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Kommunalwahl 2026: Seit Montag werden Wahlbenachrichtigungen verschickt

Kommunalwahl 2026

Seit Montag werden die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl in Bayern verschickt

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    Ab heute werden die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl in Bayern verschickt.
    Ab heute werden die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl in Bayern verschickt. Foto: Bernd Feil/M.i.S. (Archivbild)

    Am 8. März können die Wahlberechtigten in Bayern bei der Kommunalwahl ihre Stimme abgeben. Knapp 40.000 kommunale Mandatsträger, darunter Bürgermeisterinnen, Oberbürgermeister, Landrätinnen und Gemeinderatsmitglieder werden dabei für sechs Jahre gewählt. Laut einer Schätzung des Bayerischen Landesamts für Statistik dürfen in diesem Jahr rund 10,05 Millionen Menschen im Freistaat wählen. Seit Montag werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt.

    Alle Wahlberechtigten, die am 25. Januar in einer Gemeinde in Bayern für eine Wohnung gemeldet sind, erhalten von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung, heißt es auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI). Wahlbenachrichtigungen werden ab heute (26. Januar) per Post verschickt. Bis spätestens drei Wochen vor der Wahl (15. Februar) sollte jede stimmberechtigte Person im Freistaat eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

    Kommunalwahl 2026: Bis zum 15. Februar sollten alle eine Wahlbenachrichtigung haben

    Wer bis zum 15. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt seiner Gemeinde in Verbindung setzen, rät das StMI. Auf keinen Fall sollte man mit der Klärung des Wahlrechts bis zum Wahltag warten.

    In jeder Wahlbenachrichtigung stehen unter anderem das für die Wählerin oder den Wähler zuständige Wahlamt der Gemeinde und der jeweils zutreffende Abstimmungsraum. Zusätzlich werden Hinweise zur Barrierefreiheit des Abstimmungsraums angegeben.

    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antragsformular für die Briefwahl aufgedruckt. Viele Gemeinden bieten auch die Möglichkeit an, Briefwahlunterlagen online zu beantragen.

    Wahlberechtigung sollte man auch noch nach der Wahl aufbewahren

    Wer in einem Abstimmungsraum wählen geht, sollte seine Wahlbenachrichtigung mitbringen, rät das StMI. Das ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber so kann der Wahlvorstand schnell die Stimmberechtigung im Wählerverzeichnis überprüfen. Wer die Wahlbenachrichtigung nicht mitnehmen will, sollte dann aber einen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild, zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Reisepass, mitbringen, um sich ausweisen zu können.

    Nach dem Wahlgang sollte man sich die Wahlbenachrichtigung aufbewahren, falls es zu einer Stichwahl kommt.

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