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Eichstätter Finanzskandal: Eklat zum Prozessauftakt

Prozess

Finanzskandal im Bistum Eichstätt: Zum Prozessauftakt gibt es einen Eklat

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    Im Fokus von Justiz und Öffentlichkeit: Der Angeklagte Stefan W. beim Prozessauftakt.
    Im Fokus von Justiz und Öffentlichkeit: Der Angeklagte Stefan W. beim Prozessauftakt. Foto: Daniel Wirsching

    Stefan W. steht mit durchgedrücktem Rücken im Sitzungssaal. Nachdem er Platz genommen hat, blickt er zur Richterbank, zu den Pressevertretern. Dann faltet er die Hände, wie zum Gebet. Bei der Aufarbeitung des Finanzskandals im katholischen Bistum Eichstätt liegt der Fokus nun auf zwei Männern, die keine Kleriker sind. Auf W., dem früheren stellvertretenden Finanzdirektor der Diözese, und auf dessen damaligen deutschen Geschäftspartner in den USA. Beide saßen bereits in Untersuchungshaft, wurden im Mai 2018 aber nach gut drei Monaten wieder entlassen.

    An diesem Donnerstag sitzt W. um kurz nach 9 Uhr in Saal B 266 im Münchner Strafjustizzentrum und muss sich vor dem Landgericht München II verantworten – bezüglich eines der größten Finanzskandale innerhalb der katholischen Kirche in Deutschland. Der Platz für seinen Mitangeklagten, Helmut L., neben ihm ist leer geblieben. Ein Eklat bahnt sich an.

    Hochriskante Geschäfte im Namen der Kirche, Korruptionsvorwürfe und Kontrollversagen

    In dem Prozess geht es um Darlehen an US-amerikanische Immobiliengesellschaften in einer Gesamthöhe von „circa 60 Millionen US-Dollar“ aus den Rücklagen der Diözese zwischen 2014 und 2016, die „maßgeblich“ durch den damaligen stellvertretenden Finanzdirektor vergeben worden und die „nahezu ausnahmslos unbesichert“ gewesen sein sollen. So hatte es ein vom Bistum Eichstätt beauftragtes und 2019 veröffentlichtes Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) festgestellt.

    Es geht in den nächsten Monaten – der Prozess soll bis zum 20. August dauern – also um hochriskante Geschäfte im Namen der Kirche, um Korruptionsvorwürfe, um Kontrollversagen. Und um noch deutlich mehr: den Ruf der katholischen Kirche.

    An diesem Donnerstagvormittag allerdings endet die Hauptverhandlung, bevor sie richtig beginnen konnte. Weil der Angeklagte L. nicht erschienen ist. Aus Sicht seiner Anwältin Dr. Annette Rosskopf ist er entschuldigt. Er befinde sich im Krankenhaus, sie legt der Kammer eine Stellungnahme seines behandelnden Arztes vor. Ihr Mandant sei nicht verhandlungsfähig. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft genügt das Attest nicht als Entschuldigung, es liege keine akute Erkrankung vor. Sie beantragt die Erlassung eines Haftbefehls.

    Das ist über die beiden Angeklagten bekannt

    Wer sind die Angeklagten? W., der in Sakko und Rollkragenpullover erschienen ist, und L., der nicht nach München kam?

    In einer Pressemitteilung hatte das Bistum Eichstätt seinen neuen stellvertretenden Finanzdirektor W. im Sommer 2014 knapp vorgestellt – nachdem die Stelle zwei Jahre vakant gewesen war. Der damals 48-Jährige sei vor seiner Tätigkeit in Eichstätt „lange Jahre in leitenden Funktionen im Bankwesen im In- und Ausland tätig“ gewesen, teilte es mit. Nach seinem Studium der Theologie habe er unter anderem eine Ausbildung zum Finanzanalysten absolviert.

    Im Münchner Strafjustizzentrum hat am 8. Januar der Prozess um den Finanzskandal im Bistum Eichstätt begonnen.
    Im Münchner Strafjustizzentrum hat am 8. Januar der Prozess um den Finanzskandal im Bistum Eichstätt begonnen. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Das WSW-Gutachten befasste sich näher mit ihm. Demnach habe W. zunächst einem Orden beitreten wollen, sich jedoch gegen ein Leben als Mönch und für ein betriebswirtschaftlich ausgerichtetes Ergänzungsstudium entschieden. Während seiner Studienzeit habe er den späteren Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke kennengelernt. Jahrzehnte danach habe er diesem bei einem „zufälligen Aufeinandertreffen“ angeboten, der Diözese gegebenenfalls im Bereich der professionellen Vermögensverwaltung behilflich zu sein, so das Gutachten. Dass es ein enges, freundschaftliches Verhältnis zum ehemaligen stellvertretenden Finanzdirektor gegeben habe, verneinte Hanke.

