München/Augsburg Eine Woche nach dem Bekanntwerden des Lebensmittelskandals um unhygienische Zustände bei der Großbäckerei Müller-Brot hat die bayerische Opposition schwere Vorwürfe gegen die Staatsregierung erhoben. SPD und Grüne warfen dem zuständigen Umwelt- und Gesundheitsministerium eine bewusste falsche Darstellung vor, dass die Behörden aus rechtlichen Gründen nicht früher die Verbraucher über die seit langem bekannten Hygiene-Missstände hätten informieren können.
Beide Parteien verwiesen auf das geltende Lebensmittelgesetz. Darin heißt es, dass eine Information der Öffentlichkeit erfolgen „soll“, wenn „ein nicht gesundheitsschädliches, aber zum Verzehr ungeeignetes, insbesondere ekelerregendes Lebensmittel in nicht unerheblicher Menge in den Verkehr gelangt“.
SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher sagte unserer Zeitung, sowohl der neue CSU-Umweltminister Marcel Huber als auch dessen Amtsvorgänger und jetzige Finanzminister Markus Söder seien ihrer Verantwortung nicht nachgekommen, als sie nicht von sich aus die Öffentlichkeit warnten. Dies hätte spätestens geschehen müssen, als staatliche Lebensmittelkontrolleure hohe Bußgelder verhängt hätten und die Staatsanwaltschaft einschalteten.
„Das ist definitiv ein Verstoß gegen dieses Gesetz“, sagte Rinderspacher mit Blick auf das Lebensmittelrecht. „Selbstverständlich hätte die Staatsregierung informieren können, aber ihr war der Schutz des Unternehmens offensichtlich wichtiger“, kritisierte der SPD-Politiker. „Bei einer gewissenhaften Abwägung der Verhältnismäßigkeit hätte man zu dem Ergebnis kommen müssen, dass die Öffentlichkeit in diesem Falle informiert werden muss“, fügte er hinzu.
SPD und Grüne kündigten an, den Fall kommende Woche im Landtag zum Thema zu machen. Rinderspacher verlangte dabei auch Auskunft von Ex-Umweltminister Söder. „Es macht den Eindruck, dass sich der damals zuständige Minister Söder weggeduckt hat, obwohl er den Vorgang sofort zur Chefsache hätte machen müssen.“
Das Umweltministerium wies die Vorwürfe zurück: „Die Behörden haben konsequent nach den gesetzlichen Vorgaben gehandelt“, sagte eine Sprecherin. Erst die gestern im Bundesrat beschlossene Neuregelung des Lebensmittelrechts erlaube künftig eine Information der Verbraucher über derartige Hygienemängel: „Die aktuelle Rechtslage hat dies leider nicht ermöglicht.“
Der Bundesrat billigte gestern die von der Koalition beschlossene Verschärfung des Verbraucherinformationsgesetzes. Demnach müssen Behörden auf Anfrage über alle Verstöße gegen Lebensmittelrecht oder Hygienebestimmungen Auskunft geben, wenn ein Bußgeld über 350 Euro liegt. Eine Information der Behörden von sich aus bleibt jedoch weiter eine „Soll“-Bestimmung. Eine von der Opposition geforderte Informationspflicht hatte die Koalition im Bundestag im Dezember abgelehnt. "Kommentar und Bayern