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  3. Corona - Krankenhausampel und 3G statt Inzidenz: Neue Corona-Regeln für Bayern

Corona-Regeln in Bayern
31.08.2021

Weg von der Inzidenz, hin zu 3G: Das sind die neuen Corona-Regeln für Bayern

Markus Söder gab am Dienstag neue Corona-Regeln in Bayern bekannt.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Keine generelle FFP2-Maskenpflicht, dafür Krankenhausampel und 3G in vielen Bereichen: Welche Corona-Regeln künftig in Bayern gelten, lesen Sie hier.

Die Sieben-Tage-Inzidenz hat als Gradmesser für die Corona-Regeln in Bayern ausgedient. Das hat Ministerpräsident Markus Söder in einer Pressekonferenz am Dienstagmittag mitgeteilt. Zuvor hatte sein Kabinett am Vormittag eine neue Corona-Verordnung beschlossen, die ab Donnerstag, 2. September, in Kraft tritt und vorerst bis 1. Oktober gültig ist. Die Inzidenz bleibe zwar wichtig, um den Verlauf der Corona-Infektionen anzuzeigen, so Söder. "Aber sie zieht keine rechtlichen Folgen mehr nach sich."

Neues Kapitel im Kampf gegen Corona? Söder: "Es wird keinen Lockdown mehr geben"

Im Kampf gegen das Coronavirus werde mit der neuen bayerischen Corona-Verordnung ein neues Kapitel aufgeschlagen, sagte der Ministerpräsident. Er verstehe, dass viele Menschen angesichts all der Regeln der Vergangenheit müde seien. Ein neues Kapitel sei nun aber möglich, da sehr viele Menschen bereits über einen vollen Impfschutz verfügen, so Söder. Die Kernfrage in dieser Phase sei nun: Wie gefährlich ist die vierte Welle? Söder sagte: "Sie ist gefährlich, und das bleibt sie." So hohe Todeszahlen wie in den anderen drei Corona-Wellen werde es nicht mehr geben, da viele Menschen bereits zweifach geimpft sind, sagte der Ministerpräsident. Söder versprach auch: "Es wird definitiv keinen Lockdown mehr geben - oder Beschränkungen, wie wir sie lange hatten."

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Für Bayern meldet das RKI am Dienstag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 70,1, der Freistaat belegt damit Platz neun unter den deutschen Bundesländern. In Bayern sind aktuell 58,7 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft, was im Vergleich zu anderen Bundesländern nur ein niedriger Anteil ist. Auf den Intensivstationen bayerischer Krankenhäuser werden derzeit 157 Menschen behandelt, die Hälfte von ihnen muss beatmet werden.

In der gegenwärtigen Corona-Lage müsse man sich an folgenden Umstand gewöhnen, so Söder: "Wenn die Inzidenz steigt, bedeutet das nicht automatisch mehr Gefahr für uns." Durch die Pandemie der Jüngeren und Ungeimpften sei nach wie vor eine Gefahr gegeben, es liege nun aber ein anderes Ansteckungsrisiko vor als zuvor, das nicht mehr so allgemein gesehen werden könne.

Inzidenz hat ausgedient: Corona-Regeln in Bayern mit Fokus auf 3G-Regel

Im Zentrum der bayerischen Corona-Regeln steht nun eine Strategie unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz. Der Zugang zum öffentlichen Leben wird durch die 3G-Regel beschränkt. Das heißt: Zugang erhält nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Diese 3G-Regel gilt für alle Innenräume im Bereich des öffentlichen Lebens mit Ausnahme von ÖPNV und Handel. Weder im Nahverkehr noch in Geschäften sei die 3G-Regel sinnvoll zu kontrollieren, daher müsse an diesen Orten die Maskenpflicht als Schutz ausreichen, so Söder. Auch Gottesdienste sind vom 3G-Modell ausgenommen. In Außenbereichen gilt normalerweise keine 3G-Regel, aber bei Veranstaltungen ab 1000 Menschen soll der Zugang auch zu Outdoor-Veranstaltungen durch die 3G-Regel beschränkt werden.