    Über den mitangeklagten Geschäftspartner hieß es in dem Gutachten, er entstamme einer im Bankenbereich angesehenen Familie. Nach mehreren Stationen in leitenden Funktionen bei verschiedenen Banken habe er sich „ca. 2005/2006 dem Tätigkeitsfeld der Vermittlung von Anlagekapital für US-amerikanische Immobilienentwickler“ zugewandt.

    Am 5. März sagt Altbischof Gregor Maria Hanke als Zeuge aus

    In den vergangenen Jahren ist es ruhig geworden um den Eichstätter Finanzskandal, der 2018 von dem Bistum publik gemacht worden war. Andere kirchliche Skandale rückten in den Vordergrund, die Materie: (zu) komplex, der Eichstätter Bischof Hanke schon nach vergleichsweise kurzer Zeit nicht länger im Visier der auf Wirtschaftskriminalität spezialisierten Staatsanwaltschaft München II. Nachfragen zum Termin der Hauptverhandlung beantwortete die Behörde regelmäßig mit Verweis auf die aufwendigen Ermittlungen und auf ausstehende Rechtshilfe-Ergebnisse aus den USA.

    Für kleinere Schlagzeilen sorgten Rückzahlungen, die das Bistum erwirken konnte, für etwas größere der vorzeitige Rücktritt des Bischofs. Hanke verzichtete allerdings nicht nach Forderungen unter anderem der Reformbewegung „Wir sind Kirche“ im Jahr 2019 auf sein Amt, sondern im vergangenen Juni. „Nach den vielen Herausforderungen, Skandalen und ungelösten Konflikten“ spüre er „eine innere Ermüdung“, erklärte der Geistliche, und zeigte sich ein paar Monate später erleichtert. Seinen Rücktritt habe er keine Sekunde bereut, hieß es in einem Facebook-Post des Bistums.

    Der damalige Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke im Jahr 2016. Er werde voraussichtlich am 5. März 2026 als Zeuge vernommen, sagt ein Justizsprecher.
    Der damalige Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke im Jahr 2016. Er werde voraussichtlich am 5. März 2026 als Zeuge vernommen, sagt ein Justizsprecher. Foto: Armin Weigel/dpa

    Seine Zukunft sieht Hanke, der ins Allgäu gezogen ist, in der Seelsorge „als Pater Gregor in der zweiten Reihe“. Am 5. März wird er als Zeuge in dem Prozess auftreten, sagt ein Gerichtssprecher am Donnerstag auf Anfrage unserer Redaktion. „Weitere Ladungen sind für ihn bislang nicht erfolgt.“ Zeitweise war Hanke selbst als Beschuldigter geführt worden. 2020 waren schließlich Vorermittlungen gegen ihn eingestellt worden, da „keine belastbaren Tatvorwürfe gefunden“ worden seien.

    Dem ehemaligen Vize-Finanzdirektor wird nach Angaben des Gerichtssprechers unter anderem Untreue in 22 Fällen sowie Bestechlichkeit in 20 Fällen vorgeworfen. Beim Mitangeklagten gehen die Ermittler von 21 Fällen der Bestechung, 24 Fällen der Anstiftung zur Untreue sowie fünf Fällen der Untreue aus. Welche Vorwürfe noch hinzukommen und wie genau sie lauten, wird erst nach der Verlesung des Anklagesatzes öffentlich bekannt sein. Feststeht, dass in ihm auch steuerstrafrechtliche Vorwürfe enthalten sind.

    Zur Verlesung der Anklage kommt es am Donnerstagvormittag nicht mehr. Richter Martin Meixner verkündet den Beschluss, dass jetzt außerhalb der Hauptverhandlung geklärt werde, ob der Angeklagte L. zum nächsten Verhandlungstermin am 13. Januar vorgeführt oder Haftbefehl erlassen werde. Es werde geprüft, ob er entschuldigt oder eben nicht entschuldigt nicht erschienen sei. Vonseiten des Bistums Eichstätt heißt es, sie unterstütze „eine vollständige, umfassende und transparente Aufklärung der Vorgänge“. Der Prozessauftakt stelle einen „wichtigen weiteren Schritt dar“. Es ist ein sehr kleiner Schritt, der am Donnerstag gegangen wurde. Der Verhandlungstag endet um kurz vor 10 Uhr.

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