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Handel in Bayern
05.03.2024

Bayerische Regierung plant neues Ladenschlussgesetz

Die bayerische Staatsregierung will das Ladenschlussgesetz reformieren.
Foto: Wyszengrad (Symbol)

Bayern hat es bis heute nicht geschafft, eigene Regeln festzulegen. Jetzt muss es offenbar sein. Ministerin Scharf gibt sich trotz Bedenken „wild entschlossen“.

Knapp 18 Jahre nach dem ersten Versuch startet die bayerische Staatsregierung einen neuen Anlauf zur Reform des Ladenschlussgesetzes. Das bestätigte Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) auf Anfrage unserer Redaktion. Sie sei „wild entschlossen“, die bisher geltenden Vorschriften „zu entrümpeln und zu modernisieren“, sagte Scharf. Die Ladenöffnungszeiten und der Schutz von Sonn- und Feiertagen aber sollen unangetastet bleiben, betonte die Ministerin. Die Begeisterung innerhalb der Regierungskoalition hält sich in engen Grenzen.

Dass Scharfs Initiative insbesondere in der CSU auf einige Vorbehalte stößt, hat einen einfachen Grund. Die Vorgeschichte ist für die damals in Bayern noch allein regierende Partei bis heute peinlich: Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006, die maßgeblich vom damaligen CSU-Chef und Ministerpräsidenten Edmund Stoiber ausgehandelt worden war, bekamen die Bundesländer erstmals das Recht, den Ladenschluss selbst zu regeln. In 15 von 16 Ländern wurden daraufhin eigene Ladenschlussgesetze beschlossen. Einzig im Freistaat Bayern gelang das nicht. Ein Gesetzentwurf, der eine Liberalisierung der Öffnungszeiten an Werktagen vorsah und von Stoiber und seinem damaligen Wirtschaftsminister Erwin Huber vehement befürwortet wurde, scheiterte in der CSU-Landtagsfraktion denkbar knapp mit einem Patt. 51 Abgeordnete stimmten für die Reform, 51 dagegen. Der Entwurf landete im Papierkorb und die CSU packte das heiße Eisen auch nicht mehr an. Die Folge: Bis heute gilt in Bayern das alte Ladenschlussgesetz des Bundes aus den 1950er Jahren.

Bayern arbeitet an einer Reform des Ladenschlussgesetzes

Dass jetzt ein neuer Anlauf unternommen werden muss, liegt an dem neuen Koalitionsvertrag, den CSU und Freie Wähler nach der Landtagswahl im vergangenen Herbst ausgehandelt haben. Dort steht auf Seite 41 der nur scheinbar harmlose Satz: „Wir wollen beim Ladenschluss weitere lange Einkaufsnächte sowie den durchgehenden Betrieb von digitalen Kleinstsupermärkten als neue Form der Nahversorgung ermöglichen.“ Erst nachdem diese Vereinbarung unter Dach und Fach war, so heißt es in Regierungskreisen, hätten Juristen in den Fraktionen und der Staatsregierung klar gemacht, dass diese Neuregelungen ohne ein eigenes Ladenschlussgesetz nicht in die Tat umgesetzt werden können.

Formal zuständig ist das Arbeits- und Sozialministerium. Ministerin Scharf kennt, wie sie sagt, die Vorbehalte und auch die Besorgnis, dass altbekannte Meinungsverschiedenheiten in der Partei wieder aufbrechen könnten. Eine neue Debatte über die Ladenöffnungszeiten und die Regelung zum Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe will sie deshalb vermeiden. Es soll dabei bleiben, dass Geschäfte nur von Montag bis Samstag von 6 Uhr früh bis 20 Uhr abends öffnen dürfen. „Das ist für mich nicht verhandelbar“, sagt Scharf.

Ulrike Scharf: Lange Einkaufsnächte sollen einfacher möglich werden

Für sogenannte Eventabende schlägt Scharf deutliche Liberalisierungen vor: Statt einmal im Jahr sollen lange Einkaufsnächte in Gemeinden künftig öfter möglich sein – zum Beispiel viermal im Jahr. Die Gemeinden sollen darüber selbst bestimmen können und keinen Antrag mehr bei der Bezirksregierung stellen müssen. Ein konkreter Anlass – eine sogenannte „Trägerveranstaltung“ wie zum Beispiel ein Stadtfest – soll dafür nicht länger Voraussetzung sein. Und auch die Beschränkung auf das Orts- oder Stadtzentrum soll entfallen. Künftig sollen Ladengeschäfte im gesamten Gemeindegebiet an langen Einkaufsnächten öffnen dürfen.

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Auf ein neues rechtliches Fundament muss laut Scharf der Betrieb digitaler Kleinstsupermärkte gestellt werden, nachdem Gerichte in Hamburg und Hessen entschieden haben, dass es sich dabei nicht um Automaten, sondern um Verkaufsstellen handelt. In Bayern soll, so schlägt sie vor, festgeschrieben werden, dass die Kleinstsupermärkte (Selbstbedienung, Bezahlung an Scannerkassen) und Automatenläden werktags durchgehend geöffnet sein dürfen.

