand zu fahren.
Die entscheidende Wende zeichnete sich am jüngsten Verhandlungstag ab. Nachdem es zuerst wie so oft Krach zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gibt, fragte der Vorsitzende Richter Johannes Ballis, ob es irgendwelche Anregungen zum Verfahren gibt. Die Staatsanwältin antwortete darauf, dass sie sich eine Beschränkung der Vorwürfe vorstellen könnte. Als Verteidiger Richard Beyer entgegnete, die Angeklagten würden höchstenfalls über eine Einstellung des Verfahrens reden, signalisierte die Staatsanwaltschaft, dass man über alles reden könnte.
Goldfinger-Prozess in Augsburg: Wird das Verfahren nun doch eingestellt?
Dann ging alles ganz schnell. Richter Ballis setzte die beiden nächsten Verhandlungstage ab und beraumte zwei nicht-öffentliche Sitzungen an. Hinter verschlossenen Türen wollen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger nun über eine Möglichkeit diskutieren, wie das skandalträchtige Verfahren rasch beendet werden kann. Am wahrscheinlichsten ist, dass dabei eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen herauskommt.
Die Angeklagten und ihre Verteidiger sind nach monatelangen Scharmützeln in einer guten Position. Sie haben nach und nach fehlende Unterlagen in den Gerichtsakten und mögliche schwere Datenschutzverstöße aufgedeckt. Zudem gibt ihnen ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg Rückenwind, das die Steuererklärung einer Goldfinger-Gesellschaft als korrekt anerkannt hat. Der Staatsanwaltschaft ist es trotz letzter, fast verzweifelter Versuche, die Vorwürfe noch zu konkretisieren und sie zu belegen, nicht gelungen, das Gericht zu überzeugen. Die Strafkammer hat die Anklage bereits zwei Mal zerpflückt. Richter Ballis hatte bereits Ende Mai zum ersten Mal eine Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen, was ihm prompt mehrere Befangenheitsanträge der Staatsanwaltschaft einbrachte.
Doch nun haben die Ermittler ihr Pulver anscheinend endgültig verschossen. Zudem war zuletzt vermehrt aus hohen bayerischen Justizkreisen zu hören, dass man mit dem Verlauf des Goldfinger-Prozesses mehr als unglücklich ist. Und nach den letzten Zeugenaussagen von Steuerfahndern gibt es in der Anklagebehörde vermutlich ein lebhaftes Interesse daran, weitere Aussagen zu vermeiden.
Eine Einstellung des Goldfinger-Verfahrens wäre das größte denkbare Debakel
Eine Einstellung dieses Mega-Verfahrens wäre für die Augsburger Staatsanwaltschaft jedenfalls das größte denkbare Debakel. Es bestünde keine Möglichkeit, das umstrittene Goldfinger-Thema vom Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen, weil es kein Urteil gibt. Und sie könnte sich nicht einmal wie bei einem Freispruch darauf herausreden, dass das Gericht die ihrer Meinung nach falsche Ansicht vertritt. Denn das Besondere an der Verfahrenseinstellung ist, dass Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagte zustimmen müssen. So ist es in Paragraf 153a der Strafprozessordnung geregelt. Die Anklagebehörde müsste also ihre eigene Bauchlandung besiegeln. Die Verteidiger Richard Beyer, Daniel Dinkgraeve, Katharina Wild und Franziska Zeumer haben schon im Juni klar ihre Bedingungen für eine Verfahrenseinstellung formuliert. Davon weichen sie auch jetzt vor den entscheidenden Verhandlungen keinen Millimeter ab: Sie wollen ein Anerkennen sowohl der Amtshaftungspflicht des Freistaats als auch der Entschädigungspflicht. Hintergrund ist, dass die beiden Angeklagten Martin H. und Diethard G. Entschädigungen im zweistelliger Millionenhöhe einklagen wollen.
Die Bedingung aber, die am meisten Staub aufwirbeln wird, vor allem wenn sie zum Tragen käme, ist, dass Anwalt Beyer und seine Kollegen eine Geldauflage lediglich in symbolischer Höhe akzeptieren wollen. Beyer sagt: „Ein Euro“.
Nicht wenig spricht dafür, dass es am Ende tatsächlich darauf hinauslaufen könnte, und das müsste man sich dann vor Augen führen: Das Ergebnis eines mit hohem Aufwand, viel Wucht und großer Hartnäckigkeit betriebenen Großverfahrens ist die Zahlung eines symbolischen Euro. Ende der kommenden Woche wird man weitersehen...
Lesen Sie dazu auch:
Goldfinger-Prozess: Staatsanwaltschaft bäumt sich ein letztes Mal auf
Richter zerpflückt Anklage im Goldfinger-Prozess zum zweiten Mal
Hören Sie sich dazu auch unsere Podcastfolge über den außergewöhnlichen Goldfinger-Prozess an:
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den Podcast anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Podigee GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.
Die Diskussion ist geschlossen.
"Acht Jahre wurde ermittelt. Anwälte und Steuerberater saßen Monate in U-Haft. Doch jetzt wird kommende Woche hinter verschlossenen Türen über eine Verfahrenseinstellung verhandelt."
Menschen wurden ins Gefängnis gesteckt. Ihre Karriere zerstört. Ihr Ruf zerstört. Und obwohl bereits ein Finanzgericht als Fachgericht festgestellt hat, dass das Goldfinger Modell legal ist, gibt die Staatsanwaltschaft nicht auf und will die Angeklagten verurteilt sehen.
Mit Objektivität hat das nichts mehr zutun.