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Coronavirus
17.03.2020

Leitfaden zur Nachbarschaftshilfe: Das gilt es zu beachten

Für jemanden aus der Gemeinde mit einkaufen?Das machen momentan viele Menschen in der Region.
Foto: Fotolia, highwaystarz

Einkaufen, Gassi gehen, Kinder betreuen: Viele Menschen solidarisieren sich, immer mehr bieten anderen ihre Unterstützung an. Ein Leitfaden für die Nachbarschaftshilfe.

Während die bayerische Staatsregierung den Katastrophenfall ausruft, wächst die Solidarität in der Region. Nachbarn unterstützen sich gegenseitig, das Bayerische Rote Kreuz (BRK) hat einen Einkaufsservice gestartet und in den sozialen Netzwerken bieten Fremde an, bei der Kinderbetreuung auszuhelfen. Um trotzdem zu verhindern, dass sich das Virus weiter ausbreitet, sollten auch die Helfer einige Tipps beachten.

Ich möchte für einen älteren Nachbarn Lebensmittel besorgen: Worauf muss ich achten?

Grundsätzlich sollte man den direkten Kontakt vermeiden, empfiehlt Stefan Krüger vom Bayerischen Roten Kreuz. Um den Mindestabstand von eineinhalb Metern einzuhalten, stellt man den Einkauf am besten vor der Tür ab. Das Würzburger Gesundheitsamt betont außerdem, dass Personen unter Quarantäne auf keinen Fall die Wohnung verlassen dürfen. Auch Helfer sollen deshalb weder in die Wohnungen reingehen, noch die Lebensmittel direkt übergeben. 

Kann der Virus über Geldscheine oder Einkaufstüten übertragen werden?

Laut dem Würzburger Uniklinikum sei dies eher unwahrscheinlich, weil Coronaviren außerhalb des menschlichen Körpers recht schnell inaktiv werden. Ein Forschungsteam aus den Vereinigten Staaten hat in einer ersten Untersuchung herausgefunden, dass die Coronaviren bis zu 24 Stunden auf Pappe und Papier überleben können – auf Stahl und Kunststoff sogar bis zu 72 Stunden. Das Bayerische Rote Kreuz verzichtet deshalb darauf, die Einkäufe direkt an der Haustüre zu kassieren, und schickt stattdessen eine Rechnung. Gegebenenfalls kommen bei der Nachbarschaftshilfe auch Online-Überweisung oder Bezahldienste wie Paypal in Frage.

Wie verhalte ich mich im Supermarkt richtig?

Laut Professor Ulrich Vogel vom Uniklinikum Würzburg wird das Coronavirus vor allem durch Tröpfcheninfektion übertragen – also durch Husten oder Niesen. Man sollte daher im Laden – insbesondere an den Kassen – etwa eineinhalb bis zwei Meter Abstand halten. Außerdem sollte man sich vor und nach dem Einkauf mindestens 20 Sekunden lang die Hände mit Seife waschen.

Sollte ich bei Botendiensten grundsätzlich Maske und Handschuhe tragen?

Das ist laut dem Würzburger Uniklinikum nicht notwendig. Ein Mundschutz verhindert in erster Linie, dass man andere ansteckt. Auch Handschuhe seien im Alltag wenig sinnvoll, da die Coronaviren über die Schleimhäute von Mund und Nase in den Körper gelangen. Das heißt: Auch wer sich mit Handschuhen ins Gesicht fasst, kann sich anstecken.

Darf ich für meinen Nachbarn Medikamente kaufen?

Das ist laut dem Bayerischen Apothekerverband kein Problem – nur an das Rezept sollte man natürlich denken. Außerdem sollte man sich – um gegebenenfalls Nachfragen des Apothekers beantworten zu können – vorher informieren, warum jemand das Medikament braucht, ob derjenige Vorerkrankungen hat oder parallel noch weitere Tabletten einnimmt. Im Notfall bieten auch viele Apotheken mittlerweile eigene Lieferdienste an.

Kann ich mich beim Gassi gehen anstecken?

Laut dem Friedrich-Löffler-Institut, einer Forschungseinrichtung für Tiergesundheit, gebe es derzeit keine Hinweise, dass Hunde oder Katzen das Virus übertragen können. Das bestätigt auch die Weltgesundheitsorganisation. Wer allerdings mit dem Hund des Nachbarn draußen unterwegs war, sollte sich unbedingt gründlich die Hände waschen. Infizierte Personen sollten dagegen Abstand zu ihren Haustieren halten.

Was muss bei der Kinderbetreuung beachtet werden?

Um die Verbreitung des Virus weiter einzudämmen, sollten Kinder bestenfalls einzeln oder in kleinen, nicht ständig wechselnden Gruppen betreut werden, erklärt das Schweinfurter Gesundheitsamt auf Anfrage. Der Berliner Virologe Christian Drosten warnte bereits, dass sonst immer neue primäre und sekundäre Kontaktnetzwerke entstünden.

Darf ich mein Kind einfach in "fremde Hände" geben? Stichwort: Aufsichtspflicht.

Grundsätzlich sei es Sache der Eltern, wem sie ihre Kinder anvertrauen, erklärt der Würzburger Rechtsanwalt Thomas Seggewiss. Gerade wenn man die Person nicht kennt, sollte man in jedem Fall den persönlichen Kontakt suchen. Rechtliche Vorgaben gebe es hier aber nicht. 

Wer haftet bei Unfällen?

Prinzipiell haben die Eltern eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Kindern – auch wenn diese von jemand anderem betreut werden. Um sich teilweise abzusichern, können Eltern die Aufsichtspflicht per Vertrag übertragen. Allerdings sollten sich Helfer genau überlegen, ob sie dieses Risiko eingehen wollen.

Kann ich jederzeit anbieten, Kinder zu betreuen, oder brauche ich dafür eine bestimmte Ausbildung?

Wer kein Geld für die Betreuung verlangt, müsse auch keine bestimmte Qualifikation vorweisen oder sich die Tätigkeit genehmigen lassen, so Seggewiss. Allerdings sollte sich jeder Helfer genau überlegen, was er leisten und wie viele Kinder er betreuen kann.

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