Strafrechtlich gibt es keine Schuldigen für das Zugunglück bei Garmisch, das fünf Menschen ihr Leben gekostet hat. Das hat das Landgericht München II festgestellt, der Vorsitzender Richter Thomas Lenz hat die Freisprüche für die beiden Bahnbediensteten ausführlich begründet. Es sah bei keinem der beiden Angeklagten einen Pflichtverstoß, der für die Katastrophe ursächlich war, die zudem mehr als 70 Verletzte forderte.
Bahnunglück bei Garmisch: Fünf Tote und zwei Freisprüche
Was die 20 Verhandlungstage von München jedoch gezeigt haben, ist, in welch prekärem Zustand sich das System Bahn befindet. Geldmangel, Pünktlichkeitsdruck, unsinnige Vorschriften, eine aufgeblähte Führungsetage, mieses Betriebsklima und und und. Die Bahn - obwohl nicht auf der Anklagebank - ist der eigentliche Verlierer dieses Prozesses. Das Staatsunternehmen wurde - wieder einmal - als traurige Reform-Ruine präsentiert. Nur dass es diesmal nicht um unpünktliche Züge ging, sondern um eines der schwersten Zugunglücke der jüngeren deutschen Geschichte.
Hätte sich diese Katastrophe also verhindern lassen, wenn die Bahn besser in Form gewesen wäre? Dieser Verdacht liegt nahe, aber er lässt sich natürlich nicht beweisen - ebenso wenig wie die strafrechtliche Schuld der beiden Angeklagten. Das Gericht hat sich nach Kräften bemüht, die Ursachen des Unglücks herauszuarbeiten und am Ende das geleistet, was in seiner Macht stand. Es hat verhindert, dass zwei Männer zu Sündenböcken wurden.
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