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Fehlende Sicherheitsvorkehrungen: Staatsanwältin boykottiert Verhandlung

Fehlende Sicherheitsvorkehrungen

Staatsanwältin boykottiert Verhandlung

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    Am Amtsgericht in Dachau hat am 11. Januar ein 54-jähriger Angeklagter einen 31-jährigen Staatsanwalt. Seither sind die Sicherheitsvorkehrungen an Bayerns Gerichten erhöht worden. In Starnberg war das einer Staatsanwältin jetzt aber zu wenig.
    Am Amtsgericht in Dachau hat am 11. Januar ein 54-jähriger Angeklagter einen 31-jährigen Staatsanwalt. Seither sind die Sicherheitsvorkehrungen an Bayerns Gerichten erhöht worden. In Starnberg war das einer Staatsanwältin jetzt aber zu wenig. Foto: Andreas Gebert, dpa

    Die Bluttat von Dachau, bei der ein Angeklagter Anfang Januar einen jungen Staatsanwalt im Gerichtssaal erschossen hatte, ist an Bayerns Gerichten nach wie vor äußerst präsent. So boykottierte die Staatsanwältin den Prozess, weil es am Starnberger Amtsgericht keine Wachmeisterin gibt, die weibliche Besucher kontrolliert. Das schreibt die Online-Ausgabe des Münchner Merkurs. Aus Protest ließ die Staatsanwältin die Verhandlung gegen zwei junge Männer wegen schwerer Körperverletzung platzen. Dieses Recht haben Mitglieder der Staatsanwaltschaft München II seit dem schrecklichen Vorfall in Dachau – den einer ihrer Kollegen mit dem Leben bezahlte.

    Justizministerium: "Ein misslicher Einzelfall"

    Das bayerische Justizministerium nennt das Kontroll-Vakuum in Starnberg einen „misslichen Einzelfall“, heißt es auf der Webseite der Tageszeitung. Augenscheinlich mangelt es, wie am Amtsgericht Starnberg. aber weiterhin vor allem an weiblichen Kontrollkräften. Die Gerichte tun sich schwer, die erhöhten Sicherheitsstandards in die Tat umzusetzen.

    Nach Bluttat von Dachau Gelder für zusätzliche Wachtmeister bewilligt

    Nach der Bluttat von Dachau hatte der Landtag Gelder für zusätzliche Wachtmeister bewilligt. Die sollen jedoch frühestens im September dieses Jahres angestellt werden. Momentan bereitet das Justizministerium um Ministerin Beate Merk die Ausschreibung für einen privaten Sicherheitsdienst vor. Für die Übergangszeit müssen die Amtsgerichtsdirektoren individuelle Lösungen finden. Nicht allen Gerichten sind Mittel aus dem Sonderetat, der eine Million Euro umfasst, bereits bewilligt. Die Gelder wurden dem Ministerium zufolge an die Oberlandesgerichtsbezirke München, Bamberg und Nürnberg verteilt. Dort müssen die Amtsgerichte Anträge stellen. In Starnberg, so schreibt derMünchner Merkur, sei das Geld so kurzfristig bewilligt worden, dass auf die Schnelle kein Sicherheitsdienst mehr engagiert werden konnte. wd

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