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Öltankentsorgung: Bundesweit einheitliche Verordnung geplant – Fachbetriebspflicht bleibt bestehen

Öltankentsorgung

Bundesweit einheitliche Verordnung geplant – Fachbetriebspflicht bleibt bestehen

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    In Bayern gilt die Fachbetriebspflicht ab einem Fassungsvermögen von 1000 Litern.
    In Bayern gilt die Fachbetriebspflicht ab einem Fassungsvermögen von 1000 Litern. Foto: Matthias Hiekel (dpa)

    Bei der Entsorgung von Öltanks gilt es einiges zu beachten, das für jeden von Interesse sein dürfte, der zum Beispiel die Heizung erneuert und dementsprechend seinen altgedienten Heizöltank loswerden möchte. Der Gesetzesgeber schreibt dabei das „Wer“ und „Wie“ exakt vor, denn vor allem die Entsorgung von Heizölresten gehört der Umwelt zuliebe in fachlich kompetente Hände. Aus diesem Grund gilt in Hinblick auf die Öltankentsorgung auch für Privatleute die sogenannte Fachbetriebspflicht. Allgemein bedeutet dies, dass ausschließlich dafür ausgewiesene Fachbetriebe bestimmte Tätigkeiten in Bezug auf Öltanks durchführen dürfen. Bis dato handelt es sich hierbei noch um Ländersache, allerdings strebt der Bund bis voraussichtlich Mitte diesen Jahres eine Vereinheitlichung der entsprechenden gesetzlichen Reglementierungen an.

    Fachbetriebspflicht in Bayern

    Einen entscheidenden Schritt in diese Richtung hat das Bundesumweltministerium mit seinem Entwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 29. Juli 2013 getan. Derzeit gilt für Bayern allerdings noch die Fachbetriebspflicht ab einem Fassungsvermögen des Tanks von 1000 Litern. Die neue, zu verabschiedende Bundesverordnung sieht einerseits vor, dass eine mehrmalige verpflichtende Überprüfung von oberirdischen Öltanks über 1000 Litern in Zukunft ebenso entfallen soll wie die obligatorische einmalige Überprüfung von Öltanks mit einem Fassungsvermögen von 1000 bis maximal 10.000 Litern. Unterirdische Tanks und solche mit einem Volumen von über 10.000 Litern sowie sämtliche Öltanks über 1000 Litern, die sich in Wasserschutzgebieten befinden, sind aber auch laut des neuen Verordnungsentwurfs zu einer regelmäßigen Überprüfung verpflichtet.

    Auch künftig bleibt die Fachbetriebspflicht bei einer Öltankentsorgung als bestehen, wenn auch voraussichtlich in einem eingeschränkten Ausmaß. In Zusammenhang mit der Entsorgung eines Heizöltanks wird ein besonderes Augenmerk auf Ölreste gelegt, die sich noch im Tank befinden. Es besteht die Gefahr, dass diese bei nicht fachgerechter Handhabe in das Grundwasser gelangen und somit das Wasser verunreinigen. Mit den entsprechenden Reglementierungen setzen sich sowohl die jeweilige „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährlichen Stoffen“ (VAwS) als auch das bayerische Landeswassergesetz sowie das Wasserhaushaltsgesetz auseinander.

    Einen weiteren Aspekt, der bei der Entsorgung von Heizöltanks nicht außer Acht gelassen werden darf, stellt der Brandschutz inklusive der Geltung habenden Feuerverordnungen dar. Denn ebenso wie Heizöl für eine schwerwiegende Wasserverunreinigung verantwortlich zeichnen kann, besteht bei der Hantierung mit diesem beliebten Energieträger erhöhte Brandgefahr.

    Die Fachbetriebe, die mit einer Öltankentsorgung beauftragt werden, sind auch rechtliche Experten auf ihrem Spezialgebiet. So bietet die Öltankentsorgung in Augsburg neben der eigentlichen Entsorgung der Tanks auch deren professionelle Demontage sowie das fachgerechte und gesetzeskonforme Entfernen von Ölschlamm an. Auch das Restöl wird von den Fachbetrieben in Augsburg den Vorschriften entsprechend abgepumpt. Zudem erfolgen zusätzlich eine Entgasung sowie eine Entfettung des Tanks.

    Zulassung zum ausgewiesenen Fachbetrieb erforderlich

    Muss ein Heizöltank abgebaut werden, dann empfiehlt es sich, auf die Dienste eines Fachbetriebes zurückzugreifen, der all diese Tätigkeiten aus einer Hand anbietet. Darüber hinaus sollte für das Unternehmen auch das Material, aus welchem der Öltank hergestellt wurde, keine Rolle spielen: Sowohl Stahltanks als auch Kunststoff- und Batterietanks weisen in Hinblick auf ihre Entsorgung zwar jeweils spezifische Anforderungen auf, was einen Fachbetrieb aber vor keine Herausforderungen stellen darf. Dies ist einer der Gründe, weshalb es sich bei einem für die Ölentsorgung ausgewiesenen Fachbetrieb nicht um jedes beliebige Unternehmen aus dieser Branche handeln kann.

    Sie müssen vielmehr einige Voraussetzungen erfüllen, um eine Zulassung als Fachfirma zu erhalten. Beispiele dafür sind das Führen eines Gütesiegels einer Überwachungsgemeinschaft, die in baurechtlicher Hinsicht anerkannt ist oder die Beschränkung der Tätigkeiten auf ein spezifisches Fachgebiet. Des Weiteren werden die Fachbetriebe regelmäßig überprüft, ob sie auch weiterhin als solche tätig sein dürfen. Als anerkannte Profis im Bereich der Öltankentsorgung sind die firmeninternen Experten der Augsburger Fachbetriebe auch die richtigen Ansprechpartner für alle detaillierteren rechtlichen Fragen rund um eine fachgerechte Öltankentsorgung. (AZ)

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