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Eichstätter Finanzskandal – alles Wichtige zum Prozessbeginn am 8. Januar

Kirche

Eichstätter Finanzskandal: Dunkle Geschäfte im Namen der Kirche

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    Im Bistum Eichstätt gab es ausweislich eines Gutachtens aus dem Jahr 2019 massive systemische Defizite, die zu dem 60-Millionen-Finanzskandal führten – unter anderem einen „ausgeprägten Klerikalismus“.
    Im Bistum Eichstätt gab es ausweislich eines Gutachtens aus dem Jahr 2019 massive systemische Defizite, die zu dem 60-Millionen-Finanzskandal führten – unter anderem einen „ausgeprägten Klerikalismus“. Foto: Armin Weigel, dpa

    Es ist ein Skandal, der den Ruf der katholischen Kirche massiv beschädigt hat und die Justiz seit Jahren beschäftigt: der Finanzskandal im Bistum Eichstätt. Es geht um rund 60 Millionen Dollar, die das Bistum in hochspekulative Immobilienanlagen in den USA – in Texas und Florida – investierte. Wie hoch der Schaden ist, lässt sich nach wie vor nicht abschließend sagen. Die Staatsanwaltschaft München II klagte zwei Männer an, beide keine Kleriker. Das Bistum hatte Anfang 2018 den Skandal selbst öffentlich gemacht, der Prozess vor dem Landgericht München II beginnt nun am 8. Januar. Ein Überblick:

    Wer sind die beiden Angeklagten?

    Es handelt sich um den früheren stellvertretenden Finanzdirektor des Bistums Eichstätt. Er ist im Unterschied zum ebenfalls mit dem Skandal in Verbindung gebrachten damaligen Finanzdirektor kein Kleriker. Mitangeklagt ist ein Ex-Geschäftspartner – ein Immobilienentwickler in den USA.

    Was wird ihnen vorgeworfen?

    Dem ehemaligen Vize-Finanzdirektor wird nach Angaben eines Gerichtssprechers unter anderem Untreue in 22 Fällen sowie Bestechlichkeit in 20 Fällen vorgeworfen. Beim Mitangeklagten gehen die Ermittler von 21 Fällen der Bestechung, 24 Fällen der Anstiftung zur Untreue sowie fünf Fällen der Untreue aus. Die Zahl der Anklagepunkte war ursprünglich etwas höher – in jeweils ein paar Fällen wurden diese aber eingestellt, da sie bei einer möglichen Verurteilung nicht weiter ins Gewicht fallen würden.

    In einem vom Bistum Eichstätt beauftragten Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) aus dem Jahr 2019 hatte es geheißen, insgesamt 31 Darlehen an US-amerikanische Immobiliengesellschaften in einer Gesamthöhe von „circa 60 Millionen US-Dollar“ seien zwischen 2014 und 2016 „maßgeblich“ durch den damaligen stellvertretenden Finanzdirektor vergeben worden. Sie seien „nahezu ausnahmslos unbesichert“ gewesen. Darlehensgeber waren demnach die Diözese Eichstätt sowie deren Emeritenanstalt, die der Altersversorgung der Priester dient. Die Summe stammte allein aus den Rücklagen der Diözese, Kirchensteuergelder sollen nicht betroffen gewesen sein. Zum damaligen Geschäftspartner erklärte das Gutachten, er habe Darlehen präsentiert und vermittelt. Die zwei Männer saßen zeitweise in Untersuchungshaft.

    Das WSW-Gutachten kam 2019 zu dem Schluss, dass der frühere Vize-Finanzdirektor unverantwortbare Risiken zulasten der Diözese sowie der Emeritenanstalt eingegangen sei – und dafür „zumindest Zahlungen in Höhe von circa 1 Million US-Dollar erhalten“ habe. Sein Geschäftspartner wurde als „weiterer Hauptverantwortlicher“ bezeichnet.

    Welche Rolle spielten Kirchenverantwortliche?

    Auch damit befasste sich das WSW-Gutachten, das dem damaligen Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke allerdings nicht die Hauptverantwortung zuschrieb, obwohl ein Bischof grundsätzlich stets die sogenannte Letztverantwortung zu tragen hat. Dies dürfte ihn als Zeugen vor Gericht interessant machen. Wie am Dienstag, 6. Januar, bekannt wurde, soll er aussagen: Er werde voraussichtlich am 5. März vernommen, teilte ein Justizsprecher auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur mit. Laut Gutachten von 2019 müsse sich Hanke, seit 2006 Eichstätter Bischof, vorwerfen lassen, dass er sich zu spät gekümmert habe. Er sei jedoch „in ein marodes und auf den Erhalt der Machtposition einiger weniger hochrangiger Kleriker ausgerichtetes (Macht-)System“ gekommen.

    Hankes Vorgänger Walter Mixa wiederum habe sich für Finanzen nicht sonderlich interessiert. Erst im Dezember 2004 sei etwa unter Bischof Mixa ein Diözesanvermögensverwaltungsrat errichtet worden, also ein Kontrollgremium, das eigentlich seit 1983 „kirchenrechtlich zwingend vorgeschrieben“ gewesen sei. Die Gutachter sprachen von einem „System Eichstätt“ und einem „in hohem Maße ausgeprägten Klerikalismus“. Es sei „eine adäquate Finanzverwaltung in der Diözese nicht aufgebaut, sondern über Jahrzehnte hinweg an kirchenrechtswidrigen und den weltlichen Mindeststandards nicht ansatzweise entsprechenden Organisationsstrukturen festgehalten“ worden.

    Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke im Jahr 2018: Damals machte er den Finanzskandal selbst publik.
    Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke im Jahr 2018: Damals machte er den Finanzskandal selbst publik. Foto: Armin Weigel, dpa

    Hanke begleitete und beschäftigte der Finanzskandal, den er einmal eine „mächtige Explosion“ nannte, über Jahre hinweg intensiv. Nach eigenen Worten war er zunächst bereit, von seinem Amt als Bischof zurückzutreten. Die von ihm beauftragten Anwälte hätten ihm aber abgeraten. „Sie haben gesagt: Wenn Sie das machen, wird es mit der weiteren Aufklärung und neuen Regularien nichts“, erzählte er. Als dann im vergangenen Juni bekannt wurde, dass Papst Leo XIV. sein Rücktrittsgesuch angenommen hatte, begründete Hanke seinen freiwilligen Schritt auch damit, dass er „nach den vielen Herausforderungen, Skandalen und ungelösten Konflikten eine innere Ermüdung spüre“.

    Im Jahr 2020 waren Vorermittlungen gegen den Eichstätter Bischof eingestellt worden, da man „keine belastbaren Tatvorwürfe gefunden“ hatte. Dem ehemaligen Finanzdirektor – ein Geistlicher, der sein Amt Ende 2016 unter anderem aufgrund der „in den letzten Jahren stark veränderten fachlichen Anforderungen“ niedergelegt hatte, wie es in einer Pressemitteilung hieß – wiesen die Gutachter eine Hauptverantwortung zu; die Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen gegen ihn 2022 ein.

    Wie lange dauert der Prozess? Ist mit weiteren Verhandlungen zu rechnen?

    Bislang sind nach Angaben eines Gerichtssprechers 60 Verhandlungstage anberaumt, ein Urteil könnte demnach am 20. August 2026 fallen. Möglicherweise ändert sich das noch: Bereits einen Tag nach Bekanntgabe des Beginns der Hauptverhandlung hatte der Gerichtssprecher Anfang Dezember die zuvor genannten 39 Verhandlungstage bis zum 30. Juni 2026 für überholt erklärt. Doch nicht allein der Strafprozess in München beschäftigt die Gerichte im Zusammenhang mit dem Finanzskandal. Das Bistum Eichstätt will sich das verlorene Geld zurückholen, weshalb es am Landgericht in Ingolstadt zu einem Zivilprozess kommen könnte. Laut einem Sprecher will man dort aber erst den Ausgang des Prozesses in München abwarten.

    Wie viel Geld hat dem Bistum die Aufarbeitung des Skandals bislang gekostet?

    Ein Großteil der 60 Millionen Dollar, die in den USA investiert worden waren, sind inzwischen wieder in das Bistum zurückgeflossen. Bis zum vergangenen November waren rund 35,25 Millionen auf den Konten der Diözese eingegangen. Zurückzuführen ist das unter anderem auf einen Vergleich mit einem US-amerikanischen Projektentwickler im Jahr 2022. Insgesamt sollen 39 Millionen zurückfließen. In den Bilanzen spielt der Finanzskandal keine Rolle mehr, die Diözese hat den Verlust schon vor Jahren abgeschrieben. Doch auch die juristische Aufarbeitung des Falls kostet Geld. Die Verantwortlichen rechnen damit, dass dafür eine mittlere einstellige Millionensumme fällig wird – für Anwälte, Gutachter und Sachverständige.

    Licht fällt durch die Fenster des Eichstätter Doms: Der Umgang des Bistums mit seinen Finanzen war dagegen lange Jahre recht zwielichtig.
    Licht fällt durch die Fenster des Eichstätter Doms: Der Umgang des Bistums mit seinen Finanzen war dagegen lange Jahre recht zwielichtig. Foto: Lennart Preiss, dpa

    Welche Konsequenzen zogen das Bistum und die katholische Kirche?

    Der Finanzskandal im Bistum Eichstätt sowie zuvor – 2013/2014 – der Skandal um den früheren Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst und verschleierte Millionen-Baukosten für dessen Bischofshaus warfen ein Schlaglicht auf ein intransparentes und in wesentlichen Bereichen völlig unkontrolliertes System kirchlicher Finanzen. Der „Fall Limburg“ hatte Folgen: Die deutschen Bischöfe reagierten 2015 mit einer „Transparenzoffensive“, die unter anderem eine Bilanzierung nach den Regeln des Handelsgesetzbuches vorsah. Im Zuge dieser Offensive waren externe Fachleute schnell auf Ungereimtheiten in den Eichstätter Bistumsfinanzen gestoßen. Bischof Hanke erstattete daraufhin im Sommer 2017 Strafanzeige gegen die beiden nun Angeklagten.

    Im Bistum Eichstätt selbst führte der Skandal zu überarbeiteten internen Strukturen und einer veränderten Investitionsstrategie: Anlagen müssen risikoarm, ethisch-nachhaltig und „im Einklang mit der katholischen (Sozial-)Lehre“ stehen. Sie werden, erklärte das Bistum, „von professionellen Vermögensverwaltern vorgenommen und vom Finanzdirektor der Diözese verantwortet“.

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