Nach Reform sollen bestimmte Läden werktags rund um die Uhr geöffnet sein dürfen

Nur zwei Einschränkungen soll es geben: Die Verkaufsfläche dürfe maximal 100 Quadratmeter betragen und Verkaufspersonal dürfe nicht anwesend sein. Sollte man sich dazu entscheiden, die Öffnung von Kleinstsupermärkten auch an Sonn- und Feiertagen zu gestatten, müsse über zusätzliche Einschränkungen geredet werden, etwa eine Begrenzung der Öffnungszeiten oder eine Beschränkung des Sortiments. Damit allerdings soll es nicht getan sein.

Über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus soll das erste bayerische Ladenschlussgesetz nach dem Willen der Ministerin deutliche Vereinfachungen im Vollzug bringen. Das betreffe eine ganze Reihe von Regelungen und Ausnahmetatbeständen wie zum Beispiel den Sonn- und Feiertagsverkauf bestimmter Waren (frisches Brot, Zeitungen, Blumen am Muttertag), die Sonderregelungen für Kur- und Tourismusorte, für Großveranstaltungen und Feste oder für Verkaufsstellen an Bahnhöfen oder Flughäfen. Scharf gibt sich zuversichtlich: „Ich sehe das neue Gesetz als große Chance.“

2006: Erster Versuch eines neuen Ladenschlussgesetzes

Im Landtag gehen die Meinungen auseinander, ob es die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern besser hinkriegt als die CSU-Staatsregierung im Jahr 2006. Damals gab es nach dem Patt in der CSU-Fraktion jede Menge Hohn und Spott für die Regierenden. SPD und Grüne sprachen von „Schmierenkomödie“ und „Tohuwabohu“. Allerdings gab es damals wie heute in allen Fraktionen unterschiedliche Meinungen zum Thema Ladenschluss.

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06.03.2024

>> SPD und Grüne sprachen von „Schmierenkomödie“ und „Tohuwabohu“. Allerdings gab es damals wie heute in allen Fraktionen unterschiedliche Meinungen zum Thema Ladenschluss. <<

Die Wahlverlierer SPD und Grüne sind in Bayern zum Glück bedeutungslos - statt konstruktiver Opposition kommt nur Spaltung.



06.03.2024

>>Sie sei „wild entschlossen“, die bisher geltenden Vorschriften „zu entrümpeln und zu modernisieren“, sagte Scharf. Die Ladenöffnungszeiten und der Schutz von Sonn- und Feiertagen aber sollen unangetastet bleiben, betonte die Ministerin.<<

Typisch für die bayerische Staatsregierung: Man kündigt groß Reformen an, aber ändern soll sich nichts. Vielleicht sollte frau Scharf einfach mal in die benachbarten Bundesländer schauen, da ist man weit flexibler als in Bayern. In anderen Ländern der Welt ist man sogar noch weit liberaler, da können Läden rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres geöffnet sein. Aber in Deutschland und dann noch speziell in Bayern muss ja alles bis ins Detail reglementiert werden. Ich kann es nur noch als Ironie sehen, wenn dann die selben Herren von Bürokratieabbau schwadronieren.

06.03.2024

Haben Sie bei Ihrer Argumentation auch an die Beschäftigten im Einzelhandel gedacht?
Das Ladenschlussgesetz ist ein Arbeitnehmer Schutzgesetz. Die Tarife im Einzelhandel sind nicht allgemeinverbindlich, es genügt wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn zahlt.

06.03.2024

"Haben Sie bei Ihrer Argumentation auch an die Beschäftigten im Einzelhandel gedacht?"

Schauen Sie sich die anderen Beiträge von Walter K. an das beantwortet Ihre Frage. Wahrscheinlich kommt eine Antwort wie: Wenn die Verkäuferinnen (überwiegend Mütter in Teilzeit) ein Problem mit der Arbeitszeit haben, sollen sie kündigen und SB-Kassen und Robotern Platz machen.

06.03.2024

>>Haben Sie bei Ihrer Argumentation auch an die Beschäftigten im Einzelhandel gedacht?<<

Werter Peter B., ich habe 50 Jahre im Einzelhandel gearbeitet, als ich meine Lehrzeit begann, da gab es noch eine Menge kleiner Geschäfte. Supermärkte nannte man Läden, die mehr als 50 Quadratmeter Fläche hatten. Mit heutigen Supermärkten hatten die wenig gemein, geöffnet waren die kleinen Geschäfte von 8 bis 12 Uhr und dann wieder von 14 bis 18 Uhr, wobei es das durchaus auch in anderen Variationen gab. Die damaligen "Supermärkte" waren da schon durchgängig geöffnet.

Heute haben die Supermärkte meist von 7 bis 20 Uhr geöffnet, auch am Samstag. In den 60er und 70er Jahren war am Samstag spätestens um 14 Uhr Schluss, vor Weihnachten gab es dann die "langen" Samstage, da waren die Kaufhäuser dann bis 18 Uhr geöffnet. In meiner Kindheit konnte man auch am Sonntag im Milchgeschäft eine Kanne Milch kaufen, ich bin oft genug mit der Milchkanne dort hin geschickt worden.

