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Prozessauftakt
23.11.2015

Kinderarzt Harry S. soll 21 Jungen missbraucht haben

Harry S. bei einem Einsatz als Ehrenamtlicher des Roten Kreuzes.
Foto: Wyszengrad

Heute beginnt der Prozess gegen Harry S.. Der Kinderarzt soll 21 Buben sexuell missbraucht haben. Er will ein Geständnis ablegen. Doch wie tief lässt er in seine Seele blicken?

Heute beginnt vor der Jugendkammer des Landgerichts Augsburg der mit Spannung erwartete Prozess gegen den Augsburger Kinderarzt Dr. Harry S., 40. Er soll mindestens 21 Buben sexuell missbraucht haben.

Was genau wirft die Staatsanwaltschaft Dr. Harry S. vor?

Der Kindermediziner soll seit 1998 in Augsburg, Nürnberg, München und im Großraum Hannover kleine Jungs zum Teil massiv sexuell missbraucht haben. Seine Opfer suchte S. zum einen im Bekanntenkreis – in mindestens zwei Fällen hat er sich laut Anklage an den Söhnen seiner Lebenspartnerinnen vergangen. Zum anderen holte sich S. laut Anklage seine Opfer auf Spielplätzen oder auf der Straße. Die Buben sollen mit Spielzeug und Süßigkeiten in Keller oder Nischen gelockt worden sein. Dann soll sich S. an den Geschlechtsteilen der Kinder vergriffen haben. In mehreren Fällen hat der Kinder-Intensivmediziner laut Anklage seine Opfer betäubt und ihnen zudem ein Medikament verabreicht, das das Erinnerungsvermögen beeinträchtigt.

Wie wird sich der Angeklagte zum Prozessauftakt verhalten?

Nach Recherchen unserer Zeitung plant Harry S. am ersten Prozesstag ein Geständnis. Er will persönlich die Taten einräumen. Das ist ungewöhnlich, denn meist scheuen sich Menschen, die des Kindesmissbrauchs angeklagt sind, davor, selbst vor Gericht auszusagen. Häufig lassen sie ihre Verteidiger sprechen. Wie tief er Einblicke in sein Gefühlsleben geben wird, ist offen. Nach ersten Untersuchungen ist S. möglicherweise ein seltener Fall von „Kernpädophilie“, also krankhafter sexueller Zuneigung zu Kindern.

Müssen die jungen Opfer als Zeugen vor Gericht aussagen?

Nach Informationen unserer Zeitung wird es trotz des geplanten Geständnisses in vielen Fällen weiteren Klärungsbedarf geben. Das bedeutet, dass wohl mehr als die Hälfte der Opfer als Zeugen aussagen müssen.

Wie lange wird der Prozess dauern?

Die Jugendkammer hat vorerst 17 Termine bis 16. Februar 2016 festgelegt, weitere Termine sind bis 18. März 2016 reserviert, weil das Gericht nicht davon ausgeht, bis Mitte Februar ein Urteil zu finden.

Kinderarzt Harry S. droht lange Freiheitsstrafe

Wer nimmt am Prozess teil?

Die Jugendkammer besteht aus dem Vorsitzenden Lenart Hoesch sowie den Beisitzern Dr. Kerstin Reitlinger und Thomas Kolbe. Zwei Schöffen gehören zur Kammer, zwei Ersatzschöffen sind benannt. Die Staatsanwaltschaft wird von Maiko Hartmann vertreten, der Sachbearbeiterin im Fall Harry S. Der Angeklagte wird von Ralf Schönauer und Moritz Bode (beide Augsburg) verteidigt. Drei Sachverständige werden am Prozess teilnehmen. Sie sollen die Frage klären, ob S. pädophil ist und ob er die Opfer tatsächlich betäubt hat. 14 Opfer haben sich nach aktuellem Stand zu einer Nebenklage entschlossen, das sichert ihnen wichtige Rechte im Prozess. Ein großer Teil der Opfer wird von Marion Zech, Dr. Florian Engert und Dr. Bernd Scharinger aus der Augsburger Kanzlei Willi & Janocha vertreten.

Mit welcher Strafe muss Dr. Harry S. rechnen?

Eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren ist möglich. Darüber hinaus könnte das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen, was eine vorzeitige Entlassung verhindert. Im Raum steht auch eine Sicherungsverwahrung, wenn die Sachverständigen und das Gericht davon überzeugt sind, dass Harry S. eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Wird Harry S. je wieder als Arzt arbeiten?

Wahrscheinlich nicht. Er hat seine Approbation freiwillig zurückgegeben und wird sie für sehr lange Zeit nicht mehr wiederbekommen.

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