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Kommentar zum Paragrafen 188: Strafrecht ist nicht die beste Lösung für ein gesamtgesellschaftliches Problem

Kommentar

Paragraf 188: Zwischen Volk und Justiz zerbricht Vertrauen

Daniel Wirsching
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    Tatsache ist, dass es Bürger immer wieder mit der Justiz zu tun bekommen – und hierzu kann es genügen, dass sie einen Politiker „Pinocchio“ nennen.
    Tatsache ist, dass es Bürger immer wieder mit der Justiz zu tun bekommen – und hierzu kann es genügen, dass sie einen Politiker „Pinocchio“ nennen. Foto: Marcus Brandt, dpa

    Um das gleich klar zu sagen: In Deutschland darf jeder seine Meinung äußern. Nicht zuletzt in den „sozialen“ Medien wird davon weidlich und über die Grenzen des Anstands hinaus Gebrauch gemacht. Und nicht wenige derjenigen, die lärmend behaupten „Nichts darf man mehr sagen“, beklagen sich in Wirklichkeit darüber, dass man ihre Meinung nicht teilt oder ihr widerspricht. Es ist ein krasser Widerspruch in sich.

    Zwischen Volk und Justiz zerbricht Vertrauen, gerät in der Strafverfolgungspraxis etwas außer Balance

    Umso notwendiger ist es, zwischen gefühlten Wahrheiten und Tatsachen zu unterscheiden. Tatsache ist, dass in den vergangenen Jahren die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen sogenannter Äußerungsdelikte deutlich zunahm. Tatsache ist auch, dass es Bürger immer wieder mit der Justiz zu tun bekommen – und hierzu kann es eben genügen, dass sie einen Politiker „Pinocchio“ nennen. Selbst wenn Ermittlungen schnell eingestellt werden: Zwischen Volk und Justiz zerbricht Vertrauen, gerät in der Strafverfolgungspraxis etwas außer Balance. Noch dazu, weil die Rechtsprechung in diesem Bereich unvorhersehbar, uneinheitlich und vielfach kaum nachvollziehbar ist.

    Es ist gut, dass der Staat Gesicht zeigt bei „Hass und Hetze“, besonders bei derartigen Angriffen auf Kommunalpolitiker. Das Strafrecht aber kann nicht erste und beste Lösung sein für dieses gesamtgesellschaftliche Problem.

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