Goldfinger-Prozess: Staatsanwaltschaft lehnt Einstellung des Verfahrens ab
Plus Nach dem abgelehnten Befangenheitsantrag gegen den Richter geht die Staatsanwaltschaft auf Konfrontationskurs. Doch das Gericht erhöht den Druck.
Johannes Ballis ist kein Mann der lauten Töne. Der Vorsitzende der 10. Strafkammer am Landgericht Augsburg arbeitet seit vielen Jahren ruhig, unaufgeregt und sachlich. Schon in seiner als Staatsanwalt hatte er den Ruf, ein harter, aber fairer Jurist zu sein. Die Vorwürfe seiner Ex-Kollegen im großen Goldfinger-Prozess um angeblich milliardenschwere Steuerhinterziehung müssen ihn hart getroffen haben. Er sei nicht mehr neutral und unvoreingenommen, schrieben die Staatsanwälte in ihrem Befangenheitsantrag, und sei daher als Vorsitzender Richter in dem spektakulären Verfahren abzulehnen. Wäre das so geschehen, wäre der gesamte Prozess geplatzt. Doch es kam anders: Das Landgericht Augsburg hat den Befangenheitsantrag verworfen. Und so kann das Verfahren am Mittwoch fortgesetzt werden.
Goldfinger-Prozess läuft in vergifteter Atmosphäre weiter
Ballis beginnt auch diesen Verhandlungstag ruhig. Ohne Umschweife oder Kommentare liest er den Gerichtsbeschluss über den Befangenheitsantrag vor. Der spricht für sich. Die 29 Seiten, die seine beiden Beisitzer mit einem Richter aus einer anderen Strafkammer verfasst haben, nehmen den Antrag der Staatsanwaltschaft nach allen Regeln der juristischen Kunst auseinander.
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