Lesen Sie dazu auch

An diesen Orten des öffentlichen Lebens gilt die 3G-Regel:

  • Alten- und Pflegeheime
  • Sportstätten und Fitnessstudios
  • Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten
  • Gastronomie und Unterkünfte
  • Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive
  • Bildungsangebote wie Musikschulen und Erwachsenenbildung
  • Freizeiteinrichtungen: Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe
  • Spielbanken, touristischen Reisebusverkehr

Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gibt es Ausnahmen. Schüler werden in den Schulen bereits getestet und müssen für die Einhaltung der 3G-Regel nur ihren Schülerausweis vorzeigen. Die Einhaltung der 3G-Regeln muss von den Betreibern kontrolliert werden. Gäste und Besucher sowie Betreiber, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Corona-Tests sind ab 11. Oktober nicht mehr gratis für die Menschen in Deutschland zu bekommen. Wie die bayerische Staatsregierung nun aber entschieden hat, sollen sie kostenlos bleiben für Schul- und Hochschul-Besuche, also dort, wo man hinmuss. Zudem bleiben sie kostenfrei für alle, die man nicht impfen darf.

Krankenhausampel soll Belastung der bayerischen Krankenhäuser anzeigen

Zusätzlich zur 3G-Regel sollen auch die Corona-Fälle in bayerischen Kliniken betrachtet werden. Dazu führt die bayerische Staatsregierung ein Ampelsystem ein. Die Krankenhausampel soll ein Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems dienen.

Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten 7 Tage mehr als 1200 Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Das entspricht einer bayernweiten Hospitalisierungs-Inzidenz von 9,13 je 100.000 Einwohner.

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Sobald Stufe Gelb erreicht ist, beschließt die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen wie beispielsweise:

  • FFP2-Maskenpflicht
  • Kontaktbeschränkungen
  • PCR-Tests werden Pflicht, Schnelltests reichen nicht mehr aus
  • Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen

Stufe Rot ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung auf den bayerischen Intensivstationen liegen (maßgeblich sind die Zahlen des DIVI-Intensivregisters). Sobald Stufe Rot erreicht ist, wird die Staatsregierung neben den bereits für Stufe Gelb geltenden Regelungen weitere Maßnahmen verfügen, um die akut drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Der limitierende Faktor sei dabei nicht nur das Bett, sondern immer auch das Personal in den Kliniken, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Neben den Werten der Krankenhausampel werde die Staatsregierung aber immer auch andere Werte mit in ihre Entscheidungen einbeziehen. So solle auch die Inzidenz unter Jüngeren oder die Inzidenz unter Nicht-Geimpften mit berücksichtigt werden.

3G-Regel statt Inzidenzwert: Das sind die Corona-Regeln im Detail

Welche Corona-Regeln in welchen Bereichen des öffentlichen Lebens künftig gelten, fassen wir hier zusammen. Die neue bayerische Corona-Verordnung tritt am 2. September in Kraft und soll vorerst bis 1. Oktober gültig sein.

Maskenpflicht: Unter freiem Himmel gilt künftig keine Maskenpflicht mehr - außer bei Veranstaltungen ab 1000 Besuchern. In Innenräumen gilt eine generelle Maskenpflicht. Ob man eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske trägt, ist von nun an jedem Menschen in Bayern selbst überlassen. Erst ab der Warnstufe gelb der Krankenhausampel wird eine FFP2-Maske wieder Pflicht.

Private Treffen: In der Familie oder bei Treffen mit Freunden zu Hause gibt es keine Kontaktbeschränkungen oder Maskenpflicht. Bei Familienfeiern in Gaststätten oder an öffentlichen Orten muss allerdings die 3G-Regel eingehalten werden.

Veranstaltungen: Grundsätzlich sind alle Events wieder möglich, egal ob im Sport, in der Kultur, im Tourismus oder bei Messen. Allerdings gilt für Veranstaltungen im Innenbereich grundsätzlich die 3G-Regel. Im Außenbereich und bei Events mit weniger als 1000 Besuchern gilt kein 3G. In Sachen Maskenpflicht können Sport- und Kultur-Veranstalter wählen, ob sie ihre Platzkapazitäten voll ausschöpfen. In diesem Fall muss auch am Platz eine Maske getragen werden. Entscheiden sich Veranstalter dazu, ihre Platzkapazitäten nicht auszuschöpfen, so fällt die Maskenpflicht weg.

Gastronomie: Auch in Lokalen gilt die 3G-Regel. Neu ist, dass es künftig keine coronabedingte Sperrstunde mehr geben soll. Die Maskenpflicht gilt in Gaststätten weiterhin. Ausgenommen sind feste Sitz- und Stehplätze, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen eingehalten werden kann, die nicht mit eigenen Haushaltsangehörigen besetzt sind.

