Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Corona-Pandemie: Klassenfahrt abgesagt? Eltern bleiben auf Stornokosten sitzen

Corona-Pandemie
14.06.2020

Klassenfahrt abgesagt? Eltern bleiben auf Stornokosten sitzen

Während der Corona-Pandemie sind die meisten Klassenfahrten an Schulen abgesagt. Eltern müssen dann häufig Stornokosten zahlen.
Foto: Arno Burgi, dpa

Zahlreiche Schulreisen entfallen wegen der Corona-Pandemie. Um ihr Geld zurückzubekommen, müssen Eltern einen Härtefallantrag stellen. Auch die Abschlussbälle kosten.

Es sollte nach Berlin gehen. Ein paar Tage voll neuen Wissens über die Geschichte der Stadt und der Bundesrepublik, ein paar Tage Spaß weit weg von den Eltern. Doch daraus wird nichts, die Klassenfahrt für die Zehntklässler einer schwäbischen Schule ist abgeblasen – wie hunderte anderer Schulreisen in Bayern auch.

Für Lehrer und Rektoren bedeutet das wie für zehntausende Urlauber in Deutschland: sich durch einen Wust an Stornierungsbedingungen zu wühlen, um die Reise möglichst kostengünstig abzusagen. Für Schüler und Eltern heißt es im schlimmsten Fall, dass sie für eine Reise zahlen müssen, die sie gar nicht selbst gebucht haben.

Verärgerte Mutter fordert: Staat soll Stornierungskosten für Klassenfahrten bezahlen

Auch die schwäbische Mutter, deren Kind nach Berlin hätte fahren sollen, bekam kürzlich Post von der Schule. Je 25 Euro sollen die Eltern der Jugendlichen zahlen, um die Stornokosten aufzufangen. Das sei natürlich nicht die Welt, sagt die Mutter, die lieber anonym bleibt. Ihr geht es ums Prinzip. „Ich habe die Reise nicht gebucht, ich weiß nicht, was sie regulär kostet, ich wusste nur, dass mein Kind in der zehnten Klasse irgendwann nach Berlin fährt.“ Sie erinnert sich an die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook Ende 2019. „Damals ist der Staat für Stornierungskosten eingesprungen. Ich als Steuerzahlerin musste abgesagte Reisen mitbezahlen. Dann sollte doch bei Klassenfahrten erst recht der Staat haften. Immerhin geht es dabei sogar um einen Bildungsauftrag.“

Die Sache mit den Stornierungskosten ist einigermaßen kompliziert: Denn theoretisch erstattet der Freistaat Eltern die Ausfallgelder für Klassenfahrten und Schüleraustausche. Nur: Praktisch wissen das viele Eltern nicht. Denn die Bedingungen dafür sind auf der Internetseite des bayerischen Kultusministeriums ziemlich verklausuliert dargestellt.

Während eine ganze Reihe anderer Bundesländer – Baden-Württemberg etwa – das Geld pauschal allen Schulen und damit Eltern zurückzahlt, müssen bayerische Mütter und Väter über die Schule einen Härtefallantrag stellen. Sie signalisieren damit – vereinfacht gesagt: Die Übernahme der Stornokosten würde mich finanziell hart treffen. Ihre finanzielle Situation brauchen Eltern dafür nicht offenzulegen, anders als Unternehmen, die beim bayerischen Corona-Soforthilfeprogramm glaubhaft beweisen mussten, dass ihre Existenz gefährdet ist. Bei Klassenfahrten ist juristisch nicht genauer definiert, wann ein Härtefall vorliegt. So können theoretisch alle Eltern einen Antrag stellen – auch, wenn sie keine finanziellen Probleme haben. Am Ende ist das eine Gewissensentscheidung. 1000 Schulen hätten bisher – Stand Anfang Juni – Erstattungsbeträge gemeldet, heißt es aus dem Kultusministerium. Insgesamt beliefen sie sich auf 3,6 Millionen Euro.

Stornokosten sind nicht die einzigen Ausgaben, auf denen Familien sitzen bleiben

Susanne Arndt, Vorsitzende der Landeselternvereinigung, ist nicht glücklich mit der Vorgehensweise des Ministeriums: „Für viele Eltern ist es eine Überwindung, sich selbst als Härtefall darzustellen. Ich würde mir wünschen, dass der Freistaat die Kosten einfach pauschal übernimmt, ohne Antrag.“ Sie seien zwar meist gar nicht so hoch. „Aber sie unterscheiden sich natürlich deutlich, je nachdem, ob eine Klassenfahrt nach Berlin oder zum Beispiel nach China führt.“ Hunderte Anfragen verwirrter Eltern hat Arndt in den vergangenen Monaten beantwortet.

Dazu kommt, dass entfallene Klassenfahrten oft nicht die einzigen Ausgaben sind, auf denen Familien wegen der Corona-Pandemie sitzen bleiben. Kosten abseits der Reisen, etwa Tickets für entfallene Schulvorstellungen im Theater, erstattet der Freistaat nicht. Hinzu kommenoftmals die Abschlussbälle, die wegen der Corona-Pandemie nur in eingeschränktem Rahmen stattfinden können.

Gerade Abi-Bälle sind mittlerweile spektakuläre Galas, deren Organisation zehntausende Euro aus den privaten Kassen der Schüler und Eltern eines Jahrgangs verschlingt. In Thüringen fordern Elternvertreter, dass das Land für die Stornokosten der privaten Feiern einspringt. Eine Entscheidung dazu gibt es bisher aber nicht.

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.