Spötter sprechen von einem „Jahrhundertgesetz“. Nach fast 70 Jahren erhält Bayern ein eigenes Ladenschlussgesetz. Es löst ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1956 ab, andere Bundesländer waren da wesentlich früher dran. In der bayerischen Politik waren die Öffnungszeiten für die Geschäfte lange ein Reizthema, doch vor wenigen Wochen hat der Landtag den Änderungen zugestimmt, weil sich die Regierungsparteien CSU und FW einig sind. Gelten sollen die neuen Bestimmungen bereits ab 1. August. Das sind die wichtigsten Neuerungen.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Was ab 1. August in Bayern gilt
- Lange Einkaufsnächte bis 24 Uhr: Gemeinden können selbst und ohne Anlass bis zu acht Nächte pro Jahr an Werktagen erlauben. Darüber hinaus können einzelne Geschäfte an bis zu vier Werktagen im Jahr eigenständig von 20 bis 24 Uhr öffnen.
- Einkaufen rund um die Uhr ist nur in personallos betriebenen Kleinstsupermärkten mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche möglich, auch an Sonn- und Feiertagen. Bei Bedarf können die Gemeinden die Öffnung an Sonn- und Feiertagen auf ein Minimum von acht Stunden beschränken – etwa um Anwohner zu schützen. Zugelassen ist das übliche Warensortiment eines Supermarktes.
- Einkaufen für Urlauber: Tourismus-, Ausflugs- und Wallfahrtsorte legen künftig selbst fest, ob Geschäfte mit entsprechendem Sortiment (z. B. Souvenirs) an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen für jeweils bis zu acht Stunden öffnen dürfen.
- Einkaufen am Sonntag: Bis zu vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr sind möglich. Das Gesetz geht davon aus, dass eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen im Zusammenhang mit einem besonderen Anlass steht (z.B. ein historischer Markt).
Stimmen zum neuen bayerischen Ladenschlussgesetz
Bayerns Sozial- und Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) bezeichnete das Gesetz aus ihrem Haus auf Anfrage unserer Redaktion als Anpassung an die heutigen Lebensrealitäten, das aber den Schutz der Beschäftigten ernst nehme. „Wir gehen mit der Zeit. Ebenso rütteln wir nicht an den gesetzlichen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr. Das Ladenschlussgesetz ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz. In Bayern haben wir damit weiter das deutschlandweit höchste Schutzniveau..“
Kritik kommt dagegen von der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB), die sich anderen kirchlichen Organisationen und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zur „Allianz für den freien Sonntag“ zusammengeschlossen hat. Der Augsburger KAB-Diözesanvorsitzende Erwin Helmer erklärt: “Das Gesetz öffnet Tür und Tor für mehr Sonntagsöffnungen und belastet die Beschäftigten im Handel noch mehr als es schon geschieht.“ Die KAB-Vorsitzende Brigitte Mörz befürchtet mehr ungesunde Abend- und Nachtarbeit in Handelsgeschäften, Logistik- und Reinigungsfirmen und in sicherheitsrelevanten Berufen. Mörz: „Dies trifft vor allem Frauen.“
Der Handelsverband Bayern hätte sich nach den Worten seines Hauptgeschäftsführers Wolfgang Puff bei den verkaufsoffenen Sonntagen weiter gehende Lockerungen vorstellen können. Die gesetzlichen Öffnungszeiten ans Werktagen (6 bis 20 Uhr) seien aus Sicht der Händler dagegen „absolut ausreichend“. Puff sprach gegenüber unserer Redaktion von einer „sehr ausgewogenen und vernünftigen Regelung.“ Angetan ist der Handel von der Ausweitung der Einkaufsnächte. Puff: „Das sind Schmankerl, die die Kunden anziehen.“
Einkaufen: die Öffnungszeiten in anderen deutschen Bundesländern sowie in Österreich
Andere Bundesländer haben andere Regelungen – und das beginnt schon beim Namen. In Baden-Württemberg und Hessen beispielsweise heißt das Ladenschlussgesetz inzwischen Ladenöffnungsgesetz und das ist im Ländle unter der Woche liberaler als im benachbarten Bayern. Die Ladenöffnungszeiten an Werktagen können von den Ladeninhabern nach eigenem Gutdünken festgelegt werden. Dafür geht es woanders strenger zu. Das Ladenöffnungsgesetz lässt in Baden-Württemberg als einzigem Bundesland nur noch drei verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zu. In Hessen sind aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen bis zu vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zulässig. Ansonsten gilt: Grundsätzlich dürfen Geschäfte an Werktagen von 0 Uhr bis 24 Uhr geöffnet und müssen sonntags geschlossen sein.
In Österreich ist es wieder ein bisschen anders: Geschäfte dürfen grundsätzlich von Montag bis Freitag von 6 bis 21 Uhr und am Samstag von 6 bis 18 Uhr offengehalten werden, dabei gilt ein Rahmen von 72 Stunden Öffnungszeit in der Woche. Allerdings sind zum Beispiel in Tourismusgebieten Ausnahmen zulässig.
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