Eine Missbrauchsstudie für das Bistum Augsburg hat in den zurückliegenden Jahrzehnten zwar bei keinem Diözesanbischof und Generalvikar als dessen Stellvertreter ein „persönliches Missbrauchsverhalten“ feststellen können. Gleichwohl hätten diese in gut einem Drittel der untersuchten Fälle nicht angemessen gehandelt. Das zahlenmäßig größte Versagen wurde hierbei für die Amtszeit und Leitungsverantwortung des 2020 gestorbenen Viktor Josef Dammertz festgestellt, der von 1993 bis 2004 Augsburger Bischof war.
„193 Taten zum Nachteil von 156 Betroffenen“
Das sind Haupterkenntnisse der am Donnerstag vorgestellten 206-seitigen „vertieften Auswertung des der MHG-Studie zugrundeliegenden Datenbestandes für das Bistum Augsburg“. Jene Studie unabhängiger Wissenschaftler, veröffentlicht im Jahr 2018, hatte erstmals das Ausmaß des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche in Deutschland erahnen lassen. Die Untersuchung der Personal- und Handakten von bundesweit tausenden Klerikern hatte für die Zeit zwischen 1946 und 2014 ergeben, dass 3677 Kinder und Jugendliche missbraucht wurden. Dies sei „die Spitze eines Eisbergs“.
Die aktuelle Studie, die die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Augsburg (UAKA) mit ihren sieben Mitgliedern selbst erarbeitete, beruht im Wesentlichen auf den damals erhobenen Daten. Das heißt auf einer Auswertung von 1507 Personalakten von im Zeitraum 2000 bis 2014 im Bistum Augsburg noch lebenden Geistlichen und damit auf „Ereignissen“, die bis 1948 zurückreichen. Ermittelt wurden damals 85 Täter beziehungsweise Beschuldigte, von denen 77 namentlich identifiziert werden konnten. Mit diesen 77 Personen (meist aus der Altersgruppe der 30- bis 59-Jährigen) beschäftigte sich die UAKA nun intensiver. Untersucht wurden „193 Taten zum Nachteil von 156 Betroffenen“, von denen bekanntermaßen 129 männlich und 59 weiblich waren oder sind. Auffallend sei laut Studie der mit zwölf Prozent „hohe Anteil von Kindern unter 10 Jahren“. Eine Erklärung könne die Unterbringung in Kinderheimen in kirchlicher Trägerschaft sein.
Der Kommissions-Vorsitzende Hubert Paul, ehemaliger Präsident des Sozialgerichts Augsburg, betonte am Donnerstag, das Bistum habe alle erbetenen Unterlagen, darunter Dokumente aus dem Geheimarchiv, ungeschwärzt und „völlig problemlos zur Verfügung gestellt“. Sein Fazit: „Vor 2002 standen die Interessen der Kirche eindeutig im Vordergrund.“ Danach sei eine positive Entwicklung im Umgang mit Missbrauchsfällen festzustellen.
Paul verwies hierzu auf folgende Zahlen: Zu Zeiten der Bischöfe Kumpfmüller, Freundorfer, Stimpfle und Dammertz (1930 bis 2004) seien die Reaktionen der Verantwortlichen in circa 63 Prozent der geprüften 41 Fälle unangemessen – hinsichtlich etwa von Anzeige- oder Sanktionspflichten – gewesen; ab 2005 (Bischöfe Mixa und Zdarsa) habe dieser Wert bei 13,5 Prozent gelegen. Seit 2020 unter Bischof Bertram Meier seien schließlich „nicht nur die Fallzahlen massiv rückläufig, sondern auch die Fälle nicht angemessener Reaktion mit dem Wert Null festzuhalten“, so Paul.
Neben den untersuchten Fällen (bis einschließlich April 2017), befasste sich die UAKA mit Meldungen sexualisierter Gewalt ab Mai 2017 – auf Basis der ihr vom Bistum zur Verfügung gestellten Daten. Eine originäre Akteneinsicht sei aus Rechtsgründen nicht darstellbar gewesen, erklärte Paul. Ihm zufolge geht es hierbei um weitere 83 Betroffene. 58 Meldungen seien noch auszuwerten.
Das empfiehlt die Aufarbeitungskommission dem Bistum Augsburg
Die Kommission empfahl dem Bistum unter anderem eine deutliche, auch personelle Stärkung der Präventionsarbeit, einen „insgesamt von mehr Wertschätzung geprägten Umgang mit den Betroffenen“ – sowie die jährliche Veröffentlichung neu bekannt gewordener Fälle. Diese war immer wieder auch öffentlich gefordert worden. Abgesehen von der Vorstellung der MHG-Ergebnisse für das Bistum Augsburg im Jahr 2018 blieb ein Bericht des damaligen Missbrauchsbeauftragten der Diözese aus dem Jahr 2010 jedoch die einzige derartige Veröffentlichung. Zudem riet die Kommission zur Prüfung eines generellen Einladungsverbots für unbegleitete Minderjährige in Pfarrhäuser und Privatwohnungen von Klerikern, da 31 Prozent der in der Studie untersuchten Fälle sexuellen Missbrauchs sich an diesen Orten ereigneten.
Nachdem ihm die Studie übergeben worden war, sagte Bischof Bertram Meier, er habe sich „ein großes Zeitfenster freigehalten“, um sie „umgehend zu lesen“ und sich „zeitnah“ zu ihr zu äußern. Auch wenn er in unterschiedlichen Kontexten sehr intensiv mit den Schicksalen von sexualisierter Gewalt betroffener Menschen und dem Versagen Verantwortlicher in der Kirche befasst worden sei, bleibe ihm ein Entsetzen.
In einer anderen Untersuchung wird Kardinal Reinhard Marx kritisiert
Ebenfalls am Donnerstag wurde ein Zwischenbericht von Historikern der Universität Trier über Fälle sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier vorgelegt, in dem der heutige Münchner Erzbischof Reinhard Marx von 2002 bis 2008 Bischof war. Der Bistumsleitung mit ihm an der Spitze wird darin unter anderem vorgeworfen, dass neue Fälle „in keinem einzigen Fall den staatlichen Strafverfolgungsbehörden zu Kenntnis“ gelangten.
Marx erklärte sich am frühen Donnerstagnachmittag ausführlich in einer Pressemitteilung. Darin räumte er ein: „Wir alle, auch ich, waren damals nicht ausreichend sensibel und sind nicht aktiv und systematisch auf Betroffene, gerade im Blick auf die Vergangenheit, zugegangen, haben uns nicht angemessen in ihre Perspektive hineinversetzt.“ Dass er der Anzeigepflicht bei der Staatsanwaltschaft nicht nachgekommen sei, erklärte Marx damit, dass man damals Beschuldigte zur Selbstanzeige habe bewegen wollen. „Im Rückblick ist klar, dass das keine angemessene Vorgehensweise war.“ Marx weiter: Es schmerze ihn, erkennen zu müssen, in seiner „Verantwortung nicht allen Menschen gerecht geworden zu sein, die meiner bischöflichen Sorge anvertraut waren“. Er bedauere tief und „bitte die Menschen um Verzeihung, denen ich nicht gerecht geworden bin“.
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