Klubs und Diskotheken: Ab Oktober sollen Klubs und Discos in Bayern wieder öffnen. Auch hier gilt das 3G-Prinzip, wobei Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, zwingend einen negativen PCR-Test vorweisen müssen. Ein Schnelltest genügt hier nicht.

Schulen: Es gilt der Präsenzunterricht. Homeschooling oder Wechselunterricht soll es nicht mehr geben, unabhängig von der Inzidenz. Dabei gilt die Maskenpflicht für die Jugendlichen auch am Platz. Ab Schulbeginn sollen zudem alle älteren Schüler künftig dreimal pro Woche auf eine Corona-Infektion getestet werden, die Grundschüler mit dem sichereren PCR-Lollitest zwei Mal pro Woche. Ihr Schülerausweis soll ihnen auch in ihrer Freizeit Zugang zu Orten verschaffen, an denen die 3G-Regel gilt. Wird eine Corona-Infektion per Test in der Schule festgestellt, wird die gesamte übrige Klasse eine Woche lang täglich getestet. Eine automatische Quarantäne der ganzen Klasse soll es nicht mehr geben, nur Schüler mit „ungeschützem engen Kontakt“ zu dem Infizierten sollen mindestens fünf Tage in Isolation.

Hochschulen: Auch an den Unis in Bayern sollen wieder alle Lehrveranstaltungen in Präsenz stattfinden. Auch hier gilt das 3G-Prinzip, wobei Tests für Studierende und Lehrpersonal weiterhin kostenlos sein werden.

Corona-Regeln für Bayern: Pressekonferenz mit Söder zum Nachschauen

Die neuen Regeln sind das Ergebnis einer Video-Schalte des bayerischen Ministerrats. Über die wesentlichen Ergebnisse der Beratung und damit auch über die neue Corona-Regeln für Bayern haben dann ab 13 Uhr Ministerpräsident Markus Söder, Kultusminister Michael Piazolo und Gesundheitsminister Klaus Holetschek informiert. Hier können Sie die Pressekonferenz in voller Länge ansehen.

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Sollte das Videoelement zur Pressekonferenz bei Ihnen nicht angezeigt werden, können Sie das Video auch hier öffnen.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

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Die Diskussion ist geschlossen.

01.09.2021

Es wäre auch noch Interessant zu erfahren, wer in Bayern als „genesen“ gilt. Gilt hier die absurde Definition, dass ich in den letzten 6 Monaten positiv getestet sein musste und heute noch lebe? Oder kann man sich mit einem Antikörper-Test das „G“ für G-enesen ertesten?
Und wenn JA, warum ist der Antikörper-Test dann nicht kostenfrei?
Und wird bei den Sterbe-Angaben und den Hospitalisierungszahlen zukünftig unterschieden zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften? Wird die Definition „An oder mit Corona verstorben“, nachdem es Erkenntnisse gibt, das bis zu 80% der so gemeldeten gar nicht an COVID verstorbenen sind, verändert??

Und warum wird bei den sichtbar von der Inzedenz entkoppelten Sterbe- und Hospitalisierungszahlen immer noch Druck auf Ungeimpfte gemacht? Warum sollen Kinder geimpft werden, wenn die gar nicht an den Sterbe- und Hospitalisierungszahlen beteiligt sind? Das Virus weitergegeben kann man ja auch als Geimpfter.

Viele Fragen, auf die man von Politikern, die sich an Notstands-Gesetze gewöhnt habe, mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Antwort bekommen wird.

01.09.2021

@Thomas T.

Ich finde es richtig, dass der Druck auf Ungeimpfte erhöht wird, denn die 4. Welle zeigt eindeutig, dass es hauptsächlich die Welle der Ungeimpften ist.

Sicherlich kann man sich als Geimpfter wieder anstecken, aber das Risiko eines schweren Verlaufes ist überschaubar. Auch kann ich als Geimpfter andere anstecken, aber da hält sich mein Mitleid mit den Ungeimpften in Grenzen. Sie hätten ihr persönliches Risiko eines schweren Verlaufes durch eine Impfung reduzieren können. Selbst schuld, würde ich sagen !

Ich bin positiv überrascht, dass VOR der Wahl die Daumenschrauben angezogen werden. Habe das eigentlich erst danach erwartet. Nach der Wahl wird die 2G-Regel kommen und darauf freue ich mich jetzt schon.

In diesem Sinne

01.09.2021

Sehr geehrter Herr Athanassios L.

