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Experte fordert strengere E-Scooter-Regeln: Im Fokus stehen vor allem feste Abstellzonen

Elektroroller

Unfallforscher fordert härtere Regeln für E-Scooter-Fahrer

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    Auf dem Gehweg abgestellte E-Scooter sind immer wieder ein Ärgernis – und erhöhen die Unfallgefahr.
    Auf dem Gehweg abgestellte E-Scooter sind immer wieder ein Ärgernis – und erhöhen die Unfallgefahr. Foto: Daniel Löb, dpa

    Einer der führenden deutschen Unfallforscher verlangt schärfere Regeln für die Nutzung von E-Scootern. Grund sind die deutlich steigenden Unfallzahlen und die oft mit den elektrischen Kleinfahrzeugen verstopften Gehwege in Innenstädten. Siegfried Brockmann, der fast zwei Jahrzehnte lang Verkehrsexperte beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) war, sagte unserer Redaktion: „Jeder fünfte Unfall mit einem anderen Beteiligten, den ein E-Scooter verursacht, ist mit einem Fußgänger. Beim Fahrrad ist das nur jeder Zehnte.“ Laut Statistischem Bundesamt gab es im vergangenen Jahr 27 Prozent mehr Kollisionen mit Elektrorollern. Auch die Zahl der Verletzten stieg deutlich, auffällig häufig stellten Ärzte Kopfverletzungen fest.

    Brockmann sieht eine Ursache in fehlenden Abstellregelungen für Leihfahrzeuge in vielen Kommunen. Oft würden diese einfach auf dem Gehweg geparkt. Der Forscher will im Oktober erste Erkenntnisse über feste Abstellzonen vorstellen. Manche Städte haben diese bereits umgesetzt. „Dieses Konzept schränkt aber wiederum die Grundidee stark ein, dass die Scooter den städtischen Verkehr auf der letzten Meile entlasten sollen“, argumentiert Brockmann. Müsse man am Ende 500 Meter zum Ziel laufen, funktioniere das nicht mehr. Damit würde das Thema Leihscooter wahrscheinlich unter Druck geraten. „Aber das ist dann vielleicht auch korrekt. Wir sollten uns auf Scooter in privater Hand konzentrieren“, sagte Brockmann.

    Inzwischen sind etwa 780.000 E-Scooter in privater Hand und 210.000 im Verleih

    Der Experte hat in der Vergangenheit bereits eine Art Führerschein für die Nutzer von E-Scootern gefordert. Der Gesetzgeber sollte seiner Meinung nach eine Prüfung einführen, bevor jemand mit Elektrorollern im Straßenverkehr fahren darf: „Der Punkt ist, dass wir beim Scooter anders als bei einem Kraftfahrzeug zum Fahren keinerlei Kompetenz verlangen. Selbst beim Mofa haben wir eine Prüfbescheinigung.“

    Siegfried Brockmann ist einer der führenden deutschen Unfallforscher.
    Siegfried Brockmann ist einer der führenden deutschen Unfallforscher. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert, dpa

    E-Scooter wurden erstmals vor sechs Jahren auf deutschen Straßen zugelassen. Nach Angaben des GDV waren 2024 fast eine Million dieser Roller unterwegs. Zugenommen hat vor allem die Zahl privater Scooter: Inzwischen sind etwa 780.000 in privater Hand und 210.000 im Verleih. Mit E-Scootern zu fahren, ist bereits ab 14 Jahren erlaubt und es wird dazu bislang kein Führerschein benötigt. Die Elektrokleinfahrzeuge erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 20 Kilometern pro Stunde; Pedelecs, also E-Fahrräder, werden bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h elektrisch unterstützt.

    Ein generelles Verbot von Elektrorollern hält der TÜV „für den falschen Weg“

    Immer wieder wird auch über eine Helmpflicht debattiert. Der TÜV hat dazu bislang noch keine klare Meinung. „Wir empfehlen, wie auch beim Fahrrad, freiwillig einen Helm zu tragen. Mit dem weiteren Ausbau der Mikromobilität sollte der Verordnungsgeber auf Basis belastbarer Unfallzahlen eine Helmpflicht prüfen.“ Brockmann argumentiert, „beim E-Fahrrad haben wir ja auch keine Helmpflicht“.

    Ein generelles Verbot der Leih-Roller wie in Paris, Barcelona oder Montreal hält man beim TÜV „für den falschen Weg“, wie Robin Zalwert, Referent für nachhaltige Mobilität, sagte. Der Verkehrsträger-Mix auf Radwegen sei in den letzten Jahren gewachsen, entsprechend müsse die Infrastruktur mitwachsen. Er meint damit breitere und räumlich getrennte Radwege oder klare Abstellzonen. Leihscooter wie auch Leihfahrräder würden den ÖPNV auf der letzten Meile ergänzen. Entscheidend sei eine kluge Regulierung und kommunales Flächenmanagement, nicht das Abschalten eines gesamten Angebots. Dem stimmt Brockmann zu: „Wenn ein Roller eine Betriebserlaubnis hat, darf er auch fahren. Das lässt sich nicht mehr verhindern.“

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