Wer im Alter pflegebedürftig wird, erhält – sofern er oder sie einen Pflegegrad erhält – Leistungen aus der Pflegekasse. Für die Pflege natürlich. Was aber immer noch vielen nicht bekannt ist: Betroffene erhalten damit automatisch auch Anspruch auf monatliches Geld für eine Haushaltshilfe. Es handelt sich um den so genannten Entlastungsbeitrag. Er beträgt 125 Euro pro Monat – egal, welchen Pflegegrad man hat. Das reicht natürlich nicht aus, um einen Haushalt komplett versorgen zu lassen. Aber eine gewisse Unterstützung kann es dennoch allemal sein.
Entlastungsleistung in der Pflege: So erhalten Sie Geld für eine Haushaltshilfe
Wie kann ich nun Entlastungsleistungen in der Pflege bekommen? „Es ist kein formeller Antrag notwendig“, betont Steffen Habit, Pressereferent bei der AOK Bayern, gegenüber unserer Redaktion. Die Leistungen würden automatisch mit der Vergabe eines Pflegegrades genehmigt. „Zur Erstattung muss die Rechnung eines Leistungserbringers oder einer anerkannten Einzelperson eingereicht werden.“ Wie findet man aber nun Anbieter von Haushaltshilfe-Dienstleistungen? Da hilft eine Nachfrage bei der jeweiligen Pflegekasse. Dort existieren im Regelfall Listen mit Anbietern. Häufig sind das zugleich ohnehin auch Pflegedienste.
Doch immer wieder ist zu hören, dass es nicht genügend Anbieter für Haushaltshilfen gibt. Dazu teilte die AOK Bayern mit: „Aufgrund von Nachfragen von Versicherten und ihren Angehörigen gehen wir auch davon aus, dass das Angebot in einzelnen Regionen nicht ausreicht, um die Nachfrage zu decken. Ein Grund dürfte der Mangel an entsprechenden Fachkräften sein“, so Steffen Habit. „Zudem haben wir den Eindruck, dass Anbieter gerade im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung den Weg der erforderlichen landesrechtlichen Anerkennung über das Landesamt für Pflege nicht gehen wollen beziehungsweise eine Zulassung als hauswirtschaftlicher Betreuungsdienst bei den Pflegekassen nicht anstreben. Eine Kostenerstattung kann aber nur für Leistungen durch Anbieter erfolgen, die eine der beiden Anerkennungen haben.“
Einer der anerkannten Anbieter ist etwa die „Agentur für Haushaltshilfe“, nach eigenen Angaben einer der größten seiner Art in Deutschland. „Wenn man sich bei uns meldet, gibt es zunächst ein Erstgespräch, um den Bedarf festzustellen“, sagt Sandra Pfannschmidt, die bei der Agentur für Haushaltshilfe für die Bereiche Eichstätt und Ingolstadt zuständig ist. Der Bedarf könne etwa so aussehen, dass bestimmte Reinigungsarbeiten (beispielsweise Staubsaugen) ausgeführt werden, Einkäufe oder auch Gartenarbeiten. Mit dem Entlastungsbeitrag könnten bis zu drei Stunden pro Monat an Haushaltsunterstützung abgedeckt werden. „Wir versuchen dann, binnen einer Woche eine Kraft zur Verfügung zu stellen“, erläutert Sandra Pfannschmidt. Es lohne sich, auch unterm Jahr nachzufragen. Denn: „Wenn Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht aufbrauchen, kann der Betrag in den Folgemonaten, längstens bis 30. Juni des Folgejahres, genutzt werden“, teilte die AOK Bayern mit.
Hausnotruf, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeld: Mit Pflegegrad gibt es noch weitere Mittel für Leistungen
Aber noch weitere Mittel können abgerufen werden – wie etwa 25,50 Euro pro Monat für einen Hausnotruf, 40 Euro für Pflegehilfsmittel oder 4000 Euro pro Jahr für die Verbesserung des Wohnumfeldes (etwa der Umbau eines Bades), sofern es die Kasse genehmigt. „Wir unterstützen Bedürftige auch bei diesen Fragen“, sagt Sandra Pfannschmidt. Das gehe bis hin zur Koordination eines Treppenlifteinbaus.
Inzwischen werde der Entlastungsbeitrag immer öfter in Anspruch genommen: „Wir beobachten einen stetigen Anstieg der Abrechnungszahlen. 2021 haben knapp 100.000 Pflegebedürftige der AOK Bayern Leistungen über den Entlastungsbetrag abgerufen“, resümiert Steffen Habit von der AOK.