
Geblitzt worden? In diesen Fällen kann ein Einspruch Erfolg haben

Wer geblitzt wurde, muss sich nicht immer mit dem Bußgeldbescheid abfinden. In manchen Fällen kann es sich lohnen, Einspruch einzulegen. Wir erklären, wann Aussicht auf Erfolg besteht.
Zu schnell gefahren, den Abstand nicht eingehalten - und dabei geblitzt worden: Wenn kurz darauf der Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, ist der Ärger groß. Doch nicht immer müssen sich Autofahrer mit der Strafe abfinden. Michael Bauer, Rechtsanwalt aus Augsburg und Experte für Verkehrsrecht, erklärt, wann Chancen auf einen Freispruch oder Einstellung des Verfahrens bestehen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wann kann ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt werden?
Grundsätzlich kann gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung muss der Einspruch bei der zuständigen Behörde eingehen. Wer der richtige Ansprechpartner ist, erfährt der Betroffenen in der so genannten "Rechtsmittelbelehrung", die jedem Bescheid beigelegt ist. Da Privatpersonen keine Akteneinsicht gewährt wird, kann es ratsam sein, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Die anfallenden Kosten übernehmen viele Verkehrsrechtsschutzversicherungen.
In welchen Fällen ist ein Einspruch sinnvoll?
Die Hauptgründe, um gegen einen Bescheid vorzugehen, sind der Verdacht, dass der Betroffene nicht selbst am Steuer saß oder ein Fehler beim Messen aufgetreten ist. Letzteres ist aber relativ selten und schwer nachweisbar. Darüber hinaus bietet auch das "Blitzerfoto" Ansatzpunkte. Ist das Bild unscharf, oder der Fahrer nicht gut zu erkennen, weil etwa das Gesicht ganz oder teilweise verdeckt ist, besteht die Möglichkeit auf einen Freispruch. Eine Sonnenbrille reicht in der Regel aber nicht aus.
Kann ich nur gegen das Bußgeld oder auch gegen ein Fahrverbot vorgehen?
Grundsätzlich geht man mit einem Einspruch gegen das Bußgeld, die Punkte in der Verkehrssünderdatei sowie das Fahrverbot gleichzeitig vor. Betroffene, die aus beruflichen Gründen auf ihren Führerschein angewiesen sind, haben aber auch die Möglichkeit, nur gezielt gegen den Entzug der Fahrerlaubnis vorzugehen. Hier können unter Umständen Kompromisse erreicht werden - etwa, dass das Fahrverbot auf den Urlaub oder bis zum Verfall bestehender Punkte geschoben, oder statt des Fahrverbots ein höheres Bußgeld in Kauf genommen wird.
Spielt es eine Rolle, ob ich von einer Radarfalle oder mit einer Laserpistole geblitzt wurde?
Die Erfolgsaussichten sind unterschiedlich. Bei Radarfallen, vor allem wenn sie von in der Regel speziell ausgebildeten Polizisten aufgestellt wurden, ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Messfehler anerkannt wird. Bei Messungen mit einer Laserpistole können sich die Chancen auf die Einstellung des Verfahrens erhöhen, wenn etwa ein Beifahrer bestätigt, dass möglicherweise ein folgendes Fahrzeug anvisiert wurde.

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