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Revisionsantrag: Missbrauchsprozess: Frankreichs Justiz bleibt hart

Revisionsantrag

Missbrauchsprozess: Frankreichs Justiz bleibt hart

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    Prozess.
    Prozess. Foto: dpa

    Herber Rückschlag für Rudolf C.: Am Montag hat das oberste Berufungsgericht in Paris entschieden, dass sein Antrag auf eine erneute Prüfung seines Verfahrens abgelehnt wird. Der heute 56-jährige Mann hatte beweisen wollen, dass ihn ein Gericht in Montpellier vor 13 Jahren zu Unrecht für schuldig befunden hatte, seine Tochter Sabrina und seinen Sohn Florian sexuell missbraucht zu haben.

    Während eines Campingurlaubs in Südfrankreich 1996 hatte eine Zeltnachbarin Rudolf C. angezeigt. Einen "skandalösen Justizirrtum" werfen C.s Anwälte, Marie-Christine und Ralph Blindauer, den Richtern nun vor.

    Diese hätten anerkennen müssen, dass Sabrina heute eine erwachsene Frau sei, die ihre ersten Aussagen offiziell widerrufen habe. Auf Basis der Vernehmungsprotokolle der damals Achtjährigen und ihres geistig behinderten Bruders wurden Rudolf C. im Jahr 1997 wegen Vergewaltigung zu zwölf Jahren und seine damalige Frau Elke wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft verurteilt.

    Anwalt Blindauer weist auf massive Verfahrensfehler hin: Die Aussagen der Kinder seien verdreht und verfälscht übersetzt worden. Die deutsche Justiz entlastete das Ehepaar C. in vier Urteilssprüchen. Heute ist es geschieden, Mutter und Tochter wohnen bei Augsburg, der Vater in Saarbrücken. "Die französische Justiz hat eine Familie zerstört", sagt Ralph Blindauer. Aber auch die Chance auf Wiedergutmachung habe sie nicht genutzt.

    Die Richter befanden, Sabrinas Aussage seien nicht neu, da sie bereits 1997 vor dem Gericht in Montpellier ihre ersten Aussagen, die die Eltern schwer belastet hatten, widerrufen habe. Ein neues Element ist allerdings Voraussetzung für die Wiederaufnahme eines Verfahrens. Dass ein Urteil im Nachhinein für ungültig erklärt wird, kommt in Frankreich höchst selten vor.

    "Man wollte einmal mehr die hohen Hürden für eine Revision aufzeigen", vermutet Ralph Blindauer. Dabei wäre es das Mindeste gewesen, Sabrina erneut anzuhören. Der Anwalt kündigte an, eine neue Untersuchung anzustrengen und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Birgit Holzer

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