Ihren Hinweis mit den „Daumenschrauben“ finde ich super. Herr Söder wird den sicher gerne aufschnappen.
Ansonsten demonstrieren Sie nur, wie stark diese Gesellschaft schon fragmentiert ist. Nach Jung gegen Alt, Arm gegen Reich, Bunt gegen Weiß, Frauen gegen Männer, Städter gegen Landbevölkerung, noch-nicht-so-lange-hier-Lebende gegen „schon-länger-hier-lebende“, West gegen Ost, Nord gegen Süd, Gläubige gegen Ungläubige, Fahrradfahrer gegen Autofahrer haben wir jetzt auch noch Geimpft gegen Ungeimpft.

Ich bin geimpft. Aber ich kann sehr gut nachvollziehen, warum sich jemand gegen eine Impfung mit einem unerforschten, neuartigem, gentechnisch erzeugten Impfstoff mit massiven Nebenwirkungen entscheidet. Es ist dessen ganz private Entscheidung, die nur ihn und sonst niemanden in einer freien Gesellschaft etwas angeht. Es ist sein persönliches Risiko, sich mit dieser Krankheit zu infizieren und womöglich zu erkranken. Sollte das passieren, hilft ihm das Gesundheitssystem, so gut es das kann. So gehen wir mit allen Lebensrisiken um. Warum mit dem, von dem wir nun sehr genau wissen, dass es nicht Pest oder Cholera ist, anders?
Wieso fallen nicht alle Beschränkungen? Wieso soll das Leben nicht wieder in normaler Bahn laufen? Wer ungeimpft ist, kennt sein Risiko. Er ist dafür verantwortlich. Sonst niemand. Wieso maßen Sie, oder Herr Söder sich an, jemanden zum Impfen zu zwingen? Wieso werden alle Genesenen nach 6 Monaten zur Impfung gezwungen?

01.09.2021

Herr Thomas T.,
haben Sie den Bericht über die Situation in der Uniklinik nicht gelesen ?
Vor Wochen hatten Sie behauptet, schon 2019 sei die Herdenimmunität nachgewiesen worden.
Solange Sie mir auf diese quere These keine Antwort geben, kann ich Ihre anderen Behauptungen nicht ernst nehmen.

01.09.2021

Danke für Ihren Beitrag. Aber freie Gedanken sind bei so Manchen nicht mehr erwünscht. Viele werden Ihre berechtigten Fragen nicht verstehen können oder wollen. Denn hinterfragen mögen Viele einfach nicht mehr. Was Sie hier aufwerfen, bringen die Politiker wahrscheinlich in ein paar Monaten als deren eigene Gedanken.

01.09.2021

@Thomas T.
Sie stellen immer die selben Fragen und stellen jede Maßnahme, egal welche, in Frage.
Es ist Ihr gutes Recht Maßnahmen zu hinterfragen.
Nur stellen Sie immer wieder die selben unsinnigen Behauptungen auf.
Wenn SIE keine Impfung wollen ist das IHRE Entscheidung mit der sie aber auch die Konsequenzen tragen.
Es ist nichts anderes als wenn Sie in ein Land Reisen wollen, welches bestimmte Impfungen voraussetzt um einreisen zu können. Sie haben die Möglichkeit die geforderte(n) Impfung(en) durchzuführen, oder das Reiseziel zu stornieren weil sie sich nicht gegen, z.B. Malaria, impfen lassen wollen.

Viele Fragen die man Impfverweigerer oder Impfgegner(i)n stellt aber die sich immer um Antworten herumdrücken und immer mit neuen und mehr und mehr unsinnigen Argumenten kommen.

01.09.2021

Was hat sich denn wirklich groß geändert? Nichts. Es sind einige kosmetische Änderungen eingeleitet wurden. Aber der Schönheitschirurg hat sich eine Hintertüre offen gelassen. Die Änderungen sind jederzeit aufhebbar. Ganz nebenbei: daß der Inzidenzwert ein Wert von gestern sei stimmt auch nicht.

31.08.2021

Welch tolle Ankündigungen pünktlich VOR den Wahlen. Bin gespannt, was NACH den Wahlen dann wieder kommt....

31.08.2021

Reicht Schülerausweis auch bei Berufsschülern? Wir haben nur alle 3 Wochen Schule und werden dort getestet. Aber hier heißt es ja, das Schülerausweis reicht ?

31.08.2021

Wie wäre es mit Impfen? Dann hätten sie das Problem nicht.

