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Nach spektakulären Fluchtversuchen: Kritik an neuem Gesetz zum Maßregelvollzug in Bayern

Innere Sicherheit

„Heiße Luft“: Bayern tut sich schwer mit schärferen Regeln für psychisch kranke Straftäter

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    In Bayern gab es zuletzt wiederholt spektakuläre Fluchtversuche aus dem Maßregelvollzug. Experten klagen zudem über mangelhafte bayerische Regeln im Umgang mit psychisch auffälligen Gewalttätern.
    In Bayern gab es zuletzt wiederholt spektakuläre Fluchtversuche aus dem Maßregelvollzug. Experten klagen zudem über mangelhafte bayerische Regeln im Umgang mit psychisch auffälligen Gewalttätern. Foto: Felix Kästle, dpa

    Am 8. August 2024 entkommt ein 24-Jähriger, der in einer psychiatrischen Einrichtung im niederbayerischen Mainkofen untergebracht ist, während eines begleiteten Kinobesuchs. Der Mann war zuvor wegen Totschlags verurteilt worden. Nur wenige Tage später zwingen vier Insassen der geschlossenen Psychiatrie in Straubing einen Mitarbeiter mit einem spitzen Gegenstand, die Sicherheitstüren zu öffnen und entkommen. Im August 2025 flieht ein 34-Jähriger bei einem genehmigten Ausgang aus der forensischen Psychiatrie in Erlangen. Bei dem Mann handelt es sich um den verurteilten Täter eines Amoklaufs an einer Schule in Ansbach im Jahr 2009.

    Alle Flüchtigen werden gefasst - der Ansbacher Amokläufer in Kolumbien, einer der vier Flüchtigen aus Straubing in der Türkei. Trotzdem stellen sich angesichts der Häufung solcher Fälle in Bayern unangenehme Fragen: Wieso können psychisch kranke Straftäter immer wieder entkommen? Sind die Regelungen für den sogenannten Maßregelvollzug in der Psychiatrie zu lasch? Und war es nur Glück, dass bisher keine Unbeteiligten zu Schaden kamen?

    Fast schon reflexhaft reagiert die Politik auf derart spektakuläre Vorfälle mit der Ankündigung von verschärften Regeln. Vom Maßregelvollzug dürfe keine Gefahr für die Bevölkerung und die Mitarbeiter der Kliniken ausgehen, hatte etwa Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) nach dem Ausbruch in Straubing gefordert.

    Grüne im Landtag: Neues Gesetz zum Maßregelvollzug „nur heiße Luft“

    Mehr als ein Jahr später liegt nun eine Reform des bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes auf dem Tisch. Auf den ersten Blick scheint die Neufassung dem politischen Anspruch zu genügen: So soll künftig bei möglichen Lockerungen in der Unterbringung „das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit in besonderer Weise zu berücksichtigen“ sein. Zudem sollen Straftäter nach einer gescheiterten Therapie schneller zurück in den normalen Strafvollzug. Die psychiatrischen Einrichtungen sind deshalb künftig verpflichtet, die Rückverlegung rechtzeitig „bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde anzuregen“.

    Diese Änderungen mögen gut klingen, kritisiert die Grünen-Sozialpolitikerin Kerstin Celina: „Sicherer wird Bayern dadurch aber nicht.“ Denn letztlich werde nur noch einmal bekräftigt, was auf dem Papier jetzt schon gelte. Und in der Tat: Der Vorrang des Schutzes der Allgemeinheit etwa ist bereits festgeschrieben – in den Verwaltungsvorschriften, an die sich jede Einrichtung halten muss. Die Änderungen seien deshalb „nur heiße Luft, um Aktivität vorzutäuschen“, schimpft Celina.

    In der Praxis werde sich durch die Neuregelung tatsächlich nicht viel ändern, räumte selbst ein Ministerialbeamter kürzlich im Sozialausschuss des Landtags ein. Dass der Passus künftig aber direkt im Gesetz stehe und nicht nur in einer Verwaltungsvorschrift, sei „ein Hinweis, dass auf das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit besonders Wert gelegt wird“.

    Auch schärfere Regeln für psychisch auffällige Gewalttäter lassen auf sich warten

    Doch nicht nur bei verurteilten Straftätern im Maßregelvollzug, auch bei psychisch auffälligen Gewalttätern, die von der Polizei in die Psychiatrie gebracht werden, tut sich Bayerns Staatsregierung mit angekündigten Verschärfungen schwer. Sowohl der 28-jährige Afghane, der im Januar 2025 in Aschaffenburg zwei Menschen mit einem Messer tötete, als auch der Somalier, der im Juni 2021 in Würzburg drei Frauen umbrachte und neun Menschen verletzte, waren zuvor mehrfach in psychiatrischer Behandlung.

    Findet die derzeitigen Regelungen zur psychiatrischen Behandlung von auffälligen Patienten in Bayern „grottenschlecht“: Dominikus Bönsch, Leiter der Bezirksklinik im unterfränkischen Lohr.
    Findet die derzeitigen Regelungen zur psychiatrischen Behandlung von auffälligen Patienten in Bayern „grottenschlecht“: Dominikus Bönsch, Leiter der Bezirksklinik im unterfränkischen Lohr. Foto: Fabian Gebert

    Nach dem Attentat von Aschaffenburg hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt, das hier geltende bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz „härten“ zu wollen: „Fakt ist, es muss an der Stelle deutlich konsequenter gehandelt und die Rechtsvorschriften verschärft werden“, so Söder im Januar.

    Das bayerische Gesetz sei „grottenschlecht“, kritisierte auch Dominikus Bönsch, Leiter der Bezirksklinik im unterfränkischen Lohr, bereits im Februar. So gebe es derzeit keine rechtliche Möglichkeit, auffällige Patienten wie die beiden späteren Messer-Attentäter gegen ihren Willen längere Zeit in der Psychiatrie zu behandeln. Bönsch fordert von der Politik niedrigere Hürden für die zwangsweise Behandlung, eine Meldepflicht zur Überwachung der Einnahme von Medikamenten und eine bessere Betreuung in der Nachsorge.

    Ob es dazu kommt? Eine Arbeitsgruppe arbeite derzeit an einer Reform des Gesetzes, teilt das Sozialministerium auf Nachfrage mit. Erste Ergebnisse seien bis Ende des Jahres zu erwarten. Eine Gesetzesreform könne jedoch „erst nach Vorliegen der Ergebnisse aller Themenbereiche und deren Auswertung“ vorgelegt werden. Wie lange das dauert? Bleibt offen.

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