Wortlos und mit versteinerter Miene verließ Christoph Maier den Sitzungssaal im ersten Stock des Bayerischen Landtags. Dabei dürfte das, was sich dort Minuten vorher abgespielt hatte, den Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion nicht ernstlich überrascht haben. Gemeinsam beschlossen die anderen Fraktionen (CSU, Freie Wähler, Grüne und SPD), dass der Rechtsextremist Götz Kubitschek nicht als Experte für Demokratiebildung in einer Ausschusssitzung des Landtags auftreten darf.
AfD wollte Rechtsextremisten in den Landtag holen
Die AfD hatte Kubitschek, dessen (inzwischen aufgelöstes) „Institut für Staatspolitik“ vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft wurde, Anfang der Woche als Experten für die Anhörung benannt, die für den Donnerstagmorgen angesetzt ist. Die weiteren Fachleute dort sind Pädagogen, Juristen oder Politikwissenschaftler.
Die anderen Parteien reagierten auf den AfD-Vorschlag empört. Sie wollten einem Verfassungsfeind keine Plattform bieten und witterten eine Provokation. „Der Landtag darf nicht zur Bühne eines brandgefährlichen Vordenkers der Neuen Rechten werden“, sagte etwa Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze. Weil es sich bei der Anhörung um eine gemeinsame Veranstaltung von insgesamt drei Ausschüssen handelte, war für die Ausladung Kubitscheks ein aufwendiges Verfahren mit mehreren Abstimmungen nötig, das hinter verschlossenen Türen stattfand.
Es ist nicht das erste Mal, dass die AfD umstrittene Personen als Experten für eine Anhörung benannt hat und damit gescheitert ist. Im Jahr 2020 musste darüber sogar der Bayerische Verfassungsgerichtshof urteilen: Das Gericht entschied damals gegen die AfD - nämlich dahingehend, dass ein Ausschuss eine von einer Fraktion vorgeschlagene Person mit einer sachbezogenen Begründung ablehnen könne. „Dies gilt insbesondere, wenn diese einem Verein vorsteht, der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft wird“, hieß es zum damaligen Fall.
So urteilte ein Gericht über den AfD-Antrag
Schon dieses Urteil habe gezeigt, dass es zwar das Recht gebe, Sachverständige zu berufen, nicht aber die Pflicht, diese dann auch tatsächlich zu bestellen, so der SPD-Rechtsexperte Dieter Arnold gegenüber unserer Redaktion.
Ende vergangenen Jahres gab es Ärger, weil die AfD den umstrittenen Islamismus-Experten Irfan Peci als Sachverständigen für eine Anhörung über islamistischen Terror benannt hatte. Peci war früher selbst Islamist, wurde dann V-Mann für den Verfassungsschutz und ist mittlerweile politisch am rechten Rand gelandet. Peci durfte damals reden und bezeichnete prompt die meisten anderen Parteien im Landtag als „islamistisch unterwandert“.
Herr Höck, ihre Aussage ist falsch. Die afd darf weiterhin als gesichert rechtextrem bezeichent werden, und der Verfassungsschutz hält an der Aussage auch weiterhin fest. Seitens Verfassungsschutz wird bis zur gerichtlichen Klärung nur FREIWILLIG darauf verzichtet, die afd so zu bezeichnen. An der Einschätzung von gesichert rechtsextrem hat sich rein gar nichts geändert, auch wenn die afd das gerne anders kommuniziert.
Nun, was es bedeutet vom Bundesamt für Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft zu werden, haben wir ja erst vor wenigen Tagen erleben dürfen, dass das Amt diese Aussage vorläufig nicht weiter verwenden darf.
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