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Zugunglück Garmisch: Keine persönliche Schuld nach Prozess um fünf Tote

Justiz

Zugunglück von Garmisch: Fünf Tote und zwei Freisprüche

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    Lok und ein Waggon des Unglückszugs noch an der Unfallstelle in Burgrain: Die strafrechtliche Aufarbeitung der Katastrophe endete jetzt mit zwei Freisprüchen.
    Lok und ein Waggon des Unglückszugs noch an der Unfallstelle in Burgrain: Die strafrechtliche Aufarbeitung der Katastrophe endete jetzt mit zwei Freisprüchen. Foto: Wolfgang Maria Weber, Imago

    Die Luft im Gerichtssaal ist zum Schneiden, längst nicht alle, die zuschauen wollen, finden am Montagnachmittag Platz. Finale für die juristische Aufarbeitung des Bahnunglücks von Burgrain bei Garmisch. Ein marodes Streckennetz, kaputte Bahnschwellen - und die Frage nach der persönlichen Schuld zweier Bahn-Mitarbeiter am Tod von fünf Menschen beschäftigen Öffentlichkeit und Justiz seit Jahren. Rund dreieinhalb Jahre nach dem schweren Zugunglück ist der Prozess gegen zwei Beschäftigte der Deutschen Bahn vor dem Landgericht München II mit Freisprüchen zu Ende gegangen.

    Damit ist aus Sicht der Richter niemand persönlich verantwortlich für das Unglück mit mehr als 70 Verletzten, bei dem im Juni 2022 zudem vier Frauen und ein 13-Jähriger starben. Damals war ein Zug entgleist, zwei kaputte Schwellen sind nach Ansicht des Gerichts die Ursache dafür. Die Frage, um die der Prozess kreiste, war: Hätten diese kaputten Schwellen vorher bemerkt und der Zugverkehr gestoppt werden müssen?

    Das Gericht habe „eine unfallursächliche Pflichtverletzung nicht feststellen können“, sagt der Vorsitzende Richter Thomas Lenz und begründet damit den Freispruch des für die Strecke zuständigen Bezirksleiters. Für ihn hatte die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. 

    Wie marode die Schienen waren, die schließlich dafür sorgten, dass der Zug im oberbayerischen Burgrain entgleiste, habe man von außen gar nicht sehen können, sagt Lenz. Eine chemische Reaktion innerhalb der Betonschwellen habe dazu geführt, dass sie mürbe wurden. Zwar sei bekannt gewesen, dass das Schienennetz in der Region „marode“ sei. In den Augen von Lenz war das aber nur eine „abstrakte Beschreibung, der die Präzision fehlte. Da schlägt‘s und scheppert‘s und macht‘s und tut‘s.“ Aber keiner der Zeugen habe vor Gericht geäußert, „dass er konkret Sicherheitsbedenken gehabt hätte“, betont Richter Lenz. „Das war eine Komfortfrage.“

    Pflichtverletzungen bei den angeklagten Bahn-Leuten sieht das Gericht nicht

    Einen „Sorgfaltsverstoß“ sieht das Gericht nicht - im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die dem Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen verzögert hatte, „wiederholtes und systematisches Versagen“ vorwarf. Infrage stand beispielsweise, ob in dem fraglichen Schienenbereich eine Langsamfahrstrecke hätte eingerichtet werden müssen. „Wir können unterm Strich nicht feststellen, dass er sich eines Pflichtverstoßes schuldig gemacht hat“ - so die abschließende Beurteilung von Richter Lenz. 

    Von einem Schlagen und Scheppern auf den Schienen, einem „Schlenker“, hatte auch ein Lokführer dem zuständigen Fahrdienstleiter am Tag vor dem Unfall berichtet. Weil der Mann diese Meldung nicht weitergab, stand auch er vor Gericht.  Ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Sie sah ein „Augenblicksversagen“ nach jahrelang tadelloser Arbeit. Auch dieser Forderung folgte das Gericht aber nicht. 

    Die Kammer sieht in dem Versäumnis, den Funkspruch weiterzugeben, zwar schon einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Ob der Unfall im Fall der Weitergabe aber verhindert worden wäre, sei fraglich.  Unklar sei zum Beispiel, ob der gemeldete “Schlenker“ überhaupt genau dort auftrat, wo später der Unfall verursacht wurde. Lenz: „Es spricht sogar einiges dafür, dass der Unfall dennoch stattgefunden hätte.“ So hätten Kontrollen in der Nacht die Schäden wahrscheinlich nicht entdeckt. Der Richter bezeichnete es „als gelebte Praxis“ bei der Bahn, dass man die Strecke schnell wieder freigegeben hätte. „Inzwischen ist man sensibler geworden.“

    Richter: Führender Bahnmitarbeiter hat glatt gelogen

    In seiner rund 80-minütigen Urteilsbegründung ging der Vorsitzende Richter auch auf die Rolle der Bahn ein, in deren „Kosmos man tief eingetaucht“ sei. „Dabei haben wir Dinge entdeckt, die zum Kopf schütteln waren.“ So würden beispielsweise die Funksprüche von Lokführern nicht an die Verantwortlichen für die Strecke weitergeleitet - angeblich aus Datenschutzgründen. Lenz rügte zudem das Aussageverhalten von Bahnmitarbeitern aus der Führungsebene, die aus Rücksicht auf Karrierechancen mit der Wahrheit hinter dem Berg gehalten hätten. Der Vorgesetzte des angeklagten Fahrdienstleiters habe glatt gelogen.

    Die Staatsanwaltschaft überlegt noch, ob sie gegen die zwei Freisprüche Revision einlegt. Die Anwälte von Opfern, die eine Nebenklage angestrengt hatten, gingen in einer ersten Reaktion auch auf die Rolle der Bahn ein. Anwalt Florian Oppenrieder nannte die Zustände in dem Konzern, die bei dem Prozess zur Sprache gekommen waren, einen „Auswuchs der Privatisierung“. Der Vorsitzende Richter sagte an die Adresse der Opfer und ihrer Angehörigen: „Wir haben versucht, die Wahrheit zu finden, soweit uns das möglich war.“ (mit dpa)

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