Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Corona-Regeln: Mehr Gäste erlaubt: Diese Corona-Lockerungen gelten ab heute

Corona-Regeln
07.07.2020

Mehr Gäste erlaubt: Diese Corona-Lockerungen gelten ab heute

In Bayern sind ab Mittwoch wieder Feiern mit bis zu 200 Gästen möglich.
Foto: Lawless, dpa (Symbolbild)

In Bayern gibt es weitere Lockerungen der Corona-Regeln. Unter anderem dürfen Feiern wieder mit mehr Gästen stattfinden, auch für Sportler gibt es Änderungen.

Das bayerische Kabinett hat am Dienstag weitere - kleinere - Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Das hat Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei, auf einer Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung am Dienstagmorgen verkündet. Die aktuelle Verordnung solle zwar noch bis zum 19. Juli gelten - erst dann wollen die bayerischen Minister über größere Lockerungen nachdenken - doch schon jetzt will die bayerische Landesregierung kleine Dinge ändern, sagte Herrmann. Alle beschlossenen Maßnahmen werden ab Mittwoch, 8. Juli, in Kraft treten. Hier ein Überblick über die beschlossenen Regeländerungen:

Private Veranstaltungen dürfen mit mehr Gästen stattfinden

Nicht-öffentliche Feiern und Veranstaltungen sollen wieder mit mehr Teilnehmern möglich sein. Bisher galt die Regel: Im Innenraum dürfen 50 Personen zusammenkommen, im Freien bis zu 100 Personen. Diese Zahlen sollen nun verdoppelt werden. Das heißt: Zu Hochzeiten, Geburtstagen, Tagungen oder Vereinssitzungen dürfen sich in Innenräumen wieder 100 Personen treffen - draußen sogar 200 Menschen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Sport: Es darf wieder mehr in Innenräumen trainiert werden

Auch für Sportler wird das Training vereinfacht. Herrmann sagte: Wettkämpfe in kontaktfreien Sportarten können ab dem 8. Juli auch wieder in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. In Kontaktsportarten ist ab sofort wieder Mannschaftstraining mit Kontakt erlaubt. Das dürfte vor allem die zahlreichen Amteure- und Jugendfußballer freuen. Wettkämpfe, also ein Spielbetrieb, sind allerdings noch nicht erlaubt.

Tourismus: Flusskreuzfahrtschiffe dürfen wieder öffnen

Zudem sollen für Flusskreuzfahrtschiffe - oder wie Herrmann sagte: Schwimmende Hotels - die gleichen Regeln gelten wie für Hotels allgemein. Das heißt, Flusskreuzfahrten sollen wieder erlaubt sein. Wichtig ist dabei, dass auch auf den Flusskreuzfahrtschiffen die aktuellen Schutz- und Hygienemaßnahmen gelten müssen. Ähnliches gilt für Ausflugsschiffe und - bahnen. Dort soll ähnlich wie im Öffentlichen Nahverkehr auch das Abstandsgebot fallen. Auf auf Ausflugsdampfern und in Bahnen ist es aber verpflichtend, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Freizeiteinrichtungen: Indoor-Spielplätze und Escape-Rooms dürfen wieder öffnen

Andere Freizeiteinrichtungen in Innenräumen dürfen ebenfalls wieder öffnen. Dazu zählen zum Beispiel Indoor-Spielplätze, Escape Rooms oder die Innenbereiche von Freizeitparks. Besucher können nun außerdem auch wieder die Innenbereiche von Tiergärten und botanischen Gärten besichtigen. Bei allen Angeboten müssen die Betreiber aber ein passendes Hygiene- und Schutzkonzept vorlegen können. Es ist wichtig, dass die Abstandsregeln eingehalten werden und auf Hygiene- und Schutzmaßnahmen geachtet wird, sagte Herrmann.

Bars und Clubs müssen weiterhin geschlossen bleiben

Nicht so gute Nachrichten gab es für Schankwirtschaften - also Bars und Clubs. Sie bleiben weiterhin geschlossen, sagte Herrmann. "Ein Funke genügt. Dann sind wir schnell wieder in einem Bereich, wo alles außer Kontrolle gerät", sagte der Leiter der Staatskanzlei. Deshalb habe sich das Kabinett entschlossen, bei Clubs und Bars große Vorsicht walten zu lassen. Hier kämen mehrere Faktoren zusammen, die eine Ausbreitung des Virus begünstigten, sagte Herrmann und zählte auf: Enge, Alkohol, Lüftungsproblem. Er fügte aber hinzu: "Natürlich haben wir alle Bereiche, die noch nicht geöffnet sind, ständig auf dem Schirm." Herrmann wollte sich aber nicht festlegen ob und wann eine Erleichterung für Kneipen, Bars und Clubs kommen wird.

Doch auch wenn Bayern die geltenden Regeln nun etwas lockert, mahnte Herrmann noch mal: "Wir sind mitten in der Pandemie. Das Virus nicht besiegt." Die Maßnahmen müssten immer mit "Umsicht und Vorsicht" überprüft werden. "Wir wollen uns nicht verstolpern und das Geschehen aus dem Griff verlieren", sagte er.

Lesen Sie dazu auch:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.