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Schule in Bayern
07.04.2017

Schwänzen kann teuer werden

Am letzten Schultag vor den Ferien kommt es immer wieder vor, dass Kinder zum Flughafen und nicht in die Schule gehen. Denn oft locken außerhalb der Ferien günstige Flüge.
Foto: Matthias Balk, dpa

Gerade kurz vor den Ferien fehlen häufig Kinder im Unterricht, weil sie mit ihren Eltern früher in den Urlaub starten. Welche Folgen das haben kann.

Es klingt verlockend: einfach die Koffer packen und schon einen Tag vor Ferienbeginn in den Urlaub starten. Oder noch ein paar Tage an die Ferien dranhängen und nicht pünktlich zum ersten Schultag wieder in Deutschland sein. Denn: Flüge oder Pauschalreisen sind außerhalb der Ferien oft günstiger, die Autobahnen nicht so verstopft. Eltern drücken deswegen gerne mal ein Auge zu, wenn es um den Schulbesuch ihrer Sprösslinge geht. Doch das kann teuer werden. Fehlt ein Schüler unentschuldigt, kann den Eltern ein saftiges Bußgeld aufgebrummt werden.

Unentschuldigtes Fehlen ist ein Verstoß gegen die Schulpflicht

Erst vor Kurzem ging es vor Gericht um einen solchen Fall. Das Augsburger Amtsgericht beschäftigte sich mit einem Vater, der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt hatte. Weil sein siebenjähriger Sohn nach den Ferien nicht in der Schule aufgetaucht war, sollte der Vater 200 Euro bezahlen. Zwar durfte der Sohn ohnehin einen Tag länger die Ferien genießen, weil muslimische Schüler an den ersten beiden Tagen des Opferfestes frei haben – der Bub fehlte aber auch am Tag darauf, weil die Familie verspätet aus dem Urlaub in ihrem Heimatland zurückgekehrt war. Der Vater sagte, er habe gedacht, die Schule fange erst später an. Die Richterin ließ diese Erklärung nicht gelten – der Mann zahlte, um Kosten bei einer Verurteilung zu vermeiden. Gegen seine Frau läuft noch ein Bußgeldverfahren.

In Deutschland gibt es eine allgemeine Schulpflicht. Sie gilt in Bayern für zwölf Jahre und gliedert sich in neun Jahre Vollzeitschulpflicht und drei Jahre Berufsschulpflicht. Unentschuldigtes Fehlen ist ein Verstoß gegen diese Schulpflicht. Nach Angaben der Bußgeldstelle des Amts für Ausbildungsförderung der Stadt München ist es zunächst die Aufgabe der Schule, zu klären, warum ein Schüler nicht im Unterricht war. „Die Schule wirkt zuerst auf den Schüler ein, es kommt nicht sofort die Bußgeldkeule“, sagt Ursula Oberhuber, Sprecherin des Amts. Sollten sich die Vorwürfe aber nicht aufklären lassen, kann die Schule eine Anzeige an die Bußgeldstelle schicken. Danach haben die Eltern noch zwei Wochen Zeit, zu beweisen, dass es einen triftigen Grund für das unentschuldigte Fehlen gab. Die Höhe der Bußgelder orientiert sich am Ordnungswidrigkeiten-Katalog – kurz vor und kurz nach den Ferien kostet das Schwänzen nach Angaben der Bußgeldstelle aber mehr als im restlichen Schuljahr. Das soll auch zur Abschreckung dienen.

Eltern müssen teilweise rund 1000 Euro zahlen

Wie teuer das Blaumachen mitunter sein kann, zeigt ein Fall aus Nürnberg. Vor einigen Jahren hatte die Polizei dort rund hundert Familien am Flughafen aufgegriffen, die gerade aus den Ferien zurückgekommen waren. Einige hatten die Schulferien ihrer Kinder eigenmächtig verlängert. Das Resultat: Die Eltern mussten teilweise rund 1000 Euro Bußgeld zahlen. Der Sparvorteil durch einen billigeren Flug dürfte damit hinfällig gewesen sein.

Wer zahlen muss, ist folgendermaßen geregelt: Fehlt ein Schüler, weil seine Eltern mit ihm früher in den Urlaub gefahren oder später zurückgekommen sind, bezahlen in der Regel die Eltern – egal, wie alt der Schüler ist. Denn die Schuld für das Fehlen liegt in so einem Fall laut Bußgeldstelle des Amts für Ausbildungsförderung meist nicht beim Schüler. Beim Schwänzen unter dem Schuljahr sieht es anders aus: Ist der Schüler unter 14 Jahre alt, zahlen die Eltern. Ist er älter, wird er selbst zur Kasse gebeten.

In speziellen Fällen gibt es Ausnahmen

In Ausnahmefällen, etwa bei einem Todesfall oder dem Geburtstag der Großmutter im Ausland, kann genehmigt werden, dass ein Schüler einen Tag vor Ferienbeginn fehlt oder erst später zurückkommt. „Aber das ist die absolute Ausnahme“, sagt Franz-Josef Dorsch, Rektor der Schillerschule im Augsburger Stadtteil Lechhausen. „Und dann müssen die Gründe wasserdicht sein.“ Man müsse alles beweisen können, etwa mit Einladungskarten zu einer Hochzeit im Ausland. Die Schule entscheidet dann, ob eine Ausnahme gewährt wird.

An manchen Schulen gilt für den letzten Schultag vor oder den ersten Tag nach den Ferien eine Attestpflicht. So soll verhindert werden, dass Eltern ihre Kinder wegen günstiger Flugpreise einfach krankmelden. Auch wenn das an der Schillerschule in Augsburg nicht so gehandhabt wird, kann Schulleiter Dorsch die Motivation dahinter nachvollziehen. „Ich finde das nicht übertrieben. Aber bei uns haben sich bisher nie Massen vor den Ferien krankgemeldet.“

Attestpflicht für Schüler, die häufig fehlen

Bußgelder für unentschuldigtes Fehlen seien nicht nur kurz vor oder nach den Ferien ein Thema, sagt Schulleiter Dorsch. An seiner Grund- und Mittelschule gelte eine Attestpflicht für Schüler, die häufiger im Unterricht fehlen. „Kinder, die eine große Anzahl an Krankheitstagen haben, müssen dann jedes Mal, wenn sie fehlen, zum Arzt“, erklärt Dorsch. Wenn sich die Situation weiter verschärft, kann die Schule eine sogenannte amtsärztliche Attestpflicht verhängen. Im Klartext heißt das: „Für jeden Tag, für den kein Attest vom Amtsarzt vorliegt, muss dann bezahlt werden“, sagt Dorsch. (mit utz)

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