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Verkehr
30.09.2015

Wann werden die 60 Euro fürs Schwarzfahren fällig?

Wer ohne Fahrschein erwischt wird, muss zahlen.
Foto: Lukas Schulze, dpa

60 Euro muss man fürs Schwarzfahren berappen. Wer da ohne guten Grund keine Fahrkarte hat, ärgert sich wirklich. Aber gibt es überhaupt einen "guten Grund"? Wir haben nachgefragt.

Schwarzfahren ist teuer geworden. Mittlerweile muss man 60 Euro berappen, wenn man ohne gültigen Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln erwischt wird. Doch es gibt einige wenige Gründe, die einem das Bußgeld ersparen. In einigen Fällen kommt aber dennoch eine Bearbeitungsgebühr auf den Betroffenen zu. Die beträgt sowohl bei den Stadtwerken Augsburg als auch bei der Bahn sieben Euro.

Die "Ausreden" im Check:

"Der Automat war kaputt": Bei öffentlichen Verkehrsmitteln in Augsburg zählt diese Ausrede nicht. Wer am Automat in Augsburg keine gültige Fahrkarte bekommt, muss sich eine beim Tram- oder Busfahrer holen. In der Tram bekommt man allerdings nur Einzelfahrscheine. Im Bus kann man sich auch Streifenkarten kaufen. In Regionalzügen der Bahn kann man dies dem Schaffner mitteilen, der daraufhin online prüfen lässt, ob die Angabe stimmt. Soweit die Erklärung der Bahn. Ein Bahnsprecher weist aber ausdrücklich darauf hin, dass das Argument nicht im Bezug auf "zu große Geldscheine" gilt. Bahnautomaten akzeptierten EC-, Kreditkarte und Bargeld. Eines dieser drei Zahlungsmittel wird für den Kauf am Automat vorausgesetzt.

"Ich bin eingeschlafen und zu weit gefahren": In den Augsburger Tams und den Bussen der Stadtwerke Augsburg (SWA) erfolgt im Normalfall eine Einzelfallprüfung. Dann liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters, ob der ausgeschlafene Oktoberfestrausch, der einen weit über den gültigen Fahrbereich hinausgetragen hat, noch teurer wird als ohnehin schon. In den Zügen der Deutschen Bahn haben die Kontrolleure nach Auskunft eines Bahnsprechers die Anweisung, bei der Kontrolle Eingeschlafene (sanft) zu wecken. Sollte das Nickerchen dazu geführt haben, dass man zu weit gefahren ist, wird einem im Zug eine Rückfahrkarte verkauft. Wer darauf keine Lust hat, muss den Zug verlassen.

"Ich habe ein E-Ticket, aber mein Akku ist leer": Man muss selbst dafür sorgen, dass der Akku bis zur Kontrolle hält. Wer zu viel Angry Birds gezockt hat, muss erst einmal mit einer Zahlungsaufforderung rechnen. Kann man nachweisen, dass man zum Zeitpunkt der Kontrolle ein gültiges E-Ticket besessen hat, muss man nur noch die Bearbeitungsgebühr zahlen.

"Ich habe die Fahrkarte daheim vergessen": Hat man die Dauerkarte daheim vergessen, muss man diese innerhalb der gesetzten Frist vorweisen, um sich das Bußgeld zu ersparen. Auch hier kommt eine Bearbeitungsgebühr von sieben Euro auf einen zu. Die Frist beträgt sieben Tage bei den Stadtwerken Augsburg und 14 Tage bei der Deutschen Bahn, startend mit dem Tag der Kontrolle. Wichtig: Nicht-personalisierte Fahrkarten wie Streifenkarten oder Einzelfahrscheine können nicht nachträglich vorgezeigt werden.

"Ich bin falsch beraten worden": Hier steht Aussage gegen Aussage und die Chancen schlecht. Wenn man nachweisen kann, dass einem der Verkäufer der Fahrkarte falsche Angaben zur Verwendung gemacht hat, kommt man um das Bußgeld herum. Aber dafür sollte man mindestens einen Zeugen haben.

Aber aufgepasst: Ein Kontrolleur der Augsburger Stadtwerke wird nie Bargeld fordern, sondern nur die persönlichen Daten aufnehmen. Dann wird eine Zahlungsaufforderung nach Hause geschickt. In München und Nürnberg gab es laut Auskunft der Stadtwerke schon Fälle, in denen sich Betrüger als Kontrolleure ausgegeben und versucht haben, Geld abzuzocken.

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