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Debatte um „Politiker-Paragrafen“ 188 geht auch in Bayern weiter: Gefährdet er die Meinungsfreiheit?

Hass und Hetze

Weniger Beleidigungen gegen Politiker in Bayern – braucht es den Paragrafen 188 wirklich?

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    Zerstörtes Wahlplakat: Bundesweit ist die Zahl der gemeldeten Beleidigungen von Politikern im vergangenen Jahr auf einen Rekordwert angestiegen.
    Zerstörtes Wahlplakat: Bundesweit ist die Zahl der gemeldeten Beleidigungen von Politikern im vergangenen Jahr auf einen Rekordwert angestiegen. Foto: Bernd Wüstneck, dpa

    Während die Zahl der gemeldeten Beleidigungen von Politikern im vergangenen Jahr bundesweit auf ein Allzeithoch gestiegen ist, verzeichnet Bayern einen gegenläufigen Trend. Nach einer Auswertung des Landeskriminalamts für unsere Redaktion sind die Zahlen nach einem Anstieg von 2022 auf 2023 „stetig rückläufig“. Wurden im Freistaat im Jahr 2022 exakt 163 Verstöße gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuches registriert, waren es 2023 bereits 431. Im Jahr 2025 lag die Zahl dann bei nur noch 244. In ganz Deutschland sind die Zahlen laut Bundeskriminalamt von 4439 auf 6246 gestiegen.

    Ermittlungen gegen einen Rentner, der Kanzler Merz als „Pinocchio“ bezeichnete

    Nicht erst seit Bekanntwerden dieser Rekordzahl vor wenigen Tagen wird über den Zustand der Meinungsfreiheit diskutiert – und über eine Reform oder Streichung des Paragrafen 188. Dieser soll Personen, die „im politischen Leben des Volkes“ stehen, besonders schützen. Zuletzt wirkte es allerdings vielfach so, als gehe der Staat im Kampf gegen Hass auf Politiker zu weit. So machte etwa ein Ermittlungsverfahren auf Grundlage des „Politiker-Paragrafen“ gegen einen Rentner aus Heilbronn Schlagzeilen, der Bundeskanzler Friedrich Merz auf Facebook als „Pinocchio“ bezeichnet hatte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren schließlich mangels hinreichenden Tatverdachts ein. David Beck, Hate-Speech-Beauftragter der Bayerischen Justiz, gab im Gespräch mit unserer Redaktion zu bedenken: Gerade bei Äußerungsdelikten im Internet müsse stets und umfassend die Meinungsfreiheit beachtet und jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden. „Es bedarf konsequenter Strafverfolgung mit Augenmaß.“

    Ende Januar hatte der Bundestag einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung abzuschaffen, abgelehnt. Zuvor hatte sich der Fraktionschef der Union, Jens Spahn, für eine Streichung des 2021 verschärften Paragrafen ausgesprochen. Es sei der Eindruck entstanden, die Mächtigen hätten sich ein Sonderrecht geschaffen, sagte er. Die Debatte dauert an. „Wenn die Menschen nicht mehr wissen, ob ihre Aussage als Kritik durchgeht oder schon eine Beleidigung darstellt, läuft das auf eine Einschränkung der Meinungsfreiheit hinaus“, sagte Linken-Chef Jan van Aken. Auf Anfrage erklärte nun das bayerische Justizministerium, es beobachte „diese Entwicklungen in der Praxis intensiv, um auf dieser Basis rechtspolitischen Handlungsbedarf eng im Blick zu halten“.

    Katharina Schulze: „Dankbar, dass ich nicht jede Vergewaltigungsandrohung selbst lesen und anzeigen muss“

    Als Gründe für die bis einschließlich 2023 in Bayern gestiegenen Fallzahlen nannte Staatsanwalt Beck ein „wachsendes Meldeaufkommen und ein steigendes Problembewusstsein“. Tatsächlich wurde es unter anderem Amts- und Mandatsträgern auch im Freistaat erleichtert, Hass und Hetze im Netz niedrigschwellig online zu melden. Hinzu kommen Organisationen wie HateAid, die Betroffene bei Klagen unterstützen.

    Katharina Schulze, Fraktionschefin der Grünen im Bayerischen Landtag, sagte unserer Redaktion: „Ich bin sehr dankbar, dass ich ein Team habe und nicht jede Vergewaltigungsandrohung selbst lesen und anzeigen muss.“ Es gehöre zur Demokratie, dass Politikerinnen und Politiker Kritik und harte Auseinandersetzungen aushielten. „Aber es gibt eine klare Grenze: Wenn aus Kritik gezielte schwere Beleidigungen, Drohungen oder Einschüchterungen werden, hat das mit demokratischem Diskurs nichts mehr zu tun.“

    Wie die Auswertung des Landeskriminalamts für unsere Redaktion ergab, häuften sich in den vergangenen Jahren die Verstöße gegen Paragraf 188 besonders in größeren Städten, allen voran in München. Die Landeshauptstadt liegt in der Statistik für 2025 mit 40 von bayernweit 244 registrierten Fällen mit deutlichem Abstand auf dem ersten Rang, was Politikerbeleidigungen betrifft.

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