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Kommunalwahl 2026 in Bayern: Termine, Fristen und Turnus

Kommunalwahl 2026

Die wichtigsten Termine und Fristen der bayerischen Kommunalwahl 2026 im Überblick

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    2026 steht die nächste Kommunalwahl in Bayern an. Die wichtigsten Termine und Fristen finden Sie hier.
    2026 steht die nächste Kommunalwahl in Bayern an. Die wichtigsten Termine und Fristen finden Sie hier. Foto: Daniel Bockwoldt, dpa (Symbolbild)

    2026 ist ein Wahljahr in Bayern. Ein Großteil der rund 2000 bayerischen Gemeinden und Städte wählt neue Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie neue Gemeinde- oder Stadträte. In den meisten der insgesamt 71 bayerischen Landkreise werden auch neue Landräte und Kreistage gewählt. Bis zum eigentlichen Wahltag gibt es eine Menge an Fristen. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Termine.

    Datum: Wann findet die Kommunalwahl 2026 in Bayern statt?

    Die nächste Kommunalwahl in Bayern findet am Sonntag, 8. März 2026, statt. Im bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ist festgeschrieben, dass die Wahl immer an einem Sonntag im Monat März abzuhalten ist.

    Wann ist die Stichwahl der Kommunalwahl 2026 angesetzt?

    Sollte bei den Bürgermeisterwahlen oder den Landratswahlen am 8. März kein Kandidat oder keine Kandidatin über 50 Prozent der Stimmen erhalten, so kommt es zur Stichwahl. Der Termin ist immer 14 Tage nach der Wahl angesetzt: Es handelt sich um Sonntag, 22. März 2026.

    Termine: Was sind die wichtigsten Fristen für die Kommunalwahl in Bayern 2026?

    Für die Kommunalwahl 2026 gibt es so einige Fristen und Termine. Das bayerische Staatsministerium des Innern zählt insgesamt 37 in seinem Wahlkalender auf – der Großteil ist allerdings nicht für Wählerinnen und Wähler relevant, sondern für Gemeinden, Städte und Kreistage. Hier finden Sie deshalb einen Überblick, welche Stichtage aus Wählersicht zu beachten sowie spannend zu wissen sind.

    • Wann stehen die Kandidatinnen und Kandidaten fest? Der Stichtag für die Einreichung der Wahlvorschläge war der 8. Januar 2026. Seit dem 3. Februar 2026 steht fest, welche Kandidatinnen und Kandidaten offiziell zur Wahl zugelassen sind.
    • Wann wurden die Wahlbenachrichtigungen verschickt? Sie werden seit Montag, dem 26. Januar 2026 versandt. Mit der Wahlbenachrichtigung lässt sich dann auch die Briefwahl beantragen.
    • Bis wann muss ich Briefwahl beantragen? Montag, 16. Februar 2026, ist der früheste Zeitpunkt, an dem Kommunen die Briefwahlunterlagen ausgeben dürfen. Der letzte Tag, an dem Wählerinnen und Wähler Briefwahl beantragen können, ist Freitag, 6. März. Allerdings ist zu beachten, dass die Unterlagen per Post mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht rechtzeitig zur Wahl ankommen und persönlich abgegeben werden müssen. Mehr Infos zur Briefwahl gibt es an dieser Stelle.
    • Bis wann kann ich mich als Wahlhelfer oder Wahlhelferin anmelden? Eine Frist gibt es nicht – es hängt davon ab, ob, beziehungsweise bis zu welchem Zeitpunkt sich genug Freiwillige melden. Genauere Infos gibt es auf den Websites der Gemeinden und Städte.
    • Wann stehen die Ergebnisse der Kommunalwahl fest? In der Regel stehen die Ergebnisse der Bürgermeister- und Landratswahl schon am Wahlabend fest. Bei der Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagswahl dauert es wegen der komplizierteren Auszählung häufig länger.

    Wahlperiode: In welchem Turnus finden Kommunalwahlen in Bayern statt?

    Kommunalwahlen finden in Bayern alle sechs Jahre statt. Die letzte Kommunalwahl in Bayern wurde am 15. März 2020 abgehalten.

    Die Wahlperiode in Bayern unterscheidet sich von anderen Bundesländern. In den meisten ist ein Turnus von fünf Jahren bei Kommunalwahlen üblich. In Hessen und Niedersachsen, wo 2026 ebenfalls Kommunalwahlen stattfinden, wird auch alle fünf Jahre gewählt.

    Dass Bayern eine Ausnahme bildet, hat vermutlich historische und politische Gründe – eine offizielle Erklärung bietet das bayerische Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz allerdings nicht. Die Wahlperiode von sechs Jahren bei der Kommunalwahl gibt es übrigens erst seit 1960 in Bayern – von 1946 bis dahin fand die Wahl alle vier Jahre statt.

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