01.09.2021

@Holger B.
Wenn Sie nicht gescheit antworten, antworten Sie lieber gar nicht und lassen Sie es. Unnötige Kommentare braucht man nicht. Ich bin geimpft, wollte es nur wissen :)

31.08.2021

@JOHANN S.:

Wieso ist das ein Problem? Der der geimpft wurde, hat sein Möglichstes getan und zahlt natürlich nichts. Wer nicht geimpft ist, dies aber für ihn möglich gewesen ist, wird an den Krankenhauskosten beteiligt.

Rasen? Wenn sie einen Unfall bauen und sich dabei verletzen? Da sicher auch. Ist ja vorsätzlich fahrlässig.

31.08.2021

@ Kunhilde W.:

Prinzipiell gebe ich ihnen recht, dass grob fahrlässige Verletzungen bzw. Erkrankungen teilweise auch vom Verursacher gezahlt werden sollten. Der Nachweis hierfür wird jedoch schwierig. Kann man beweisen, dass jemand der einen Herzinfakt bekommt aufgrund seines Rauchens passiert ist. Schwierig, jedoch kann dies z.B. durch deutlich höhere Tabaksteuern abgefangen werden.

Bei Corona ist der Fall relativ klar und eindeutig. Ein durchschnittlicher Krankenhausaufenthalt durch Covid Patienten liegt bei 50.000 Euro. Hier ist es unverständlich, wenn die Gemeinheit diese Kosten tragen soll, nur weil manche meinen, sie stehen über der Allgemeinheit.

31.08.2021

Wenn die höheren Tabaksteuern dann auch ausschließlich ins Gesundheitswesen fließen bin ich bei ihnen.

31.08.2021

Nichts ist klar! Wenn jemand ins Krankenhaus kommt wegen einem Herzinfarkt und er wurde auch Covid positiv getestet (was bei einem Geimpften so wie mir auch der Fall sein kann) muss er dann die Behandlung selbst bezahlen, zum Teil, zu welchem Teil usw..
Sobald man über die Übergänge nachdenkt kommt man ins Schleudern.
Zudem wären dann auch Autofahrer mit Alkohol fällig? Oder Raser? Oder Extremsportler?

31.08.2021

Wieso gilt die 3G-Regel nun generell, sowohl unabhängig vom Inzidenzwert als auch unabhängig von der Krankenhausbelastung? Dadurch macht sich die Regierung zum alleinigen Faktor, der ausschlaggebend ist, wann in der Gastronomie wieder Normalbetrieb herrscht.

31.08.2021

Nicht ganz richtig unter dem Inzidenzwert von 35 gilt 3G nicht.

31.08.2021

Klares Signal Richtung Normalität für alle Geimpften! Sehr gut! Leider leidet diese Gruppe immer noch unter den Impfverweigeren, die für steigende Inzidenz, unnötige Krankenhausaufenthalte verantwortlich sind. Hier muss dringend daran gearbeitet werden, dass diese Gruppe kleiner wird.

31.08.2021

Finde ich nur dann in Ordnung, wenn die Raucher für ihre Krankenhauskosten selbst aufkommen, oder bei sportler ihre Verletzungen nicht von der Allgemeinheit getragen werden müssen...

31.08.2021

Wenn man Herr Söder und Herrn Müller aus Berlin die letzten 12 Monate flankierend neben Frau Merkel sitzen und über Corona-Maßnahmen berichten sah, entstand der Eindruck als ob eine hohe Priesterin mit zwei Ministranten versucht das Corona-Virus zu beschwören.

31.08.2021

Wie kann man nur so einen Schmarrn schreiben?

01.09.2021

Diesen Beitrag halte ich auch für grenzwertig !

Man könnte bei Ihrem Beitrag meinen, die Bundesregierung und die Landesregierungen hätten in der Pandemie nichts tun sollen und die Sache laufen lassen sollen ?!

Was haben denn Sie uns viele Andere aufgrund der Einschränkungen denn im vergangenen 1 1/2 Jahr nicht machen können ?

Ein, zwei, drei Urlaube ; Restaurantbesuche ( werden eh überschätzt) ; Fußball ( gut , daß die als "Fans" verkleidete Krakler, Schreier und Säufer, die sich nie an Verbote für illegale Feuerwerke halten, einmal Zuhause bleiben mußten) usw.

Schule, Kino, Theater, Konzerte ja - dort wurde gelitten .
Aber es ging eben nicht anders .


Ohne die Maßnahmen wäre die Pandemie nie besiegt worden .