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Gersthofen: Gericht prüft Sicherungsverwahrung von Vanessas Mörder

Gersthofen

Gericht prüft Sicherungsverwahrung von Vanessas Mörder

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    Gedenkgottesdienst für Vanessa in Gersthofen, zehn Jahre nach dem Mord.
    Gedenkgottesdienst für Vanessa in Gersthofen, zehn Jahre nach dem Mord. Foto: Marcus Merk

    Das Verbrechen sorgte vor zehn Jahren bundesweit für Entsetzen: Ein als Tod verkleideter Mann ermordete in der Nacht zum Faschingsdienstag 2002 die zwölfjährige Vanessa in ihrem Elternhaus in Gersthofen im Landkreis Augsburg. Nun muss das Augsburger Landgericht entscheiden, ob der Mörder des Mädchens nachträglich in Sicherungsverwahrung muss. An diesem Freitag (24. Februar) beginnt der Prozess vor der Jugendkammer. Wenn der bei der Tat 19-Jährige weiter als gefährlich eingestuft wird, kommt er auch nach Verbüßung seiner zehnjährigen Haft nicht frei.

    Verkleidet mit schwarzem Umhang und grinsender Totenkopfmaske schlich er sich in das Kinderzimmer und stach mit einem Küchenmesser mehr als 20-mal auf sein zufälliges Opfer ein. Die Eltern, die nachts von einem Faschingsball nach Hause kamen, fanden Vanessa blutüberströmt und leblos. Weil die Ermittler die DNA des Mörders auf der Tatwaffe sicherstellen konnten, wurde er zehn Tage später gefasst. Als der Mann festgenommen wurde, gestand er die Tat nach dem Vorbild eines Horrorfilms. Anfang 2003 wurde er zur höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren Haft wegen Mordes verurteilt.

    Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung

    Der Mord an Vanessa aus Gersthofen

    Über eine Woche lang tappte die Polizei nach dem Mord an der zwölf Jahre alten Vanessa aus Gersthofen im Dunkeln. Auch aus den zahlreichen Hinweisen ergaben sich zunächst keine heißen Spuren für die Ermittler, bis überraschend der mutmaßliche Mörder, der 19-jährige Michael W., festgenommen wurde.

    12. Februar 2002: Die Eltern von Vanessa finden ihre Tochter blutüberströmt neben ihrem Bett. Spuren eines Einbruchs entdecken die Ermittler zunächst nicht. Die Polizei bildet sofort eine Sonderkommission.

    13. Februar: Die Beamten berichten über den Fund eines Messers, das wenig später mittels eines DNA-Tests als Tatwaffe identifiziert wird. Es handelt sich um ein Küchenmesser mit einer 16 Zentimeter langen und feststehenden Klinge.

    15. Februar: Trotz einer Reihe von Hinweisen aus der Bevölkerung haben die Fahnder keine heiße Spur. Rund 100 Personen aus dem Umfeld des ermordeten Mädchens werden von den Ermittlern befragt, um herauszufinden, mit wem Vanessa Kontakt hatte. Unklar bleibt lange, wie der Täter in das Haus gekommen ist. Es wird eine Belohnung von 35 000 Euro zur Aufklärung der Tat ausgeschrieben.

    19. Februar: Die Fahnder setzen auf die Erstellung eines Täterprofils, um den Mord an Vanessa aufzuklären. Zuvor hatten bereits 15 Bekannte und Verwandte Speichelproben abgegeben, um sich über DNA-Analyse als Täter auszuschließen.

    21. Februar: Die Polizei sucht nach zwei Hinweisen aus der Bevölkerung einen als „Maskenmann“ verkleideten Zeugen. Ermittelt wird ein 19-Jähriger aus Gersthofen. Im Verlauf der Vernehmungen verstrickt sich der Mann in Widersprüche und gesteht die Tat.

    22. Februar: Die Polizei gibt den Fahndungserfolg bekannt.

    5. Februar 2003: Die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts verhängt zehn Jahre Haft gegen Michael W. Es ist die höchste Strafe, die nach dem Jugendrecht möglich ist.

    Mitte Februar 2012 ist Entlassungstermin für Michael W., die Staatsanwaltschaft will ihn nicht frei lassen. Zwei psychiatrische Gutachter kommen zum Schluss, dass der Täter in Sicherungsverwahrung sollte.

    Der Prozess zieht sich. Erst am 15. Oktober 2012 ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Ein Urteil fällt am 15. November: Michael W. kommt weiter in Sicherungsverwahrung.

    Die Staatsanwaltschaft Augsburg stellte im Januar Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung, weil sie den Mörder weiter für hochgradig gefährlich hält. Sein Verteidiger ist der Münchner Anwalt Adam Ahmed, der auch den Mörder einer Joggerin in Kelheim vor dem Landgericht Regensburg vertritt. Dort setzt er sich dafür ein, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen den Mann aufgehoben wird.

    Die Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor besonders gefährlichen Tätern schützen, die ihre Strafe bereits abgesessen haben. Voraussetzung ist, dass psychiatrische Gutachter den Verurteilten weiter als gefährlich einstufen. dpa/lby

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