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Garmisch-Partenkirchen: Staatsanwaltschaft legt Revision im Zugunglücks-Prozess ein

Garmisch-Partenkirchen

Staatsanwaltschaft legt Revision im Zugunglücks-Prozess ein

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    Vier Frauen sowie ein 13-Jähriger starben bei dem Unfall.
    Vier Frauen sowie ein 13-Jähriger starben bei dem Unfall. Foto: Uwe Lein, dpa (Archivbild)

    Nach den Freisprüchen im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten geht die Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil in Revision. Das sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München II und bestätigte entsprechende Medienberichte.

    Den Freispruch gegen den zuständigen Bezirksleiter will die Staatsanwaltschaft demnach nicht akzeptieren. Der Einspruch der Anklagebehörde bezieht sich nur auf dieses Urteil; gegen den Freispruch für den Fahrdienstleiter geht die Staatsanwaltschaft dagegen nicht vor. Das Urteil war am Montag gefallen, möglich ist noch, dass die Nebenkläger Revision einreichen.

    Das Landgericht München II hatte den Bezirksleiter und den Fahrdienstleiter freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Männer gefordert. Die Verteidiger der Angeklagten hatten auf Freisprüche plädiert.

    Bei dem Zugunglück bei Garmisch gab es fünf Tote und 70 Verletzte

    Fünf Menschen starben und mehr als 70 wurden verletzt als der Zug vor dreieinhalb Jahren in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen entgleiste. Der Grund waren marode Schienen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die beiden Angeklagten das Unglück hätten verhindern können. Die Einschätzung teilte das Gericht nicht.

    Beide Angeklagte hatten sich im Prozess ergriffen und sehr betroffen über das Unglück gezeigt. Zu Beginn des Prozesses hatten sie sich umfangreich geäußert und bei den Hinterbliebenen und Betroffenen entschuldigt. (dpa)

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