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Kommunalwahl 2026: Wahllokal finden und wechseln – auch ohne Wahlbenachrichtigung

Kommunalwahl 2026

Wie finde ich mein Wahllokal – und wie kann ich es wechseln?

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    Wie Sie bei der Kommunalwahl 2026 in Bayern Ihr Wahllokal finden oder wechseln können, lesen Sie hier.
    Wie Sie bei der Kommunalwahl 2026 in Bayern Ihr Wahllokal finden oder wechseln können, lesen Sie hier. Foto: Helena Dolderer, dpa (Symbolbild)

    Bei der Kommunalwahl 2026 in Bayern werden wohl viele Menschen im Wahllokal ihre Stimme abgeben – auch wenn es die Möglichkeit gibt, per Briefwahl abzustimmen. Doch was, wenn nicht klar ist, in welchem Wahllokal man nun abstimmen muss? Oder man das Wahllokal vielleicht wechseln will?

    Wahllokal finden bei der Kommunalwahl in Bayern 2026

    Bis zum 15. Februar muss jede und jeder Wahlberechtigte eine Wahlbenachrichtigung bekommen haben. Auf der Vorderseite ist das Wahllokal mit Adresse angegeben. Wer die Benachrichtigung zur Hand hat, wird also keine großen Probleme haben, den richtigen Ort zu finden.

    Wer sie hingegen verloren hat, könnte nicht nur seine Nachbarn fragen, sondern unter Umständen auch seine Gemeinde – viele bieten am Wahltag nämlich eine Hotline für Fragen an oder listen die Wahlräume auf ihrer Website auf. Die Stadt Augsburg bietet beispielsweise einen Wahllokalfinder an, den Sie auf dieser Website finden. Einen Überblick über alle Wahllokale in Augsburg gibt es in diesem Dokument der Stadt Augsburg.

    Es lässt sich übrigens auch wählen, wenn man die Wahlbenachrichtigung verloren hat. Sie ist für die Stimmabgabe im Wahllokal nicht zwingend notwendig, wenn man den Personalausweis oder Reisepass mitbringt. Hier gibt es die Infos: Wahlbenachrichtigung verloren: So ist trotzdem Wählen möglich.

    Lässt sich bei der Kommunalwahl in Bayern das Wahllokal wechseln?

    Ohne Weiteres können Wählerinnen und Wähler nur in dem Lokal ihre Stimme abgeben, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Es gibt aber auch die Möglichkeit, das Wahllokal zu wechseln – zum Beispiel, wenn es nicht barrierefrei ist oder ein anderes Wahllokal näher ist.

    Dafür muss man allerdings bei der jeweiligen Gemeinde einen Wahlschein beantragen, wofür die Wahlbenachrichtigung benötigt wird. Damit lässt sich in einem beliebigen Wahllokal in der eigenen Kommune wählen. Zusätzlich muss aber noch ein Ausweis mitgenommen werden. Die Frist dafür, einen solchen Wahlschein zu beantragen, war der 6. März, 15 Uhr.

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