Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Newcastle Disease: Behörden in Bayern ordnen Schutzmaßnahmen bei Geflügel an

Bayern

100.000 Hühner gekeult: Newcastle Disease breitet sich aus

  • |
  • |
  • |
  • |
    Die Hühner in betroffenen Geflügelbetrieben müssen beim Nachweis des Virus getötet werden.
    Die Hühner in betroffenen Geflügelbetrieben müssen beim Nachweis des Virus getötet werden. Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

    Nach längerer Zeit ist in Bayern die Newcastle Disease (ND) bei Hühnern nachgewiesen worden. In den vergangenen Tagen wurden darum 100.000 Legehennen in einem Betrieb im Landkreis Erding gekeult. Breitet sich die Viruserkrankung nun weiter aus?

    Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigte am 25. Februar den Nachweis des Aviären Paramyxovirus-1, dem Erreger der Newcastle Disease, in dem Legehennen-Betrieb, und leitete schließlich etwaige Schutzmaßnahmen ein. Die Newcastle Disease ist eine Tierseuche, die nur Geflügel betrifft. Andere Haustiere oder Menschen sind davon nicht gefährdet.

    Newcastle Disease bedroht Geflügelbestände im Landkreis Erding

    Wie das Landratsamt Erding mitteilte, wurden die bereits am vergangenen Freitag eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen vergrößert. Sämtliche 120 Bauernhöfe und Betriebe in dieser Schutzzone, auf denen Hühner gehalten werden, sollen nun kontrolliert werden. In der größeren Überwachungszone sollen weitere Betriebe kontrolliert werden.

    Geflügelhalter sollen sich laut dem Erdinger Landratsamt beim örtlichen Veterinäramt melden, wenn sie bei ihren Tieren Zeichen einer Erkrankung feststellen. Die Newcastle-Krankheit ist zwar nicht identisch mit der als Vogelgrippe bekannten Geflügelpest, kann jedoch ebenso große Bestände dahinraffen.

    Veterinäramt leitet Tötung von 30.000 Tieren in Mühldorf ein

    Auch im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn droht wegen der hochansteckenden Geflügelkrankheit in einem großen Masthähnchenbetrieb der Tod von 30 000 Tieren. Der Betrieb wurde am Montag entsprechend der tierseuchenrechtlichen Vorschriften gesperrt, obwohl zunächst noch keine amtliche Bestätigung durch Laborproben vorlag. Das Veterinäramt ordnete die erforderlichen Maßnahmen an. „Hierzu zählt insbesondere die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige tierschutzgerechte Tötung des gesamten betroffenen Geflügelbestandes“, hieß es in der Mitteilung der Behörde.

    Die Virusinfektion befällt Hühner und Puten, der Erreger ist unter dem Kürzel APMV-1 bekannt. Tritt die Krankheit auf, müssen die Tiere in dem betroffenen Betrieb gekeult werden.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Anmelden

    Sie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren