Erst vor zwei Wochen entschied die Vergabekammer Südbayern, dass die Vergabe für die Festzelte auf der Wiesn weiterhin nicht europaweit ausgeschrieben wird. Gastronom Alexander Egger will das aber erreichen. Es geht vorwiegend um das Paulaner- und das Schottenhamel-Zelt. Nun geht der Streit um die Vergabe in die nächste Instanz.
Egger zieht mit Beschwerde über Wiesn-Zelte vor Gericht
Egger hat sich als Geschäftsführer der WE Gutshof GmbH nach der Entscheidung der Vergabekammer mit einer Beschwerde an das Bayerische Oberste Landesgericht gewandt. Seine Beschwerde hat eine aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass der Zuschlag für die betreffenden Zelte, also Paulaner und Schottenhamel, weiterhin nicht erteilt werden darf. Laut Gericht beantragte Egger, die aufschiebende Wirkung zu verlängern. Bislang hat das Gericht noch nicht entschieden.
Die Stadt München allerdings kündigte an, die Beschwerde umgehend zu erwidern. Zudem werde die Stadt beantragen, dass der Zuschlag erteilt werden darf. Immerhin ist es nicht mehr lang, bis die Wiesn startet – so werde der Aufbau des Oktoberfests nicht gefährdet, schreibt die Stadt in einer Stellungnahme. Ende Juni gehen die Aufbauarbeiten für die Wiesn auf der Theresienwiese los. Das Oktoberfest beginnt am 19. September. Für die Wirte wird die Zeit aufgrund des Rechtsstreits knapp.
Wirtesprecher Schottenhamel verteidigt Vergabepraxis der Wiesn-Zelte
Gastronom Egger bewirtet das kleine „Münchner Stubn“-Zelt auf der Wiesn und hat sich auf ein größeres Zelt beworben – bislang ohne Erfolg. Darum stellt er die bisherige Praxis bei der Zeltvergabe in Frage. Auch für das Volkssängerzelt auf der Oidn Wiesn hatte er sich vergeblich beworben – und auch hier ging er in den Rechtsstreit. Über seinen Eilantrag zur Vergabe hat das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden.
Sein Ziel: Zumindest bei zwei Zelten, dem Anzapfzelt Schottenhamel und dem Paulaner Festzelt, soll sich die Stadt nach europäischem Vergaberecht richten. Damit würden diese Plätze EU-weit ausgeschrieben. Bei den Brauereizelten Bräurosl und Paulaner haben die Brauereien derzeit das Vorschlagsrecht für den Wirt. Zu prüfen war, ob es sich bei der Zuteilung der Festzelte auf dem Oktoberfest durch die Landeshauptstadt München um eine sogenannte Dienstleistungskonzession handelt und sich die Stadt daher anders als bisher bei der Zuteilung der Zelte nach den Regelungen des europäischen Vergaberechts richten muss.
Einige Wirte-Kollegen stellten sich Eggers Forderung zuvor entgegen. Der zweite Wirtesprecher Christian Schottenhamel sagte dazu: „Die Vergabepraxis hat sich seit Jahrzehnten bewährt und ist ein Garant dafür, dass die Wiesn nach wie vor ein Ort ist, an dem unser bayerisches Brauchtum gepflegt und unsere Traditionen hochgehalten werden.“ Sein Zelt ist seit 1867 in Familienhand. Traditionell wird darin das Oktoberfest offiziell vom Oberbürgermeister eröffnet.
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