Tja, die Mitarbeiter: Zu meiner Zeit gab es die 40 Stundenwoche, bei den damaligen Öffnungszeiten war das auch kein Problem. Zumal jeweils 15 Minuten zur Arbeitsvorbereitung und zum Ladenschluss unentgeltlich (!) mit zu leisten waren. Im Zuge der Verlängerung der Öffnungszeiten wurde dann auch im Einzelhandel der Schichtbetrieb notwendig. Der hat sich im Laufe der Jahre durchaus bewährt. Seit die Bäcker auch am Sonntag öffnen dürfen, müssen deren Mitarbeiter auch mit Arbeit am Sonntag rechnen. In den von mir frequentierten Bäckereien machte mir das Personal nie einen unglücklichen Eindruck, da die Jobs offenbar auch gut bezahlt werden.

Ich habe viele Länder im Lauf meines Lebens bereist, da waren auch Länder dabei, die keine Vorschriften hinsichtlich der Öffnungszeiten gemacht haben. Da konnte man durchaus auch noch nach 20 Uhr einkaufen, kleinere Läden hatten dafür mitunter erst ab 15 Uhr geöffnet. Ich denke mal, kein Händler wird seinen Laden in Zeiten offen halten, in denen jemand vielleicht nur eine Schachtel Kaugummi will. Und auch das Argument Kirche, welches immer wieder bei der Debatte um die Ladenöffnung am Sonntag eingebracht wird, lässt sich einfach widerlegen. Denn in Oberschönefeld hat der dortige Klosterladen auch am Sonntag geöffnet! Und das, obwohl man dort allenfalls geistige Nahrung erwerben kann. Da zählt dann der Kommerz eben doch mehr als das Bekenntnis zum arbeitsfreien Sonntag.

06.03.2024

Das mit der Glaskugel müssen Sie noch fleißig üben, Friedrich E.

06.03.2024

"Das mit der Glaskugel müssen Sie noch fleißig üben, Friedrich E."

Warum? Das war doch ein Volltreffer. Sie berichten von sich, wie toll doch vor 50 Jahren alles war. Dabei blenden Sie hervorragend aus, dass es vor 50 Jahren üblich war, als männlicher Teil der Familie für das Finanzielle zu sorgen, während der weibliche Part sich um die Kinder kümmern konnte. Heute in der Gegenwart funktioniert dieses System nicht mehr für den größten Teil der Bevölkerung. Wir haben nicht mehr 1970, werter Walter K.

06.03.2024

>>Dabei blenden Sie hervorragend aus, dass es vor 50 Jahren üblich war, als männlicher Teil der Familie für das Finanzielle zu sorgen, während der weibliche Part sich um die Kinder kümmern konnte. <<

Ihre Leseschwäche ist bedenklich, Friedrich. Ich habe in meiner Lehrzeit Mitte der 60er Jahre fast ausschließlich mit Frauen zusammen gearbeitet. Mein Arbeitgeber war ein bundesweites Filialunternehmen mit engen Verflechtungen zur Gewerkschaft, ich war hier in Bayern in diversen Filialen im Einsatz, und nach der Lehrzeit in NRW. In fast jeder Filiale war ich der einzige männliche Verkäufer, scheinbar konnten schon damals die Herren der Schöpfung nicht für genügend Geld in der Kasse sorgen.

Bleibt also festzuhalten, dass Sie außer Ihren üblichen Unterstellungen rein gar nichts zum Thema Ladenschlussgesetz beitragen können.

06.03.2024

"Mein Arbeitgeber war ein bundesweites Filialunternehmen mit engen Verflechtungen zur Gewerkschaft, ich war hier in Bayern in diversen Filialen im Einsatz, und nach der Lehrzeit in NRW. In fast jeder Filiale war ich der einzige männliche Verkäufer"

Und viele davon in Vollzeit? Laut Statistik haben im Jahr 1970 nur 58,6 % der erwerbstätigen Frauen Vollzeit gearbeitet, während 41,4 % Teilzeit arbeiteten. Im Vergleich dazu arbeiteten 97,3 % der erwerbstätigen Männer Vollzeit, während nur 2,7 % Teilzeit arbeiteten.


"r, scheinbar konnten schon damals die Herren der Schöpfung nicht für genügend Geld in der Kasse sorgen."

Oder es gab keinen Mann im Haus, oder keine Kinder, oder die Frau wollte mit Kind(ern) arbeiten gehen. Vielleicht gab es auch damals schon Stänkerer, die empört über Gewerkschaften waren, die mehr Geld für ihre Mitglieder wollten und dementsprechend mussten die Frauen gehen.

Alles möglich. Das Internet hat die Zahlen dazu, wenn Sie sich darüber belesen wollen.

06.03.2024

Kann nicht mal ein Tag Schluss mit Konsum sein? Wo soll das Geld herkommen?
Ich finde Sonntage schön an denen ich mal gemütlich durch die Stadt schlendern kann.

05.03.2024

Am besten 24 Std/Tag und 7-Tagewoche mit Personal, das von der Agentur für Arbeit bezahlt wird.