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Corona-Pandemie
19.01.2023

Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen fällt in Bayern

Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen müssen bald keine Masken mehr tragen.
Foto: Felix Kästle, dpa (Symbolbild)

Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen ab Februar keine Maske mehr bei der Arbeit tragen. Für Patienten bleibt die Maskenpflicht aber.

Immer mehr Corona-Maßnahmen fallen in Deutschland. Vor wenigen Tagen wurde bekannt gegeben, dass die Maskenpflicht im Fernverkehr abgeschafft wird. Jetzt legt Bayern nach. Ab Februar müssen Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Gleiches gilt für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Die entsprechenden landeseigenen Maskenpflichten laufen mit Ablauf des 31. Januar aus. 

Das teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag mit. "Die Entwicklung bei der Corona-Pandemie ist erfreulich", sagte er. Deshalb werde die Maskenpflicht fallen. "Wir haben uns dazu im Vorfeld mit den Ärzten intensiv abgestimmt", so Holetschek.

Maskenpflicht in Arztpraxen: Patienten müssen weiter Mund-Nasen-Schutz tragen

Wegen bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen bleibt es dagegen weiterhin bei der FFP2-Maskenpflicht unter anderem in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen – nach aktuellem Stand bis zum 7. April. 

Holetschek forderte die Bundesregierung allerdings auf, die Regelungen schon vorher enden zu lassen – ab besten bereits ab Februar. "Klar ist, dass wir das Tragen von Masken in bestimmten Situationen weiterhin empfehlen", sagte der Minister. "Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein."

Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme bei den Bürgerinnen und Bürger würden funktionieren, das würden die niedrigen Corona-Zahlen auch nach den Weihnachtsferien zeigen, so der Gesundheitsminister. "Es ist bei einer solchen Lage infektionsschutzrechtlich nicht mehr angezeigt, Masken verpflichtend vorzuschreiben", sagte Holetschek.

Video: dpa

Maskenpflicht im Fernverkehr wird ab 2. Februar aufgehoben

Die Entscheidung darüber, wo Masken weiterhin getragen werden müssen, sollte nach Holetscheks Ansicht in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in die Hände derer gelegt werden, die hier eigene Sachkompetenz hätten – nämlich die Einrichtungen selbst. Er verwies darauf, dass der Bund die FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr ab dem 2. Februar aufhebe. "Dies wäre auch ein geeigneter Zeitpunkt, die verbleibenden bundesrechtlichen Maskenpflichten auszusetzen. Und es wäre ein längst überfälliges Zeichen für Normalität."

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Ursprünglich sollten Reisende in überregionalen Zügen und Fernbussen noch bis zum 7. April Mund- und Nasenschutz tragen. Doch die Corona-Lage habe sich so weit stabilisiert, dass eine frühere Lockerung nun vertretbar sei, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Zwar bleibe die Situation in den Krankenhäusern angespannt, sei aber beherrschbar. Die Experten, die das Bundesgesundheitsministerium beraten, rechnen dem Minister zufolge nicht mehr mit einer stärkeren Winterwelle. (mit dpa)

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